Niedrige Zinsen und Gestaltungsspielräume bei der Bilanzierung bereiten immer mehr Firmen Probleme mit ihren Pensionszusagen. Die folgenden vier Wege können aus dieser Rückstellungsfalle führen.
Diese Zahlen sind alarmierend: „70 bis 80 Prozent der Versorgungszusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern gehören nach meiner Einschätzung auf den Prüfstand“, sagt Anne Killat, Senior Managerin Tax beim Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen PKF Fasselt Schlage. Vor allem die Finanzierung der eingegangenen Versorgungsverpflichtungen wächst sich zu einem großen Problem aus: Rund 4,1 Milliarden Euro fehlen dem deutschen Mittelstand nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) in den kommenden 15 Jahren in puncto Pensionszusagen.
„Sechs oder sogar sieben Prozent Rendite hielten die meisten Unternehmer bei Abschluss der Policen für realistisch – Vorstellungen, die weit entfernt von den aktuellen Konditionen liegen“, beobachtet auch Michael Kalus, Partner der Neusser Kanzlei KBHT Kalus + Hilger. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nennt vier Lösungswege, die Firmen anstreben können, um der Rückstellungsfalle zu entgehen:
Lösung 1: nachschießen. Die Betriebe können zusätzliches Kapital ansparen und etwa auf einen Pensionsfonds umstellen oder eine weitere Rückdeckungsversicherung abschließen. Diese Alternative funktioniert aber nur, wenn ausreichend Geld in der Firma vorhanden ist. Zudem können Unternehmen versuchen, die Zinserträge ihrer Anlagen zu steigern – was jedoch mit höherem Risiko verbunden ist.
Lösung 2: reduzieren. Chefs können versuchen, eine Absenkung der monatlichen Verpflichtungen durchzusetzen. Dies geht aber nicht ohne die Einwilligung der Betroffenen. Bei einem Gesellschafter kommt ein steuerliches Problem hinzu: „Beim kompletten oder teilweisen Verzicht entsteht beim Betrieb eine verdeckte Einlage“, so Kalus. Der Forderungsverzicht gilt damit als zu versteuernde Einnahme. Die verdeckte Einlage lässt sich nur auf einem Weg vermeiden. Kalus: „Das Unternehmen kann nachweisen, dass auch Dritte auf die Pensionszusagen verzichtet hätten – etwa weil sonst die Firma in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht wäre.“
Lösung 3: verzichten. Bei dieser Alternative findet eine gedankliche Trennung zwischen bereits erworbenen Pensionsansprüchen (Past Service) und den künftig noch zu erarbeitenden Ansprüchen (Future Service) statt. Damit ist es möglich, dass etwa Gesellschafter-Geschäftsführer auf den Future-Service-Anteil verzichten, ohne dass eine verdeckte Einlage entsteht. „Allerdings muss nun die Pensionsrückstellung reduziert und gewinnerhöhend aufgelöst werden“, so Kalus. Steuern fallen an, die mit circa 30 Prozent meist jedoch niedriger sind als bei einer verdeckten Einlage. Wer den Verzichtsbetrag mit laufenden Verlusten oder Verlustvorträgen aus den letzten Jahren verrechnen kann, verringert die Steuerlast weiter.
Lösung 4: auslagern. Die Übertragung der Pensionszusagen auf einen anderen Rechtsträger, etwa eine Unterstützungskasse, ist ein teures Vorhaben, da die übernommenen Risiken sehr hoch sind.
Um ihre Pensionsverpflichtungen künftig zu reduzieren, stellen immer mehr Firmen um: Anstatt ein konkretes Leistungsversprechen abzugeben, erteilen sie nur noch eine Zusage, die an die Rendite der tatsächlich eingezahlten Beiträge gekoppelt ist. Ein bestimmter Rentenbetrag wird nicht mehr zugesichert.