Die Bürgschaftsbanken unterstützen seit Jahresanfang Contractoren, die Unternehmen beim Energiesparen helfen. Was die ersten Erfahrungen mit dem neuen Angebot zeigen.
Andreas Weber investiert regelmäßig mehrere Millionen Euro in energetisch hocheffiziente Anlagen, zum Beispiel in Blockheizkraftwerke. Diese braucht der Diplom-Ingenieur nicht für seinen eigenen Bedarf. Vielmehr sind sie Teil seines Geschäftskonzepts. Der Hamburger führt nämlich das Unternehmen Etanet, er ist ein sogenannter Energiespar-Contractor. Seine Firma plant und finanziert Maßnahmen, mit denen Großverbraucher viel Energie sparen können. Etanet führt die Anlagen im Eigentum, wartet sie und hält sie über den Vertragszeitraum für den Kunden instand. „Unsere Zielgruppe sind vor allem große Produktionsbetriebe oder Krankenhäuser mit Energiekosten von mindestens 300.000 Euro im Jahr“, erläutert Weber.
Der Kapitalbedarf seines Unternehmens ist hoch, ebenso das Risiko für die Hausbank. Der Firmenchef profitiert bei der Finanzierung jetzt aber von einer sogenannten Contracting-Bürgschaft, die er mit Unterstützung seiner Hausbank von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bekommen hat. Dabei handelt es sich um ein neues, bundesweites Programm der Bürgschaftsbanken. Gefördert werden damit Contracting-Vorhaben, mit denen sich die Energiekosten des Auftraggebers um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status quo senken lassen. Die Bürgschaftsbanken können den Kreditinstituten bis zu 80 Prozent des Risikos für das Darlehen des Contractors abnehmen und gehen bis zu einer Investitionssumme von zwei Millionen Euro.
Das sind Contracting-Bürgschaften
Seit Jahresanfang können Unternehmer Contracting-Bürgschaften beantragen. Die wichtigsten Details im Überblick:
Zielgruppe
Die Bundesregierung will im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) auch kleine und mittlere Unternehmen dazu animieren, Energiespar-Contracting anzubieten. Nur Unternehmer mit Erfahrung können einen Antrag für eine Contracting-Bürgschaft stellen – sie müssen bereits mindestens drei Jahre am Markt aktiv sein.
Anlass
Gefördert werden die Investitionsfinanzierung (auch Leasingfinanzierungen) des Contracting-Gebers, Vertragserfüllungsavale des Contractors und des Contracting-Nehmers.
Voraussetzung
Mithilfe der Investition werden mindestens 25 Prozent Energie eingespart.
Volumen
Ab einer 25-prozentigen Einsparung beträgt die Höchstgrenze für die Bürgschaft zwei Millionen Euro, sonst 1,25 Millionen Euro.
Laufzeit
Maximal 15 Jahre
Konditionen
In der Regel zahlen die Unternehmer 0,8 bis 1,6 Prozent des Kreditbetrags als Gebühr im Jahr plus einmalig ein Prozent des Bürgschaftsbetrags.
Antragstellung bequemer gestalten
Ziel dieser Ausfallbürgschaften ist es einerseits, speziell kleinen und mittelständischen Betrieben die Finanzierung solcher Vorhaben zu erleichtern. Andererseits soll der Markt für Contracting-Angebote attraktiver werden. Dank der Bürgschaftsbanken können nun zum Beispiel auch größere Handwerksunternehmer, die sich bisher noch nicht getraut haben, solche Offerten in ihr Produktportfolio aufnehmen. „Durch die Verbesserung des Bürgschaftsangebotes kann das Kreditausfallrisiko der Banken verringert und entsprechend ihre Bereitschaft gesteigert werden, Darlehen für diese Projekte zu vergeben“, erklärt Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken und Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
Voraussetzung ist, dass der Bürgschaftsantrag vonseiten des Contractors sehr intensiv und gut vorbereitet wird – und der kann mitunter sehr komplex sein. Kein Wunder, schließlich geht es um Finanzierungen mit einer Laufzeit von 15 oder sogar mehr Jahren. Rutscht der Contractor in dieser Zeitspanne in die Insolvenz, ist eine eventuelle Verwertung beispielsweise des Blockheizkraftwerks nicht einfach. Überdies muss gewährleistet sein, dass der Nutzer der innovativen Technik die vereinbarten Zahlungen regelmäßig überweist. Andernfalls müssen die Geldgeber um Zins und Tilgung fürchten. Und nicht zuletzt kommt es auf eine korrekte technische und wirtschaftliche Planung des Vorhabens an. Soll heißen: Die Contracting-Rate muss realistisch berechnet sein.
Einen kostenlosen Leitfaden der Dena zum Energiespar-Contracting finden Sie hier.
Spezialisten fragen
Unterm Strich stellen Contracting-Projekte hohe Anforderungen an alle Beteiligten. „So greifen beispielsweise die Bürgschaftsbanken im Rahmen der Antragsbearbeitung auf die Erfahrung und Expertise der Berater der regionalen Energieagenturen zurück“, erklärt Matthias Heller, Kreditreferent bei der Bürgschaftsbank Bayern. Darüber hinaus ist die persönliche und fachliche Eignung des Unternehmers mit entsprechenden Erfahrungen in der Branche Grundlage der Entscheidung. Kammern und Verbände unterstützen den Firmenchef bei der Planung. Die Fachverbände sowie das Handwerk zeigen großes Interesse, so der Verband der Bürgschaftsbanken. „Aber wie immer bei neuen Programmen müssen sie erst einmal im Markt ankommen. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass sich das neue Angebot durch die möglichen Energieeinsparungen der Contracting-Vorhaben schnell bei den entsprechenden Zielgruppen etabliert“, sagt Selbherr.
„Musterverträge erleichtern die Antragstellung für alle Beteiligten.“ Christian Tögel, Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ein erster Ansprechpartner für Contractoren können die Spezialisten der Energieagenturen der Länder sein. Christian Tögel checkt beispielsweise für die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen die eingehenden Anträge. „Wir haben Musterverträge entwickelt, die allen die Sache erleichtern“, sagt Tögel. Contractoren oder Unternehmer, die es werden wollen, berät der Experte kostenlos. „Mit den Verträgen inklusive der dazugehörigen Anhänge haben wir die Wirtschaftlichkeitsrechnungen standardisiert. Das führt dazu, dass sich der Contractor automatisch ausreichend tiefgehend mit seinem Projekt beschäftigt – und zwar lange bevor das Geschäft dann mit dem Kunden zum Abschluss kommt“, so Tögel. Über Planzahlen hinaus reicht der Unternehmer die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre ein, aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen bis hin zur Obligoübersicht und einer Selbstauskunft der Gesellschaft. Das Prozedere rund um den Antrag an sich ist formal nicht anders als bei anderen Bürgschaften auch. Die Hausbank muss den Daumen heben und die Unterlagen weiterleiten. „Bei mir lief das ohne Probleme“, berichtet der Hamburger Contracting-Unternehmer Weber.