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Creditreform

Eine Unternehmensübergabe ist oft emotional – und doch gilt es mehr denn je, einen kühlen Kopf zu bewahren. Vor allem beim Preis. Denn selten stimmen die Vorstellungen des scheidenden und des folgenden Chefs überein. Gut, dass es Verfahren gibt, die Anhaltspunkte über den objektiven Wert von Unternehmen geben.

 

Ob Handwerker, PR-Agentur oder Friseur − bei vielen mittelständischen Unternehmen steht kurzfristig eine Unternehmensnachfolge an. Laut einer Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels suchen mehr als eine halbe Million oder knapp 14 Prozent der Inhaber aller kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland bis 2022 einen Nachfolger.

Für einen Teil von ihnen wird die Zeit allerdings eng, denn hier soll die Unternehmensübergabe bereits bis 2019 vollzogen sein. Egal, ob der eigene Nachwuchs, ein langjähriger Mitarbeiter oder eine externe Führungskraft das Unternehmen mal übernehmen soll: Allen Übertragungen ist gemeinsam, dass der Prozess gut geplant und vorbereitet sein muss – und natürlich, dass der Preis stimmt.

Er muss sowohl für Übergeber als auch für Übernehmer akzeptabel sein. Ziel der Unternehmensbewertung ist es daher, die häufig stark abweichenden Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer möglichst objektiv in Einklang zu bringen.

 

Umsätze und Gewinne als Bezugsgröße

Das Ertragswertverfahren nutzen Berater in der Praxis am häufigsten, um den Wert der Firma zu ermitteln. Denn für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei einer Unternehmensübertragung ist dieses Verfahren sogar von Gesetzes wegen in stark vereinfachter Form vorgegeben. Beim „normalen“ Ertragswertverfahren wird der objektive Wert eines Unternehmens aus seinen prognostizierten Umsätzen und Überschüssen abgeleitet.

Zu diesem Zweck muss in einem ersten Schritt zwingend eine objektivierte Planung der Unternehmenszukunft erfolgen. Ist nun bekannt, welche Umsätze und Gewinne das Unternehmen in der Zukunft voraussichtlich erzielen wird, sind diese auf den heutigen Wert abzuzinsen. Die geschätzten zukünftigen Einnahmen werden also in einem zweiten Schritt mit einem Kapitalisierungszinssatz diskontiert.

Dieser setzt sich üblicherweise aus zwei Komponenten zusammen: dem Basiszinssatz, der dem Zinssatz für eine risikolose Anlage entspricht und der aktuellen Zinsstrukturkurve entnommen werden kann, sowie einem Risikozuschlag, der mögliche existente Gefahren im Unternehmen abdecken soll. Gegebenenfalls werden diese beiden Komponenten noch um einen Inflations- und Wachstumsabschlag ergänzt.

„Wichtig ist, dass die Festlegung des Kapitalisierungszinssatzes mit großer Sorgfalt geschieht, denn schon eine geringe Verminderung beziehungsweise Erhöhung führt zu einer erheblichen Steigerung oder Reduzierung des Unternehmenswerts“, gibt Andreas Bachmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing, zu bedenken. Auch müssen sich die Parteien über die Bezugsgröße einig sein. So zielt das klassische Ertragswertverfahren auf den Gewinn als Bezugsgröße ab, während die Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode) den Mittelzufluss verwendet.

 

Auswahl des Multiplikators

Das Multiplikatorverfahren zählt ebenfalls zu den Ertragswertverfahren und zeichnet sich durch seine einfache Anwendung aus. Hier werden in der Regel die Überschüsse der vergangenen drei Jahre betrachtet und mit einem für die Branche beziehungsweise das Unternehmen passenden Multiplikator hochgerechnet. Ergebnis- und Umsatzmultiples stellen das Finance-Magazin sowie die Deutsche Unternehmerbörse auf ihren Webseiten bereit. Diese können als Basis für eine erste Berechnung dienen.

