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Creditreform

Das bevorstehende Jahr wird für Mittelbetriebe bankseitig vor allem im Zeichen der neuen Eigenkapitalanforderungen der Kreditinstitute („Basel III“) und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die mittelständischen Finanzierungen stehen. Darüber hinaus gibt es aber weitere Geschäftsfelder im Umgang mit den jeweiligen Hausbanken, bei denen eine Neuordnung je nach Unternehmen möglicherweise dringend erforderlich ist.

Zu einer solchen Neuordnung gehört zunächst einmal eine aktuelle Übersicht über alle bestehenden Bankverbindungen, die grundsätzlich mit den entsprechenden Angaben auf den Geschäftsbriefen des Betriebes übereinstimmen sollte. So wird immer wieder festgestellt, dass an der einen oder anderen Geschäftsverbindung festgehalten wird, obwohl dort längst kaum mehr Umsätze verbucht werden und in der Vergangenheit abgewickelte Anlage- oder Kreditgeschäfte längst erledigt sind. Häufig resultieren diese Kontakte auf Darlehensverpflichtungen, bei denen der Kreditgeber darauf bestand, Geschäftsumsätze eben auch und vor allem über ihn verbuchen zu lassen.

Auch bei der Geldanlage des Betriebes lohnt sich eine kritische Prüfung der bisher getätigten Geschäfte, der damit verbundenen Kosten und des jeweiligen persönlichen Kundennutzens. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist es wichtig, die wesentlichen Anlageprodukte der Banken zu kennen und diese vor allem richtig einzuschätzen. Je nach Anlagehorizont des jeweiligen Betriebes kann es sich zinsseitig lohnen, über den Tellerrand der meist angebotenen Tages- und Termingelder hinaus zu sehen. Festverzinsliche Wertpapiere mit seriösen Schuldnern und kurzen Restlaufzeiten können sich als ergänzende Anlagealternative ebenso eignen wie variabel verzinste Anlagekonten. Wichtig ist, dass Betriebsverantwortliche weitgehend sicher sein können, dass sie von ihren Hausbanken klar und deutlich über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Anlagealternativen in Kenntnis gesetzt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die eigene Altersvorsorge des Unternehmers, deren Wertentwicklung mindestens zwei Mal im Jahr überprüft werden sollte. Spätestens seit dem neuen Jahr führt kein Weg mehr an der mit „Basel III“ bezeichneten höheren Eigenkapitalausstattung der Bankinstitute vorbei. Es wäre tatsächlich illusorisch, würden Betriebsverantwortliche glauben, dass sich für sie bei zukünftigen Kreditvergaben nichts oder kaum etwas ändern wird (mehr hierzu ab Seite 24). Umso wichtiger ist es für Unternehmer, den „Bankenordner“ auch hier zu überarbeiten. Die dazu erforderliche Bestandsaufnahme sollte einhergehen mit einem Sicherheitenregister, in dem sämtliche Kreditsicherheiten nicht nur aufgeführt, sondern nach konkreten Kriterien wie Höhe, Laufzeit und Sicherungszweck strukturiert werden (mehr zu Sicherheiten auf Seite 30). Dazu gehört eine fortlaufende Entwicklung sowohl der jeweiligen Kreditverbindlichkeiten und der damit verbundenen Sicherheitenwerte. Anzustreben ist ein Verhältnis von etwa eins zu eins. Übersteigt das Sicherheitenvolumen die Kreditbeträge nachhaltig, ist ein Gespräch mit der kreditgebenden Bank auf Rückübertragung eines Teils der jeweiligen Sicherheiten zu empfehlen. Hinzu kommt eine regelmäßige Abstimmung mit den wichtigsten kreditgebenden Banken über die Weiterentwicklung des Ratings oder Scorings, also der Bewertungsmethoden im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit oder Bonität des Unternehmens. Die veränderten Kreditregeln bieten Unternehmern darüber hinaus die Möglichkeit, bei Kreditwünschen ebenfalls vielleicht flexibler als bisher vorzugehen. Zusätzliche oder ergänzende Kreditgeber wie öffentliche Banken oder Bürgschaftsbanken sollten stärker in den Mittelpunkt rücken als es in der Vergangenheit meist üblich war. Hinzu kommen Förderbanken der Bundesländer, die ihrerseits für eine Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Michael Vetter

· Zusammenstellung der jeweiligen Banken und der mit ihnen getätigten Geschäfte (Aufstellung sämtlicher Konten und Wertpapierdepots)

· Zuordnung der pro Bank und Geschäft verbundenen Kosten im Jahresvergleich

· Prüfung der Bankverträge auf kundenseitige Verpflichtungen (vor allem in Kreditverträgen formulierte verbindliche Umsatzzuweisungen auf Konten der jeweils kreditgebenden Bank);

· „Sicherheitenregister“, in dem sämtliche Kreditsicherheiten mit den ihnen zu Grunde liegenden Daten wie Art, Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Sicherheit pro Bank vermerkt sind

· Ähnlich strukturiertes „Anlageregister“, aus dem alle geschäftlichen Geldanlagen hervorgehen

· Solch eine Gesamtübersicht hilft bei der individuellen Abwägung, welche Bankverbindungen noch sinnvoll sind