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Creditreform

Zustände wie beim Discounter. Für jeden, so scheint’s, ist etwas dabei – Unternehmer, Versicherer, Gewerkschaften, Arbeitnehmer. Aber ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz tatsächlich der große Wurf? Eine Bestandsaufnahme. 

Die Media Cologne Kommunikation & Medien aus Hürth ist in der Kölner Kreativszene wohlbekannt. „Seit 32 Jahren machen wir, was wir am besten können: Marketing in allen möglichen Facetten und über sämtliche Kommunikationskanäle“, sagt Geschäftsführer Helmut Löhmann. Zugleich weiß Löhmann nur zu gut, dass er als Einzelkämpfer nicht weit gekommen wäre. Seine Beschäftigten, momentan rund 140, sind das Kapital des Unternehmens und maßgebliche Erfolgsfaktoren. Entsprechend viel Wert legt er auf Mitarbeiterbindung und -motivation. Ein wichtiger Baustein: die betriebliche Altersversorgung (bAV). „Dadurch werden wir unserer sozialen Verantwortung gerecht. Uns ist nämlich bewusst, dass die gesetzliche Rente allein im Alter nicht ausreichen wird“, sagt Löhmann und meint das offenbar auch so.

Verantwortung übernehmen

In seinem Unternehmen laufen drei bAV-Durchführungswege gleichsam parallel: Pensionszusage, Unterstützungskasse sowie Direktversicherung. „Ob nun mit oder ohne Betriebsrentenstärkungsgesetz – die betriebliche Altersversorgung ist einfach wichtig“, so Marketingprofi Helmut Löhmann. Sein Credo: Durch den stetigen Verfall der gesetzlichen Rente wachse auch die unternehmerische Verantwortung, einen Beitrag zur auskömmlichen Alterssicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten.

Für Axel Junker, Gründer und Senior-Partner der Eura Industrie-Assekuranz-Makler, ist ein solcher „bAV-Mix vernünftig, weil naheliegend. Es gibt nämlich nicht den einen Durchführungsweg, der immer und überall passt“. Bei bAV-Konzepten für das Führungspersonal und für die Angestellten gebe es bekanntlich eine Reihe unterschiedlicher Anforderungen – und entsprechend viele Varianten. „Einfach und verständlich geht anders“, weiß Junker.

bAV nur für jeden Vierten

Vielleicht liegt es an der auch für Vermittler komplexen Materie, dass nur rund 60 Prozent der Beschäftigten in Deutschland derzeit Anspruch auf eine Betriebsrente erworben haben. Wobei diese Durchdringungsquote, so der Fachbegriff, die tatsächlichen Verhältnisse nicht widerspiegelt: Rechnet man die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst mit ihrer Zusatzversorgung heraus, beträgt jene bAV-Quote in der Privatwirtschaft nur noch 40 Prozent. Und schaut man allein auf die kleinen und mittelgroßen Unternehmen, hat nur jeder fünfte Beschäftigte dort einen Betriebsrentenanspruch.

Diese Zahlen finden vor allem die Sozialpolitiker der großen Volksparteien bedenklich. Schließlich lassen sie die umlagefinanzierte Rente, allen Durchhalteparolen zum Trotz, auch künftig wackeln. Die Befürchtungen der Politiker: Schon in wenigen Jahren wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf mindestens 22 Prozent vom Brutto steigen müssen – und das bei einem Bundeszuschuss, der von heute knapp 87 auf 100 Milliarden Euro im Jahr 2020 zulegen wird.

Das Betriebsrentengesetz, das nun zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist deshalb auch als Beitrag zum sozialen Frieden in Deutschland zu verstehen. Das politische Ziel: Die bAV-Durchdringungsquote, insbesondere in den kleinen und mittelgroßen Betrieben, soll drastisch wachsen. Das politische Kalkül: Speziell Geringverdiener, denen im politischen Raum eine besondere Affinität zum Populismus von rechts nachgesagt wird, sollen durch eine auskömmliche Betriebsrente ihr Alterseinkommen über das Existenzminimum hieven können.

Zu jenen Geringverdienern zählen in diesem Fall Beschäftigte, die gerade mal 2.000 Euro brutto oder nur wenig mehr im Monat nach Hause bringen, davon eine mehrköpfige Familie unterhalten müssen und später im Alter auch noch ein menschenwürdiges Leben führen möchten.

Das ist eine Forderung der Gewerkschaften, die beim im Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgesehenen Sozialpartnermodell eine tragende Rolle spielen wird. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Arbeitnehmer, die nicht gerade üppig verdienen, von einer stärkeren bAV-Förderung profitieren. Dazu gehört auch der Zuschuss zum Riestern, der in die Betriebsrente eingebaut werden kann, sowie der neue Betriebsrenten-Freibetrag, der künftig nicht bei der Grundsicherung im Rentenalter berücksichtigt wird (siehe „Was das neue Gesetz bringt“).

Beides ist speziell für Mittelständler eine ordentliche Belastung. Doch zum Glück wird den Unternehmern mit dem neuen Gesetz zugleich eine Beruhigungspille gereicht: Die bei künftigen Betriebsrentnern so beliebte, zugleich aber so gefährliche Leistungsgarantie wird künftig bei Neuverträgen durch die Beitragsgarantie ersetzt. Ein kleiner, doch feiner Unterschied. Denn mit dem neuen Gesetz tragen Unternehmen praktisch keine Haftungsrisiken mehr, falls die zugesagte Betriebsrentenhöhe nicht erreicht wird.

