Unternehmen müssen häufig Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern übernehmen. Besonders die Baubranche oder Maschinenbauer sind von langjährigen Gewährleistungsansprüchen betroffen. Auch Vertragserfüllungen erfordern Sicherheiten. Dies gilt z.B. bei der Vergabe neuer Aufträge. Ebenso werden für die Stellung der Mietkaution für die Geschäftsräume Mittel benötigt. Die Bereitstellung eigenen Kapitals beansprucht jedoch zu viel Liquidität. Deshalb hat sich in der Praxis die Stellung von Bürgschaften etabliert.
Hierfür kann der Gewerbetreibende u.a. auf die Angebote seiner Hausbank zurück greifen. Eine Alternative ist die Versicherungsbürgschaft. Beide Ausführungen haben Vor- und Nachteile:
Service
Beim Service bietet die Bankbürgschaft klare Vorteile. Ein kurzer Anfahrtsweg zur Filiale am Ort spart Zeit und Aufwand. Die Beratung erfolgt meist aus einer Hand. Eventuell hat man sogar den gleichen Ansprechpartner wie bei anderen Finanzierungen. Der Bankberater kann den Unternehmer bezüglich der Liquiditätsplanung gezielt und individuell beraten. Der Kontakt zu einer Versicherung ist eventuell weniger persönlich. Wechselnde Ansprechpartner und Telefonate über Hotlines sind üblich. Zudem teilen sich die Finanzen der Firma auf verschiedene Säulen auf. Möglicherweise bestehen beim Versicherer jedoch bereits andere Policen, wodurch die Zusammenarbeit keine großen Änderungen mit sich bringt.
Einsatzmöglichkeiten
Der Avalkredit der Hausbank ist meist flexibel einsetzbar. So kann er wahlweise für Gewährleistungen, Vertragserfüllungen oder Mietverhältnisse verwendet werden, ohne dass neue Bedingungen mit der Bank ausgehandelt werden müssen. Hier ist die Versicherung im Nachteil. Die Bürgschaft kommt meist nur bei einem bestimmten vorab definierten Vertragsverhältnis zum Einsatz.
Abwicklung
Bei der Bank sind bis zur Ausstellung und Weitergabe der Bürgschaftsurkunde meist viele Formulare und Unterschriften nötig. Auch dauert die Abwicklung des Vorgangs bis zu 14 Tage, da eine reguläre Kreditprüfung vorgenommen wird. Hier sind die Versicherungen meist besser aufgestellt. Anträge können z.Teil sogar online gestellt werden. Standardisierte Abläufe sorgen für eine zügige Bearbeitung innerhalb weniger Tage, insofern der Versicherung alle nötigen Unterlagen vorliegen. Die Urkunde kann dem Geschäftspartner zügig ausgehändigt werden. Dies ist in der heutigen Geschäftswelt mit der Erfordernis schneller Entscheidungen besonders wichtig.
Liquidität
Eine Bankbürgschaft wird seit den neuen Kreditvergaberichtlinien der Banken vom Risikomanagement wie ein vollwertiger Kredit gewertet. Sie belastet sowohl die Kreditlinie bei der Hausbank als auch die gesamte Bonität. Hat der Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt erneut Bedarf an liquiden Mitteln, erhält er möglicherweise weniger Geld, oder bekommt die Mittel nur zu schlechteren Konditionen zur Verfügung gestellt. Anders als bei Banken hat bei der Versicherung die reine Bürgschaftsvergabe keine oder nur wenige Auswirkungen auf die Liquiditätssituation. Eine Zahlungsverpflichtung mit Einschränkung der Liquidität entsteht für den Unternehmer erst dann, wenn die Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen, und der Betrag später vom Versicherer zurück gefordert wird.
Sicherheiten
Wichtig ist auch der Aspekt Sicherheiten. Auch hier ergeben sich erhebliche Unterschiede zwischen Bank und Versicherung. Bei einer gewerblichen Bankbürgschaft müssen in der Praxis mindestens zwei Drittel sogar oder die komplette Bürgschaftssumme mit Betriebsvermögen abgesichert werden. Hiermit wird der Sinn einer Bürgschaft ad absurdum geführt, da man mit der Bürgschaftsstellung eine Kapitalbindung eigentlich verhindern möchte. Bei der Versicherungsbürgschaft stellt sich die Situation für den Unternehmer anders dar. Hier erfolgt die Hinterlegung mit Sicherheiten höchstens bis zu einem Drittel der Bürgschaftssumme. Bei Betrieben mit guter Bonität verzichten die Versicherungen sogar komplett darauf, siehe Tabelle oben.
