Anfang 30: Viel Zeit für den Vermögensaufbau
Das gut verdienende Ehepaar Anfang 30 mit einem kleinen Kind hat ein Brutto-Gesamtjahreseinkommen von 108.000 Euro. Nach Abzug von Sozialversicherung und Steuern beträgt das monatliche Nettoeinkommen 5.355 Euro. Beide Ehepartner erhalten später neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente und investieren bereits in eine kleine private Zusatzrente.
Vor 20 Jahren glaubte man, dass rund 70 Prozent des Nettoeinkommens reichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Mittlerweile sind es jedoch mindestens 80 Prozent, die erforderlich sind – Tendenz steigend. Außerdem muss bei der künftigen Rentenbedarfsrechnung eine jährliche Inflationsrate von rund 2 Prozent berücksichtigt werden. Mindestens!
Zunächst sollten die beiden die staatliche Riester-Förderung vollumfänglich nutzen. Die zwei Sparer erhalten für ihre jeweiligen Riester-Rentenversicherung Zulagen von je 154 Euro jährlich und für das kindergeldberechtigte Kind, das nach 2008 geboren wurde nochmals 300 Euro. Das macht zusammen 608 Euro. Sie sparen den maximal geförderten Betrag von jährlich 2.100 Euro und setzen ihre Beiträge incl. Zulagen von der Steuer als Sonderausgaben ab. Die attraktive Steuererstattung bewirkt zudem, dass beide zusammen jährlich nur 2.527 Euro aus der eigenen Tasche (anstatt 4.200 Euro gesamt) zahlen. Rund 40 Prozent der Riester-Beiträge übernimmt also der Staat.
Bleibt noch Geld übrig, empfiehlt sich eine fondsgebundene private Rentenversicherung, die in Aktien- bzw. Mischfonds investiert. Auch beim Riester-Vertrag sollte ein fondsgebundener Vertrag gewählt werden, da die Verzinsung der klassischen Verträge aufgrund der niedrigen Kapitalmarktzinsen kaum noch die Inflation abdeckt.
Alternativ bietet sich ein monatlicher Sparplan mit Investmentfonds an, der den Schwerpunkt auf Aktien setzt. Im 20-Jahresvergleich erzielten Fondssparpläne eine Rendite von jährlich rund 8 Prozent. Die Flexibilität bei Investmentsparplänen ist enorm, da Zuzahlungen, Beitragsfreistellungen oder Entnahmen jederzeit möglich sind.
Anfang 40: Sicherheit für Selbständige
Anfang 40: Sicherheit für Selbständige
Ein Freiberufler Anfang 40 verdient rund 100.000 Euro brutto. Neben Steuern zahlt er jährlich rund 12.000 Euro in das berufsständische Versorgungswerk sowie 6.000 Euro in eine private Krankenversicherung. Netto kommt er monatlich auf rund 4.480 Euro.
Bis auf eine selbstgenutzte Eigentumswohnung hat er keine weiteren Versorgungsverträge und strebt mindestens 70 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens als späteren Rentenbedarf an. Seine selbstgenutzte Immobilie ist ein wesentlicher Baustein für die Altersvorsorge, weil er später mietfrei wohnen kann.
Für Selbstständige bietet sich vor allem eine staatlich geförderte Basisrente an, auch „Rürup“-Rente nach ihrem Erfinder genannt. Riester bringt für ihn keine staatlichen Förderzuschüsse, da er als Single auch die unmittelbare Riesterförderung über den Ehepartner nicht nutzen kann. Aktuell sind Beiträge bis zu einem Betrag von jährlich 20.000 Euro von der Steuer absetzbar. Geplant ist ein Gesetz zur Verbesserung der Altersvorsorge in 2013, das eine Erhöhung des jährlichen Betrags auf 24.000 Euro vorsieht. Für 2013 können Rürup-Sparer 76 Prozent der Beiträge geltend machen, maximal also 15.200 Euro. Jahr für Jahr steigt der absetzbare Anteil jeweils um zwei Prozentpunkte. Voll abgesetzt können die Beiträge erst ab dem Jahr 2025 werden. Genauso wie die Riesterrente muss auch die Rürup-Rente im Rentenbezug versteuert werden.
