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Creditreform

Anrufern von Sonderrufnummern dürfen für die Zeit in Telefon-Warteschleifen keine Kosten mehr berechnet werden – so schreibt es das geänderte Telekommunikationsgesetz seit dem 1. Juni 2013 vor.

Auch Bandansagen dürfen seitdem nichts mehr kosten. Einige Anbieter haben dennoch auch nach dem Stichtag eine Gebühr erhoben. Laut einer Mittelung der „Stiftung Warentest“ schwindelten sogar namenhafte Konzerne ihre Kunden an, weil sie eine kostenlose Bandansage versprachen, obwohl sie dafür Geld verlangten. Eine Untersuchung zeigte, dass für fast jede dritte Warteschleife abkassiert wurde. Die Tester berücksichtigten 171 Hotlines, um herauszufinden, ob die Neuregelung eingehalten wird. Bei 37 Nummern landeten sie in einer Warteschleife. Von diesen stellte rund jeder dritte Anbieter einen Betrag in Rechnung, der eben nicht hätte berechnet werden dürfen. Einige Anbieter weisen unter ihren alten Servicenummern auf neue Sondernummern hin. Diese Ansage muss auch kostenlos sein, ist sie aber nicht immer. „Stiftung Warentest“ betont, dass Kosten für Warteschleifen nur rechtens sind bei pauschal berechneten Gesprächen. Anrufern einer 01802-, 01804 und 01805-Nummer könne es passieren, dass sie zahlen müssen, wenn sie während der Bandansage auflegen.