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Creditreform

Bisweilen tun sich Mittelständler mit professionellen Investoren oder privaten Anlegern zusammen, um die eigene Bilanz zu stärken oder künftiges Wachstum zu finanzieren. Infrage kommen Anleihen und Nachrangdarlehen. Beides kann lukrativ sein – für Unternehmen und Investoren. Eine Bestandsaufnahme.

Wir sollten die Finanzierung unseres Mittelstands nicht komplett den Banken und dem Staat überlassen“, ist Sabine Fuchs überzeugt. Sie ist Geschäftsführerin des Startups Moneywell, einer Plattform für Crowdinvesting. Ihr Geschäftsmodell: Finanziert werden ausschließlich etablierte Mittelständler mit bewährten und traditionellen Geschäftsmodellen, die ihre Finanzierungsstrukturen durch bankunabhängige Geldquellen optimieren möchten. „Unsere Crowd finanziert typischerweise den Bäcker, der für ein paar Jahre Geld braucht, um an guten Standorten drei weitere Filialen zu eröffnen“, erläutert Fuchs.

Für solche Grown-ups, wie die Zielgruppe im Moneywell-Jargon heißt, könnten die Web-Plattformen durchaus interessante Finanzierungschancen bieten. Davon ist auch André Wreth, Geschäftsführer von Solvium Capital, überzeugt. Das Hamburger Emissionshaus für Sachwert-Investments aus der Logistikbranche wie Schiffscontainer und Wechselkoffer zählt zu den ersten Mittelständlern, die die Crowd über Moneywell ins Boot holen möchten. Wreth: „Wir bitten insbesondere Kleinanleger um 300.000 Euro für ein Jahr und bieten im Gegenzug eine Verzinsung von 3,21 Prozent – in Form von Nachrangdarlehen.“

Die Variante ist zusammen mit Mittelstandsanleihen ein gängiges Instrument der bankunabhängigen Finanzierung von kleinen und mittelgroßen Firmen – und hat gleich mehrere Vorteile. „Einerseits können Firmen auf diese Weise eine Fremdfinanzierung erhalten, die sie auf konventionellen Wegen vermutlich nicht bekommen würden. Andererseits sind sie bereit, dafür eine hohe Verzinsung zu bieten, was für Anleger, die festverzinsliche Geldanlagen bevorzugen, wichtig ist“, sagt Moneywell-Geschäftsführerin Fuchs.

Hohe Zinsen lassen mögliche Risiken vergessen

Mehr Rendite bedeutet aber auch gleichzeitig mehr Risiko – vor allem für die Investoren. Im Gegensatz zu sogenannten partiarischen Darlehen ist der Zins bei der Nachrangvariante von vornherein festgelegt und somit nicht vom Umsatz oder gar vom Gewinn des Unternehmens abhängig. Dessen wirtschaftlicher Erfolg spielt aber insofern eine Rolle, als eine Krise bis hin zur Insolvenz für den Darlehensgeber mit einem Totalverlust seines Einsatzes verbunden sein kann. Für diesen Fall gilt zwar, dass die Ansprüche der Geldgeber auch im Falle einer Pleite bedient werden. Doch die Rückzahlung des Darlehens und die Zinsausschüttungen erfolgen erst, sobald andere Kreditgeber wie Banken bedient worden sind.

Lust und teurer Frust liegen auch bei Mittelstandsanleihen ganz eng beieinander. Vor knapp zehn Jahren galten sie noch als Königsweg der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung. Mehr als 200 solcher Anleihen wurden seit dem Jahr 2010 emittiert. Bei hohen Nominalverzin­sungen von zum Teil mehr als sieben Prozent griffen insbesondere private Anleger zu – die oft genug den Risikoaspekt verdrängt hatten. Als in den vergangenen Jahren mehr als 40 Mittelstandsanleihen ausfielen, zahlte auch so mancher Investor drauf.

Doch der Wind in Sachen Mittelstandsanleihen dreht sich nun allmählich. Das jedenfalls hat die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kürzlich festgestellt. Demnach sind Mittelstandsanleihen wieder gefragt: So platzierte der Hemdenhersteller Eterna vor einigen Wochen einen Bond mit 7,75 Prozent Nominalverzinsung, um eine Altanleihe zu refinanzieren. Und auch der Holzwerkstoffverarbeiter Homann lieh sich Anfang Juni vergleichsweise problemlos 50 Millionen Euro vor allem von privaten Anlegern. Auch in diesem Fall soll eine Altanleihe, die Mitte Dezember fällig wird, refinanziert werden. Ob Kapitalnehmer und -geber diesmal mehr Lust als Frust haben, bleibt abzuwarten.

Anleihen & Darlehen – die Vorschriften

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Emission und die Vermittlung von Mittel­stands­anleihen sowie Nachrangdarlehen unterscheiden sich grundlegend. Die wichtigsten Fakten:

Mittelstandsanleihen sind Wertpapiere. Bei einem öffentlichen Angebot solcher Bonds ist – von einigen Ausnahmen abgesehen – ein umfangreicher Wertpapierprospekt auf Grundlage des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erforderlich. Vermittelt werden dürfen diese Wertpapiere nur von Beratern, die eine Erlaubnis nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) besitzen. Voraussetzung dafür: die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Rechtliche Grundlage für die Begebung eines Nachrangdarlehens ist das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) in Verbindung mit dem Klein­anlegerschutzgesetz (KASG). Danach besteht beim öffentlichen Einwerben von Geldern über Nachrangdarlehen eine Prospektpflicht. Inhalt und Aufbau des Prospekts sind durch die Vermögensanlagen-Prospektverordnung vorgegeben. Ausnahmen gelten für den Vertrieb über Crowdinvesting-Plattformen: Beträgt der Darlehensbetrag sämtlicher von einem Unternehmen ausgegebenen Vermögensanlagen nicht mehr als 2,5 Millionen Euro, muss kein Prospekt erstellt werden. Wie bei Mittelstandsanleihen bedarf es für die Vermittlung von Nachrangdarlehen einer Erlaubnis nach Paragraf 32 KWG. Ausnahme: Finanzdienstleister, die ausschließlich Anlageberatung und Anlagevermittlung zwischen Investoren und Emittenten betreiben.

In solchen Fällen ist lediglich eine Erlaubnis im Rahmen der Gewerbeordnung (GewO) nötig.