Für den Freiberufler lohnt sich lediglich ein Betrag von jährlich 8.000 Euro für eine Basisrentenversicherung, weil er schon 12.000 Euro in das Versorgungswerk einzahlt. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Da der Selbständige ein sicherheitsorientierter Anleger ist, empfiehlt sich eine klassische private Versicherung mit einem Garantiezins von derzeit 1,75 Prozent p.a. und einer jährlich im Voraus festgelegten Gewinnbeteiligung. Das bringt beim aktuellen Kapitalmarktzinsniveau rund 4 Prozent Gesamtverzinsung.
Ergänzt wird diese Strategie durch eine private fondsgebundene Rentenversicherung, die sowohl mit einem Einmalbeitrag als auch mit monatlichen Beiträgen bespart werden kann. Vorteilhaft wirkt sich diese Möglichkeit im Rentenbezug aus, da der Fiskus nur die hälftige Gewinnbesteuerung bei Kapitalauszahlung und die geringe Ertragsanteilbesteuerung bei Rentenzahlungen gewährt. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren bleiben 82 Prozent der Renten steuerfrei.
Mitte 50: Ruhestand in Sicht
Mitte 50: Ruhestand in Sicht
Ein 55-jähriges Ehepaar bringt es nachdem die Kinder aus dem Haus sind auf ein monatliches Nettoeinkommen von rund 6.300 Euro, obwohl die Ehefrau nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, der Ehemann hingegen eine gut dotierte Führungsfunktion hat. Eine Absicherung über die gesetzliche Rente, Riester-Renten der Ehegatten sowie eine Betriebsrente und Lebensversicherung des Ehemanns besteht. Berücksichtigt man eine Inflation von 2 Prozent schmilzt der Betrag weiter, so dass sich bis zum Lebensende eine Versorgungslücke ergibt. Das Ehepaar beziffert den Rentenbedarf nach heutiger Kaufkraft auf rund 3.000 Euro monatlich.
Für die Generation 55plus bringt eine Basisrentenversicherung durch die hohe Absetzbarkeit der Beiträge und die im Verhältnis geringe Besteuerung der Leistung im Ruhestand einen Renditehebel, der nach Steuern bei jährlich rund fünf Prozent liegt. Da die Renten erst ab dem Jahr 2040 zu 100 Prozent versteuert und der aktuelle Besteuerungsanteil bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 liegt bei 66 Prozent. Beim Ehepaar verläuft die Besteuerung asymmetrisch. Wenn sie in 10 Jahren Rente beziehen, werden 83 Prozent der Rentenleistungen besteuert und im letzten Jahr vor Rentenbezug können noch 96% der Rürup-Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Der zu Rentenbeginn einmal festgelegte Steuersatz bleibt dann allerdings lebenslang gleich.
Ältere Rürup-Sparer können diesen Renditehebel für sich nutzen. Gemeinsam veranlagte Verheiratete können sogar bis zu 40.000 Euro jährlich ansparen und die Steuervorteile gemeinsam in Anspruch nehmen. Wird der Vertrag als interner Familienausgleich auf den Namen der Ehefrau abgeschlossen, ist es sinnvoll bis zum Rentenbeginn jährlich rund 14.000 Euro in einer Basisrente anzulegen. Aufgrund des kleineren Anlagehorizonts empfiehlt sich ein klassischer Renten-Tarif.
Ergänzt wird diese Strategie durch ein gut diversifiziertes Fondsdepot mit ausgewogenen Mischfonds oder vermögensverwaltenden Fonds. Beigemischt werden Anleihefonds, die ihren Schwerpunkt auf Schwellenländer setzen.
Sie sehen: Egal in welchem Alter oder in welcher Lebenssituation sich jemand befindet: Wichtig ist eine auf die persönliche Alters-, Berufs- und Familiensituation abgestimmte individuelle Vermögensstrategie.