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Creditreform

Die Angst zu scheitern oder gar eine Pleite hinzulegen, ist unter Unternehmern weit verbreitet – gerade in unserem Kulturkreis. Dabei sind es häufig erst Krisen und die Lehren daraus, die einem Macher im zweiten Anlauf zum Erfolg verhelfen.

Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, macht mehr Fehler. Nur wer die Hände in den Schoß legt, macht gar keine Fehler.“ Dieses Zitat von Alfred Krupp ist mehr als 100 Jahre alt, doch hat es heute noch seine volle Berechtigung und Gültigkeit. Fehler, Stolpern und ausdrücklich auch Scheitern gehören zum Leben dazu. Und somit auch – oder gerade – zu erfolgreichem Unternehmertum.

(c) Creditreform-Magazin

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Denn das bedeute „Chancen zu sehen und sich Chancen zu erarbeiten – und nicht dem Risikowahn zu verfallen“, findet Lars Hinrichs (Bild) im Interview. Der Internetunternehmer ist zwar mit seiner im Jahr 1999 gegründeten Böttcher-Hinrichs AG nach zwei Jahren in die Insolvenz gerutscht. Doch statt den Kopf in den Sand zu stecken, erschuf er 2003 – und damit noch vor dem Start von Facebook – das soziale Netzwerk OpenBC, heute bekannt als Xing: auch für ihn persönlich ein Millionenerfolg. Jede Menge positive Energie, der Glaube an sich selbst sowie der Mut zum erneuten Risiko halfen Hinrichs bei diesem Siegeszug.

Heinrich_Remagen

(c) privat

Auch Heinrich Remagen (Bild), Inhaber des traditionsreichen Lichthauses Remagen am Kölner Neumarkt, hat am eigenen Leib erfahren, wie schmerzlich eine Pleite sein kann. Im Krisenjahr 2009 gingen die Umsätze um rund 30 Prozent zurück. Noch dazu sprangen wichtige Großkunden ab, so dass er die betreffenden Aufträge stornieren musste. „Wir haben daher die Notbremse gezogen und Insolvenz angemeldet“, erzählt der Unternehmer heute. „Ein harter Schlag – allerdings hat uns der Mut nie verlassen, dass wir einen Neustart schaffen.“ Als Insolvenzverwalter setzte das Gericht den Kölner Rechtsanwalt Andreas Amelung ein. Dieser zeigte sich zuversichtlich, die Tradition des Familienunternehmens weiterführen zu können, und leitete entsprechende Maßnahmen ein. Zunächst wurden die Fixkosten gesenkt, indem die kostenintensiven Mietflächen deutlich schrumpften. Das Unternehmen wurde strukturell neu ausgerichtet und der zusätzliche Schwerpunkt Lichtdesign wurde verstärkt. Heute geht es dem Unternehmen, das inzwischen in sechster Generation im Familienbesitz ist, wieder gut.

Eine Frage der Einstellung

Dass die Sanierung geglückt ist, hat Heinrich Remagen nicht zuletzt seiner positiven Einstellung zu verdanken: „Ich sehe Probleme immer als Chance und freue mich über Herausforderungen, die neues Potenzial mitbringen.“ Die Krise hatte zudem einen ganz überraschenden Nebeneffekt: Sie half ihm, die Weichen für andere wichtige und erfüllende Tätigkeiten im Leben zu stellen. So fand der Unternehmer über seine Leidenschaft fürs Licht zu einer verwandten beruflichen Bestimmung: Remagen spezialisierte sich auf den Zusammenhang zwischen Licht und Gesundheit und ist nun damit auch erfolgreich als Referent und Consultant tätig. Anfang 2012 trug auch der Gesetzgeber dazu bei, die Risikoscheu mancher deutscher Unternehmer zu mildern: Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) legte nützliche Instrumente in die Waagschale der Zauderer – Werkzeuge, mit denen sich notleidende, aber an sich lebensfähige Firmen leichter wieder auf Kurs bringen lassen.

Insolvenzgefahr_auf_diese_Warnsignale_sollten_Sie_achten

(c) Creditreform-Magazin 9/2014

Vom ESUG profitierte auch Remagen: Um die Ertragskraft seines Unternehmens wiederherzustellen, hat der Kölner Macher das im ESUG vorgesehene neue – verglichen mit der alten Rechtslage ausgebaute und gestraffte – Insolvenzplanverfahren nutzen können. Dabei steht die Restrukturierung eines insolventen Unternehmens im Vordergrund. Ohne längere Unterbrechung und mit deutlich schlankerer Struktur konnten so der Geschäftsbetrieb fortgeführt und bestehende Kundenverbindungen erhalten werden. Indem er 36 monatliche Raten planmäßig leistete, konnte Remagen die Auflage des Insolvenzplanverfahrens erfüllen, sodass dessen Beendigung in Kürze erwartet wird. „Durch die Unterstützung der ganzen Familie und die hohe Motivation unseres Mitarbeiterteams gelang nicht nur der Neustart, sondern auch die Umsetzung einer sehr modernen, zukunftsweisenden Unternehmenskonzeption“, freut sich Remagen heute. „Ich wünsche mir, dass wesentlich mehr Unternehmen die Neuausrichtung gelingt und der Gesetzgeber den Erhalt wertvollen Know-hows und vieler Arbeitsplätze bestmöglich unterstützt.“

