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Creditreform

Das Urteil: Es kann nicht allen Arbeitnehmern gekündigt werden, die unter dem Verdacht stehen, einen illegalen Datendownload von einem Dienstrechner vorgenommen zu haben. Dieser Auffassung ist das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 13 Sa 596/13).

Der Fall: Ein IT-Techniker wurde verdächtigt, illegale Musik-Downloads von einem Dienstrechner vorgenommen zu haben. Der Arbeitnehmer, der den PC nutzte, war allerdings nicht immer an seinem Arbeitsplatz, sodass auch sein Kollege verdächtigt wurde. Da eine eindeutige Klärung nicht möglich war, kündigte der Arbeitgeber beiden fristlos.

Die Begründung: Die fristlose Kündigung ist unwirksam, da nicht eindeutig festzustellen sei, wer die Download-Vorgänge zu verantworten hat. Auch merkte das Gericht an, dass sich im Nachgang nicht mehr feststellen lasse, ob und von wem Dateien gelöscht worden sind.