Welches Verfahren nun zu welchem Anlass passt, kann nicht allgemein beantwortet werden. Experte Bachmeier erklärt, dass jeder Fall individuell geprüft werden müsse. In der Praxis werden Ertragswertverfahren jedoch bei Unternehmensverkäufen an einen Dritten herangezogen. Bei kleineren Unternehmen mit kontinuierlicher Umsatz- und Ertragsentwicklung gilt tendenziell das Multiplikatorverfahren als pragmatischer. Bei Unternehmen mit zu erwartender positiver Umsatz- und Ertragsentwicklung wie etwa innovativen Technologie- oder IT-Unternehmen ist dagegen das klassische Ertragswertverfahren die bessere Wahl, da die Unternehmenszukunft wahrscheinlich von starkem Wachstum geprägt sein wird.

 

Vermögenswerte minus Schulden

Falls der Besitz, wie etwa Patente oder Gebäude, attraktiver ist als die laufenden Erträge des Unternehmens, kommt das Substanzwertverfahren zum Einsatz. Dabei wird nur das Anlage- und Umlaufvermögen bewertet, in der Regel mithilfe der Wiederbeschaffungskosten. Zieht man davon nun die Schulden ab, erhält man die Teilreproduktionskosten. Werden immaterielle Werte wie Patente oder die Marke hingegen dazugerechnet, ergibt sich der Vollreproduktionswert, also der Wert, den ein Käufer für die Reproduktion des Unternehmens ausgeben müsste.

„Geschützte Rezepturen oder Patente stützen den Verkaufspreis und stärken die Hebel, mit denen gerechnet wird“, sagt Experte Bachmeier. „Denn üblicherweise gibt es bei den Multiplikatoren eine Schwankungsbreite. Bei einer durch Rezepturen und Patente geschützten belastbaren Zukunft sind hier die Schmerzgrenzen also leichter auszuloten.“

 

An die Branche angepasste Verfahren

Für das Handwerk hat die Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) ein eigenes Verfahren entwickelt. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Modifikation des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland entwickelten IDW-S1-Verfahrens. Es soll der starken Einflussnahme der Inhaberpersönlichkeit auf den Betrieb, und damit dem Erfolg des Unternehmens, Rechnung tragen und wird auch von den Banken voll akzeptiert.

Doch auch für andere Branchen gibt es verfeinerte und angepasste Verfahren. So etwa bei der Übergabe von Arztpraxen, bei der die Ärztekammermethode zur Anwendung kommt. Insgesamt gilt jedoch: Je kleiner das Unternehmen, desto pragmatischer ist die Bewertungsmethode zu wählen und anzuwenden, und je größer das Unternehmen, desto formalistischer sind Ansätze auszulegen.

 

Kein Platz für Emotionen

Was sich in der Theorie einfach anhört, kann sich in der Praxis als echtes Problem erweisen. Denn gute Umsätze und Gewinne sind kein Garant für einen hohen Unternehmenswert und je nachdem, welcher Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegt, können die Ergebnisse stark voneinander abweichen. Unternehmer sollten daher frühzeitig einen geeigneten Berater suchen. Doch auch dieses Unterfangen stellt sich nicht immer einfach dar.

Für Bachmeier ist es wichtig, dass der Berater sowohl das Unternehmen als auch den Unternehmer genau kennt und den Betrieb und dessen Werttreiber möglichst objektiv beschreiben und definieren kann. Erst darauf aufbauend erfolgen die Wahl der Bewertungsmethodik und schließlich die Bewertungsrechnung. Bachmeiers Rat: „Der Berater muss den Unternehmer im Rahmen eines M&A-Prozesses von Anfang an abholen und dafür sorgen, dass dieser seine Emotionen in den Griff bekommt. Es ist wichtig, dass der Unternehmer im Verkaufsprozess zu einem eigenen realistischen Wertansatz findet. Ansonsten läuft er Gefahr, dass er selbst zum Dealbreaker wird.“