Sanierungsbeispiele unter ESUG

Andreas Bargende

(c) privat

Das ESUG hat zudem das Instrument der Eigenverwaltung gestärkt. Dieses stellt sicher, dass der Unternehmer auch im Insolvenzverfahren nicht die Kontrolle über seinen Betrieb verliert und damit handlungsfähig bleibt. Mithilfe eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung konnte beispielsweise der Vorstand der Telba AG – Andreas Bargende (Bild), Hasso-Ulrich Döring und Hans-Günther Martin – die erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen auf Grundlage eines Sanierungskonzepts unter Insolvenzbedingungen in eigener Regie erfolgreich umsetzen. Nach nur sechs Monaten wurde das Insolvenzverfahren wieder aufgehoben.

Karl-Heinrich_Thiele

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Innerhalb einer so kurzen Zeit gelang es auch Karl-Heinrich Thiele (Bild), geschäftsführender Gesellschafter der Eisengießerei Karlshütte GmbH, sein großelterliches Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Nachdem sein Steuerberater ihn auf die Sanierungschancen im Rahmen des ESUG hingewiesen hatte, wurden relativ zügig die Weichen für einen Neuanfang gestellt. Thiele hat die Eigenverwaltung mit dem Insolvenzplanverfahren kombiniert, wodurch das Verfahren weiter beschleunigt werden konnte. „Für mich und unser Haus war der Schritt zum Insolvenzplanverfahren die beste Vorgehensweise“, findet Thiele im Rückblick. „Ich habe mir selber gesagt, dass ich nur noch gewinnen kann, wenn sich etwas verändert – mehr als mein großelterliches Unternehmen zu verlieren, konnte mir nicht passieren.“ Laut Prof. Hans Haarmeyer vom Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) empfehlen sich solche Kombinationen geradezu. Und zwar weil sich im Rahmen dieses Plans sämtliche Angelegenheiten des Unternehmens und der Gläubiger verbindlich regeln lassen. „Damit gelingt eine Beendigung des Verfahrens immer wieder bereits nach sechs bis neun Monaten“, berichtet Haarmeyer: „Das sanierte Unternehmen ist danach wieder zurück im Markt, während es im normalen Insolvenzverfahren oft drei bis fünf Jahre dauert.“ Das ESUG sieht auch vor, dass sich der Schuldner bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unter einen Schutzschirm begeben kann. Sinn und Zweck dieses Rettungsschirms ist es, den Schuldner für längstens drei Monate unter die Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters zu stellen, damit dieser geschützt vor Zwangsvollstreckungen einen Sanierungsplan ausarbeiten kann, der dann im Anschluss als Insolvenzplan umgesetzt wird. Von diesem Instrument machte beispielsweise auch die Solarwatt AG Gebrauch. Doch trotz alledem sind das ESUG und seine Vorteile in der breiten Praxis noch längst nicht angekommen. 61 Prozent der vom DIAI befragten Unternehmen kannten nicht einmal seine Möglichkeiten. Sehr bedenklich, findet Haarmeyer – „denn im Gegensatz zum klassischen Regelinsolvenzverfahren lassen sich durch das ESUG mehr Arbeitsplätze sichern, ebenso die Überlebensfähigkeit von Unternehmen in finanzieller Schieflage“. ehr zu den Hintergründen – und wie sich das nützliche Gesetz bekannter machen ließe – erfahren Sie im Interview mit Prof. Haarmeyer.

Zweiter Versuch? Creditreform und ZEW sind skeptisch

Belassen es viele Gründer deshalb auch bei einem einzigen Versuch – weil sie nicht wissen, dass die Sanierungschancen verbessert wurden? Oder sind Persönlichkeiten wie Hinrichs und Remagen hierzulande schlichtweg die Ausnahme? Schwer vorstellbar. Doch Fakt ist: Viele gescheiterte Gründer verschwinden lieber unauffällig von der Bildfläche und gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, als dass sie einen erneuten Anlauf wagen. Und sollte der zweite Versuch doch klappen, werden viele nicht mehr gerne mit ihrer früheren Insolvenz in Verbindung gebracht. Eine aktuelle Studie von Creditreform und ZEW (Junge Unternehmen – Newsletter Mai 2014) rät jedenfalls zur Vorsicht: Demnach haben Personen, die schon einmal mit einem Betrieb in die Insolvenz gegangen sind, eine leicht höhere Wahrscheinlichkeit, auch ihre aktuelle Firma schließen zu müssen, als Gründer ohne Unternehmererfahrung. „Man sollte daher Bestrebungen, Personen, die schon mal ein Unternehmen gegründet oder geführt hatten, zur Neugründung zu motivieren, mit einer gewissen Skepsis betrachten“, warnen die Autoren der Studie. Im besseren Fall nütze die vorhergehende Unternehmererfahrung nichts, im schlechteren Fall hingegen würden ökonomische Ressourcen „in Folge vernichtet“ – nämlich dann, wenn eine Person „wieder und wieder“ mit einer Firma scheitere. Auch in Creditreform-Wirtschaftsauskünften bleibt eine Insolvenz als Negativmerkmal für einen bestimmten Zeitraum erhalten. „Das muss so sein, weil der Gläubigerschutz vorgeht bei Creditreform“, betont Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Vereine Creditreform in Neuss.

