Eigentum verpflichtet
Vermietete Immobilien versprechen hohe Renditen, bescheren Eigentümern aber auch jede Menge Arbeit. Was der Gesetzgeber vorschreibt.
Vermietete Immobilien versprechen hohe Renditen, bescheren Eigentümern aber auch jede Menge Arbeit. Was der Gesetzgeber vorschreibt.
Allgemein, Finanzierung, solvent, Vorsorge
In Zeiten von Nullzins, Inflationsangst und Anlagenotstand ist die vermietete Immobilie eine beliebte Anlagealternative. Schließlich verbindet sie für viele Menschen die gewünschten Attribute eines Sachwerts wie Inflationsschutz und Werterhalt mit einem laufenden Einkommen. Gleichzeitig werden die Nachteile anderer Sachwerte nicht wahrgenommen. Im Gegensatz zu Aktien, Gold und Rohstoffen werden nämlich die Preisschwankungen nicht wahrgenommen. Auch Renditen werden selten, schon gar nicht vor der Investition, berechnet.
Wer sein lieb gewonnenes Eigenheim auch im Alter nicht verlassen möchte, kann dessen Marktwert zumindest anteilig in monatliche Rentenzahlungen umwandeln. Zwei Ansätze stehen zur Auswahl – mit unterschiedlichen Folgen für die Erben.
In Essen und Bremen sind die Kaufpreise für Eigentumswohnungen im Verhältnis zum regionalen Mietniveau besonders niedrig – je Quadratmeter beträgt die Differenz rund zehn Prozent. Dagegen ist Mieten in Städten wie München oder Kiel für Durchschnittsverdiener meist die günstigere Alternative.
Verluste aus Vermietung und Verpachtung dürfen von der Steuerlast abgezogen werden, doch die Grenzen dafür sind eng gesteckt. Voraussetzung für den Steuerabzug ist die “Einkünfteerzielungsabsicht” (EEA), die nachzuweisen Aufgabe des Steuerpflichten ist. Worauf private Vermieter beim Umgang mit dem Fiskus achten sollten, verrät ein Leitfaden.
Längst nicht jeder macht mit seiner vermieteten Immobilie einen positiven Schnitt. Ein kleiner Trost ist dann, dass die Verluste aus Vermietung und Verpachtung von der Steuerlast abgezogen werden dürfen. Doch die Grenzen dafür sind eng gesteckt. Worauf private Vermieter beim Umgang mit dem Fiskus achten sollten.
Auf Erbfälle, die nach dem 16. August 2015 eintreten, wird neben dem nationalen Erbrecht künftig auch die neue EU-Erbrechtsverordnung anwendbar sein. Besonders für Nachlässe mit Auslandsbezug wird es erhebliche Neuerungen geben. Doch wer im Ausland wohnt, arbeitet oder dort Immobilien besitzt, kann davon auch profitieren.
Seitenblick, solvent, Vorsorge
Erfolgreiche Unternehmer sind vermögend, viele sind Vermieter. Die folgenden außergewöhnlichen Mietrechtsurteile dürften daher weite Teile unserer Leser interessieren.
Seitenblick, solvent, Vorsorge
Seit März pumpt die EZB jeden Monat 60 Milliarden Euro in den Anleihemarkt und treibt die Kurse von Staatsanleihen selbst aus den Euro-Krisenländern immer weiter in die Höhe. Was viele Bauherren nicht wissen: Die Renditen von Pfandbriefen, zu denen sich Banken für ausgegebene Baufinanzierungsdarlehen refinanzieren können, orientieren sich wiederum an der Entwicklung der Renditen der Staatsanleihen.
Die Preise für deutsche Wohnimmobilien entwickeln sich prächtig. Aber läuft der Markt langsam heiß – oder ist doch noch Luft nach oben? So können Anleger am aktuellen Trend partizipieren.