Vergabe und Bonität
Der Bürgschaftsgeber geht ein Risiko ein, da er im Fall der Fälle für die Gewährleistungssumme haften muss. Somit findet vor der Vergabe wie bei einem Kreditantrag eine Risikoprüfung statt. Bank und Versicherung gehen auch hier unterschiedliche Wege. Wie weiter oben bereits beschrieben, wird bei einem Kreditinstitut die Bürgschaft als vollwertiger Kredit eingestuft. Analog erfolgt auch die Bonitätsprüfung. Vereinfacht ausgedrückt: wer keinen Kredit bekommt, erhält auch keine Zusage für eine Bürgschaftsübernahme. Betriebe mit mittlerer und schwacher Bonität haben i.d. Regel wenig Chancen. Anders als Banken haben Versicherungen einen deutlich größeren Spielraum bei der Risikobewertung, und öffnen sich daher auch eher Unternehmen mit mittlerer oder teilweise auch schwächerer Bonität. Hiervon profitieren insbesondere kleine Betriebe sowie Existenzgründer.
Kosten
Ein weiterer Vorteil der Versicherung sind die laufenden Kosten. Für die meisten Verträge fallen diese spürbar niedriger aus als bei der Bank. Während Banken eine Avalprovision zwischen 1,5 – und 5 Prozent der Bürgschaftssumme aufrufen, liegt der Versicherungsbeitrag nur zwischen 0,8- und 3 Prozent. Die Kosten sind i.d Regel abhängig von der Bürgschaftssumme sowie der Bonität des Unternehmens.
Martin Sohn leitet die Sohn Finanzberatung in Hammersbach.
Mehr zum Thema: Die Bürgschaftsbanken unterstützen seit Jahresanfang Contractoren, die Unternehmen beim Energiesparen helfen. Was die ersten Erfahrungen mit dem neuen Angebot zeigen, steht << hier >>
Ich bin 38 Jahre beim Marktführer der Bürgschaftversicherung tätig gewesen.
In der Branche spricht man von der Kautionsversicherung.
Meine Erfahrungen zeigen, das sich das Bankgeschäft und die Kautionsversicherung
sehr gut ergänzen. Ich würde deshalb nicht die Frage stellen „Bürgschaften: Bank oder Versicherung “ , sondern „Bank und Versicherung“ . Gerade in konjunkturell schwierigen
Zeiten z.B. zwischen 1997 und 2002 als die Baubranche sich in einer tiefen Krise be-
fand, tausende Unternehmen Insolvenz anmelden mussten und die Arbeitnehmerzahl
von 1,7 Mio. auf 750.000 abgebaut wurden, hielten sich die Banken sehr zurück.
Viele Unternehmen mit schwacher Bonität erhielten keine Bürgschaften oder gegen
hohe Sicherheiten. Ohne Bürgschaften erhalten die Unternehmen aber keine
Aufträge. In dieser Zeit haben die Versicherungen, die in dem Spezialbereich tätig sind,
deutlich an Bedeutung gewonnen und vielen Unternehmen helfen können.
Das von der Versicherungsbranche zur Verfügung gestellte Bürgschaftsvolumen be-
trägt mehr als 40 Mrd.€. Besonders Unternehmen aus der Bau- und Maschinen-
branche nutzen das Zusatzangebot. Von Banken werden häufig Sonderbürgschaften
gezeichnet. Dazu zählen Finanz- , Rekultivierungsbürgschaften aber auch gewerbliche
Mietbürgschaften. Versicherungen hingegen übernehmen in der Regel Anzahlungs-,
Vertragserfüllungs – und Gewährleistungsbürgschaften.
In dem Zustand, in dem sich die Bankenlandschaft befindet kann ich Unternehmen nur
empfehlen, das Ergänzungsangebot der Kautionsversicherungsbranche zu nutzen.
Der Artikel ist von 2016 – mittlerweile kann man den Kommentar von Herrn Servatius nur mehr als Beipflichten. In der aktuellen Niedrigzinsphase erhalten Banken und Unternehmen keine Zinsen mehr auf Ihre Einlagen, umso mehr macht es Sinn eine Kautionsversicherung oder eine Bankbürgschaft zu nutzen um Liquidität zu schaffen. Gerade weil man keine Zinsen mehr auf die geleistete Kaution erhält.
Wie sieht es jedoch mit Fondsbasierten Bürgschaften aus? Die Märkte springen von einem All-Time-High zum nächsten, können Unternehmen nicht auch einfach die Kaution in Form eines Depots leisten? Hier wird das beschrieben https://mietkautionsdepot.com/ein-firmendepot-als-mietkaution-nutzen-geht-das/ – aber funktioniert das tatsächlich auch für die Bürgschaftsnehmer?