Anne_Koark

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Doch immer wieder gibt es Menschen, die unternehmerische Pleiten nur als Stolpern sehen und sogar mit diesem gesellschaftlichen Stigma an die Öffentlichkeit gehen, um andere Pleitiers ebenfalls aus der Deckung zu locken. Anne Koark (Bild) ist so eine Ausnahmeerscheinung. Die Engländerin musste Anfang 2003 nicht nur mit ihrem Unternehmen Trust in Business, sondern zugleich auch privat Insolvenz anmelden. Durch den Terroranschlag vom 11. September 2001 war ihr bis dato sehr erfolgreiches Unternehmen unerwartet in die Krise gerutscht. Für Anne Koark zunächst ein harter Schlag – doch nach dem ersten Schock kam schnell der Kampfgeist wieder. „Wir müssen lernen, dass Scheitern nicht das Ende bedeuten muss“, sagt sie heute. „Man kann sich zu seinen Fehlern bekennen, man muss sich aber nicht in Schuld baden.“  Heute ist Anne Koark wieder genauso erfolgreich wie früher und hat zudem ein Buch mit dem Titel „Insolvent und trotzdem erfolgreich“ geschrieben. Damit macht sie anderen Menschen Mut, dass es auch ein Leben nach der Insolvenz gibt und der Erfolg zurückkehren kann.

Jürgen_Vollberg

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Im Unterschied zu den Vereinigten Staaten und zu Großbritannien hat sich in Deutschland jedoch noch keine „Gesellschaft der neuen Chance“ etabliert, bedauert Jürgen Vollberg (Bild), Geschäftsführer der Stiftung Finanzverstand gGmbH, der auch verantwortlich ist für die Projekte „BV-INSO Bundesverband Menschen in Insolvenz und neue Chancen“ sowie die Selbsthilfegruppe „Anonyme Insolvenzler“ – beides gegründet von Attila von Unruh, der selbst 2005 für sein Unternehmen Insolvenz anmelden musste. „Hierzulande wird das Thema Insolvenz stigmatisiert und bedeutet ‚scheitern und versagen‘, ‚Schuld und schuldig‘, ‚Verlierer und ausgestoßen‘“, sagt Vollberg. Derzeit dauert es im Schnitt 15 Jahre von dem Zeitpunkt der Überschuldung bis hin zur Löschung, hat Vollberg beobachtet:  „Ich bin im ständigen Dialog mit Betroffenen – und es erschreckt mich immer wieder aufs Neue, was allein schon die drohende Insolvenz aus Menschen machen kann: Hilflosigkeit, Verzweiflung, Unverständnis, Wut, Zorn – aber eben auch Kampfbereitschaft.“

Restschuldbefreiung verkürzen?

Auch Vollberg weiß, wovon er spricht: Er ist mit seinem IT-Security-Unternehmen einem Betrug zum Opfer gefallen. Bestellungen aus Großbritannien wurden per Scheck bezahlt. Auslandsschecks können aber auch nach Monaten vom Aussteller ohne Angaben von Gründen zurückgerufen werden. Dann muss der Betrag zurückgebucht werden. „Bei den letzten beiden Bestellungen, die richtig groß waren, wurden nach sechs Wochen die gutgeschriebenen Beträge vom Konto zurückgebucht. Das hat richtig wehgetan. Als dann die Hausbank, drei Monate später, nach Eingang einer Vorkassezahlung das Konto gesperrt und alle Kredite gekündigt hat, blieb nur der Weg zum Insolvenzgericht“, erinnert sich Vollberg. „Ich habe gekämpft bis zum Umfallen, doch geholfen hat es letztendlich nicht.“ In diesem Zusammenhang spricht Vollberg noch einen weiteren „wunden Punkt“ an: die seit Juli 2014 geltende „Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre“. Aus seiner Sicht „keine hilfreiche Option“, da nun 35 Prozent aller Forderungen plus der Verfahrenskosten beglichen werden müssen: „Anforderungen, die kaum ein Unternehmen erfüllen kann.“ Vollberg setzt sich für eine Entschuldung nach zwölf Monaten ein: „Warum wir erfolgreiche Unternehmer, die einmal Pech hatten, zwingen, Jahre liegen zu bleiben, erschließt sich mir nicht.“ Anne Koark sieht das genauso: „Wir wissen, dass Menschen aus Fehlern lernen“, so die Britin. „Wir wissen auch, dass acht von zehn Firmen statistisch nicht überleben. Also müssen wir eine Regelung finden für die Ehrlichen, die vorwärts gehen.“

Insolvenzgefahr_hier_wird_geholfen

(c) Creditreform-Magazin 9/2014