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Creditreform

SEPA ist die Abkürzung für Single European Payment Area, die bis zum 1. Februar 2014 verbindlich eingeführt werden soll. Zu den vorrangigen Zielen gehören die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Zahlungen in den SEPA-Ländern, Beschleunigung des länderübergreifenden Zahlungsverkehrs sowie die Reduzierung der technischen Komplexität und Vereinheitlichung von Übertragungsformaten.

Da unterschiedliche Zahlungsverkehrssysteme synchronisiert werden sollten, ist es wenig verwunderlich, dass dieser Abstimmungsprozess rund zehn Jahre gedauert hat, ehe eine verbindliche Regelung für alle Staaten des SEPA-Raumes getroffen wurde. Im Detail zeigt sich, dass sich SEPA in Teilbereichen mehr an dem politisch Durchsetzbaren als an dem technisch Machbaren orientiert.

Wie sah der Weg dorthin aus? Der Grundstein einer einheitlichen Wirtschafts- und Währungsunion wurde bereits 1992 mit dem Maastricht-Vertrag gelegt. Ein wesentlicher Schritt zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs bestand in der Einführung des Euro zunächst als Buchgeld (1998) und später als Barzahlungsmittel (2002). Damit entfallen Wechselkursrisiken innerhalb der Euro-Zone sowie die Kosten, die mit der Währungsumrechnung verbunden sind. Seit dieser Zeit arbeiten rund 250 Experten aus allen europäischen Ländern im sogenannten European Payment Council (EPC) an einer Vereinheitlichung des innereuropäischen Zahlungsverkehrs und der Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes (Single European Payment Area = SEPA), welche nun, bis Anfang des kommenden Jahres, realisiert werden sollen.

Mit dem Beschluss der Abschaffung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme, den das Europäische Parlament mit Zustimmung des Rates am 14. März 2012 erließ, wurde der Weg für SEPA frei. Damit wurde die Abschaffung des Systems bis zum 1. Februar 2014 beschlossen; lediglich für Privathaushalte gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016. Die Konsequenzen sind weitreichend: Nach dem 31.01.2014 stehen die althergebrachten Formen der Inlandszahlungen für den Geschäftsverkehr nicht mehr zur Verfügung. Wer also nicht rechtzeitig den Umstieg schafft, schneidet sich vom Zahlungsverkehr ab mit den entsprechenden Auswirkungen im Mahnwesen, in der Kundenbetreuung und nicht zuletzt in der Liquiditätsplanung. Im Extrem kann letzteres die Existenz des Unternehmens gefährden. Daher ist es besonders wichtig, sich frühzeitig mit der SEPA-Einführung zu befassen und vorausschauend zu handeln. Zunächst werden die nationalen Überweisungs- und Lastschrifttransaktionen durch korrespondierende SEPA-Verfahren ersetzt. Naturgemäß sind somit alle am Wirtschaftsverkehr Teilnehmenden betroffen, Unternehmen wie Verbraucher, aber auch Behörden sowie sonstige Institutionen und Verbände. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen dann auch Kartenzahlungen grenzüberschreitend vereinheitlicht werden. Letzteres wird jedoch eher die vergleichsweise geringe Zahl der Zahlungsdienstleister betreffen und keine so große Breitenwirkung entfalten wie die erste Stufe der SEPA-Einführung. Die SEPA-Einführung betrifft ausschließlich Zahlungstransaktionen in Euro. Dabei muss das jeweilige Land den Euro nicht als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben. Neben den EU-Staaten gehören auch Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz zum SEPA-Raum. Weitere Länder aus der arabischen und asiatischen Region bereiten ebenfalls die Einführung von SEPA vor.

Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man schnell die Ansicht vertreten, dass die Einführung von SEPA einzig ein Thema für die Buchhaltung als Kontaktpunkt für den Banken-Zahlungsverkehr ist. Doch die SEPA-Einführung ist weitaus komplexer und greift in nahezu alle Unternehmensbereiche, wie die Grafik zeigt.

Die Rückgabefrist für Lastschriften, die wegen Widerspruchs an den Einreicher zurückgereicht werden, verlängert sich von 6 auf 8 Wochen. Damit erhöht sich das Kreditrisiko für die kontoführende Bank im sogenannten Lastschriftobligo um 25%. Je nach Bonitätslage des Lastschrifteinreichers kann dies eventuell zu einer Reduzierung seiner Barkreditlinie oder zu einer Nachforderung von Kreditsicherheiten führen. Ferner bedingt die obligatorisch vorgeschriebene Lastschrift-Avisierung, dass Lastschriften erst mit bis zu 4 Tagen Zeitverzug ausgelöst werden können und somit der geplante Geldeingang daraus später zur Verfügung steht. Hierfür muss das Unternehmen entsprechende Finanzierungsspielräume vorhalten.

Unternehmen, die die technische Umstellung auf das SEPA-Format nicht rechtzeitig schaffen, schneiden sich ab dem 01.02.2014 weitgehend vom Zahlungsverkehr ab. Dies wird besonders die Firmen treffen, die ihre Forderungen weitgehend im Lastschriftverfahren einziehen oder die die Kontoauszüge in elektronischer Form verarbeiten. Mahnläufe verzögern sich, die Liquiditätsplanung wird schwieriger, Lieferantenzahlungen werden verspätet geleistet. Somit wirkt sich SEPA unmittelbar auf die Liquiditätslage des Unternehmens und damit auf seine Bonität aus. Überall dort, wo Zahlungsdaten erhoben oder Zahlungstransaktionen – Lastschriften und Überweisungen – ausgelöst werden, müssen die bestehenden Prozesse überprüft, angepasst oder gegebenenfalls erweitert werden. Dabei kommt der IT-Abteilung für die technische Umsetzung eine ebenso wichtige Bedeutung zu wie der Buchhaltung als Bindeglied zu den Hausbanken.

Die Komplexität der SEPA-Einführung führt zu folgenden Handlungsempfehlungen:

Benennen Sie einen verantwortlichen Projektleiter für die SEPA-Umstellung und statten Sie ihn mit den erforderlichen Kompetenzen, Freiräumen und Budget aus.

Starten Sie frühzeitig (!) mit der Prozessanalyse.