Wer ab dem dritten Januar 2018 Wertpapiergeschäfte abwickeln oder außerbörslich mit Derivaten handeln möchte, muss sich mit einem Legal Entitiy Identifier (LEI) ausweisen. Betroffene Unternehmen, die ihn noch nicht besitzen, sollten jetzt schnell handeln und den zwanzigstelligen Code für sich beantragen.
Die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers löste 2008 eine weltweite Finanzmarktkrise aus. Um solch eine folgenschwere Kettenreaktion künftig zu verhindern, haben sich die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) darauf verständigt, für mehr Transparenz auf den Finanzmärkten zu sorgen. Unter anderem soll jeder Marktteilnehmer mit einem Legal Entity Identifier (LEI) klar identifizierbar sein. Zunächst galt die Vorschrift nur im außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten. Ab dem 3. Januar 2018 macht die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Rahmen der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID-II den Nachweis einer LEI auch für börsengehandelte Wertpapiere zur Pflicht.
Das bedeutet, dass Unternehmen, die ab Januar etwa die Absicherung von Zahlungsströmen in Fremdwährung über Devisentermingeschäfte oder die Steuerung von Liquiditätsströmen nutzen, einen LEI benötigen. Auch gegenüber Banken und Vermögensverwaltern, die für Unternehmen Wertpapiergeschäfte tätigen, müssen sie ihren LEI nennen oder ihnen eine Vollmacht ausstellen, um in ihrem Namen einen LEI zu beantragen. Lediglich Privatpersonen und rechtlich unselbständige Unternehmensteile benötigen keinen LEI.
„Die Richtlinien stellen in vielen Punkten eine fundamentale Änderung des Wertpapiergeschäftes dar. Obwohl sie vornehmlich an die direkten Marktteilnehmer wie Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen gerichtet sind, werden auch die Kunden, die in Wertpapiere und Beteiligungen investieren, die Veränderungen zu spüren bekommen“, erläutert Klaus Tiedeken, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Köln. „Denn den LEI müssen die Unternehmen ihrem jeweiligen Wertpapierpartner, also zum Beispiel der Kreissparkasse Köln, nachweisen.“
Wer dieses Nummernschild für den Wertpapierhandel noch nicht besitzt, kann das schnell und einfach nachholen. Der zwanzigstellige Code, der mit wesentlichen Referenzdaten für eine klare und eindeutige Identifikation verknüpft ist, zum Beispiel der Register-Name und die Register-Nummer, die Rechtsform des Unternehmens und der juristische Sitz, wird von sogenannten Local Operating Units vergeben. In Deutschland gehören zu diesen autorisierten Vergabestellen die Portale www.lei.direct von GS1 Germany, www.leireg.de vom Bundesanzeiger Verlag und www.wm-leiportal.de von WM Datenservice. Nach einer Registrierung können Unternehmen in ihrem Benutzerkonto einen oder mehrere LEI beantragen und verwalten.
„Das Gesetzgebungspaket tritt 2018 in Kraft und wird den außerbörslichen Handel von Derivaten stark beeinflussen. Als LOU unterstützen wir alle Finanzmarktakteure dabei, ihrer Pflicht nachzukommen“, sagt Thomas Fell, Geschäftsführer von GS1 Germany. „Insbesondere die Unternehmen, die ihre Waren bereits mit dem EAN-Barcode handelsfähig machen und Derivate etwa im Risikomanagement nutzen, setzen auf ihren bewährten Partner und über 40 Jahre Erfahrung mit Identifikationsstandards.“ Zudem sieht er weitere Möglichkeiten. „Eine eindeutige Identifikation von Produkten ist für Unternehmen inzwischen auf allen Ebenen relevant – egal, ob es um die Rückverfolgbarkeit von Fleisch, die Fälschungssicherheit von Originalbauteilen oder die Transparenz im Finanzmarkt geht“, sagt Fell. „Darüber hinaus kann eine eindeutige Identifikation mit dem LEI zum Beispiel eigene Prozesse sehr viel schlanker und effizienter gestalten und so für mehr Wirtschaftlichkeit und Kundenzufriedenheit sorgen.“