„Bei versicherungsorientierten bAV-Konzepten werden momentan die Haftungsrisiken für Unternehmen immer größer“, ist sich denn auch Axel Junker sicher. Zur Erinnerung: Wurden früher Direktversicherungen oder andere, über Versicherungen rückgedeckte bAV-Durchführungswege abgeschlossen, ließen sich Firmen, oft auf Anraten ihrer Vermittler, hinreißen und garantierten ihren Arbeitnehmern vergleichsweise hohe Betriebsrenten. „Das aber waren nichts anderes als unverbindliche Prognosen, weil die vor Jahren noch vergleichsweise hohen Überschussbeteiligungen in die Zukunft fortgeschrieben wurden“, so bAV-Profi Junker.

Die Folge: Wegen der seit Jahren sinkenden Überschussbeteiligungen bei privaten Policen werden die tatsächlichen Betriebsrenten teils deutlich niedriger sein als die von den Chefs zuvor versprochenen. Eine teure Haftungsfalle für die Unternehmen also, die im Zweifelsfall die Differenz zwischen Soll und Haben aus der eigenen Kasse zahlen müssen.

Aufatmen bei den Versicherern

Auch die Versicherungsbranche findet den Wegfall des Haftungsrisikos höchst charmant. „Rund elf Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Davon hat rund die Hälfte noch keine bAV“, sagt Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG. Er gehe davon aus, dass viele Tarifvertragsparteien das vorgesehene Sozialpartnermodell nutzen würden. Stimmt, ist aber nicht die ganze Wahrheit – weshalb die Versicherer aufatmen können. Denn die bAV-Branche sah wegen der schwindenden Rentabilität ihrer bAV-Konzepte, vorzugsweise bei der besonders beliebten Direktversicherung, ihre Verkaufszahlen abstürzen. Kein Wunder: Wegen des Haftungsrisikos winkten Mittelständler in den letzten Monaten immer öfter ab.

Doch das Problem ist künftig vom Tisch. Neugeschäft bei den Versicherern? Läuft! Bald sogar noch besser! Und: Da lediglich sogenannte Zielrenten im Sozialpartnermodell vorgesehen sind, werden chancenreichere, zugleich aber auch risikoreichere Investments möglich. Denkbar sind zum Beispiel höhere Aktienquoten, aber auch Investments in Private Equity und/oder Immobilien.

Kaum ein gutes Haar lässt Manfred Baier vom Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen jedoch am Sozialpartnermodell. „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz entzieht vielen Vermittlern und Maklern die Geschäftsgrundlage“, so Baier. Für kleine und mittelgroße Firmen, die klassische Zielgruppe von bAV-Vermittlern und Maklern, seien die neuen Bestimmungen nur gültig, wenn sie sich den jeweiligen Vereinbarungen der Tarifpartner anschließen. Ob die Firmenchefs angesichts der vorgegebenen Gewerkschaftsstrukturen und der bAV-Angebote das mitmachen, ist jedoch eher fraglich.

»Viele sinnvolle Überlegungen «

Axel Junker, seit dem Jahr 1991 Versicherungsmakler für Gewerbe- und Industriekunden, ist Gründer und Senior-Partner der Eura Industrie-Assekuranz-Makler. Der bAV-Profi betreut mit seinem Unternehmen deutschlandweit rund 1.200 Firmen.

Wie beurteilen Sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das Gesetz enthält grundsätzlich viele sinnvolle Überlegungen. Einer der größten Vorteile ist etwa das Heraufsetzen des steuerfreien Höchstbetrags bei der Entgeltumwandlung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Leider bleibt aber der sozial­versicherungsfreie Höchstbetrag mit vier Prozent konstant. Das grundsätzliche Ziel, eine stärkere Verbreitung der bAV bei den Geringverdienern, halte ich für überfällig.

Welche Vorteile sehen Sie speziell für mittelständische Unternehmen durch das neue Gesetz?

Erstmals können die Betriebe ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anbieten, für deren dauerhaftes Leistungsniveau sie als Arbeitgeber nicht haften müssen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt ja vor allem auf die Tarifpartner, also Unternehmen und Gewerkschaften.

Auf Basis des sogenannten Sozialpartnermodells werden bei der bAV reine Beitragszusagen eingeführt. Verboten sind dagegen Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer. Die Firmen werden im Gegenzug von der Haftung befreit. Ganz nach dem Motto „pay and forget“.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist also ein großer Wurf?

Nein, höchstens ein Trippelschritt in eine bessere bAV-Welt. Die Politik hat die einmalige Chance vertan, eine große Ungerechtigkeit zu korrigieren.

Was meinen Sie damit?

Zum Januar 2004 trat das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft. Seitdem müssen Betriebsrentner Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge auf ihre Betriebsrenten zahlen. Aber es werden nur gesetzlich oder freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner zur Kasse gebeten. Nicht betroffen sind Privatpatienten. Das finde ich nach wie vor skandalös.