Verluste aus Vermietung und Verpachtung dürfen von der Steuerlast abgezogen werden, doch die Grenzen dafür sind eng gesteckt. Voraussetzung für den Steuerabzug ist die „Einkünfteerzielungsabsicht“ (EEA), die nachzuweisen Aufgabe des Steuerpflichten ist. Worauf private Vermieter beim Umgang mit dem Fiskus achten sollten, verrät ein Leitfaden des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Den knapp 50 Seiten starken Leitfaden finden Sie hier:
Leitfaden Vermietung und Verpachtung.pdf
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