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Creditreform

Einzelerben und Erbengemeinschaften treten als Rechtsnachfolger steuerlich in die Fußstapfen des Erblassers und müssen bei vererbtem Betriebsvermögen die bisherigen Absetzungen für Abnutzung (AfA) und Buchwerte fortsetzen. Absetzungen auf Anschaffungsnebenkosten wie etwa Notar- und Grundbuchkosten lehnten die Finanzbehörden aber bisher ab, weil die Kosten mit einem unentgeltlichen Erwerb zusammenhängen und deswegen generell nicht abziehbar seien. Dieser restriktiven Rechtsauffassung hat der Bundesfinanzhof jetzt eine Abfuhr erteilt (Az.: IX R 43/11): Er ließ Absetzungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu, weil die im Zusammenhang mit der Nachlassaufteilung angefallenen Notar- und Grundbuchkosten der Klägerin dem Erwerb des Alleineigentums am Vermietungsobjekt dienten. Sie seien deshalb wie bei einem teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe abziehbar.