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Creditreform

Hohe fremdfinanzierte Investitionen belasten die Bilanz. Deshalb setzen viele Firmenchefs alternativ zum klassischen Bankkredit auf Leasing. Was beim Abschluss der Verträge zu beachten ist. 

Bei der Fixit Unternehmensgruppe mit Hauptsitz im bayerischen Freising stehen regelmäßig größere Investitionen an. „Wir führen europaweit 42 Produktionswerke. Dort investieren wir laufend in den Ersatz, aber auch in Erweiterungen unserer Anlagen“, erklärt Horst Straub, Leiter Einkauf bei der Firmengruppe. Das Unternehmen bietet Systemprodukte für den Baubereich, also zum Beispiel Nassputze, Anstriche und Beschichtungen, Wärmedämmverbundsysteme, Estrich- und Bodensysteme. Zur Herstellung nutzt die Gruppe Robotoranlagen, Verpackungs- und Absackmaschinen.

Im Turnus von circa 10 bis 15 Jahren müssen die Produktionsanlagen überholt werden. Oft entscheidet sich das Management dafür, die Objekte zu leasen. Und profitiert von verschiedenen Vorteilen gegenüber dem Kauf per Kreditfinanzierung: Zum einen wird weniger Kapital im Anlagevermögen gebunden und folglich die Liquidität der Firma erhöht. Zum anderen hat diese Form der Finanzierung keine Auswirkungen auf die Bilanz der Firma.

Milliardenmarkt Leasing

Diese Vorteile des Leasings nutzen inzwischen viele Unternehmen. Nach Angaben des Bundesverbands Deutsche Leasing-Unternehmen (BDL) werden besonders häufig Fahrzeuge auf diesem Weg finanziert, gefolgt von Produktionsmaschinen sowie EDV und Büromaschinen (siehe Grafik Seite 28). Jedes Jahr schließen deutsche Firmen knapp 1,5 Millionen Leasingverträge neu ab – rund 85 Prozent stammen von mittelständischen Betrieben. Derzeit beobachtet Thomas Rebentisch, Leiter Vertriebssteuerung und Marketing Region Süd der Südleasing GmbH, eine steigende Nachfrage: „Die Firmen investieren wieder und haben deshalb einen entsprechenden Bedarf an mittelfristigen Finanzierungen.“ Den Trend bestätigen auch die Finanziers: „Ökonomen erwarten ein Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen von sieben Prozent. Wenn diese Prognose eintritt, dann zieht die Leasingbranche in gleicher Höhe mit“, sagt BDL-Präsident Martin Mudersbach. Dabei ist für die Firmenchefs jedoch entscheidend, die Verträge nach ihren Bedürfnissen zu gestalten (siehe Checkliste). Anlass genug für Unternehmer, sich einen Überblick über die Formen (siehe „Varianten des Leasings“) sowie die aktuellen Entwicklungen zu verschaffen.

So bieten zum Beispiel inzwischen mehr und mehr Gesellschaften die Möglichkeit, einen durch die KfW Bankengruppe geförderten Leasingvertrag abzuschließen. Das funktioniert so: Der Finanzier schließt einen Kaufvertrag mit dem Hersteller des Objekts ab. Anschließend vermietet sie das Leasinggut an die Firma und sichert sich bei der KfW eine Refinanzierung über deren Energiespar- und Umweltprogramme.

„Damit können wir den Firmen günstige Konditionen bieten und die Vorteile bilanzneutraler Leasingfinanzierungen mit den günstigen Finanzierungskonditionen der KfW verbinden“, kommentiert Rebentisch. Sein Haus bietet diese Koppelungsdarlehen allerdings erst ab einer Investitionssumme von zwei Millionen Euro an.

Eine Vorgabe, die viele Betriebe nicht erfüllen. Bei der Fixit Gruppe etwa liegt der Anschaffungswert der Maschinen im Durchschnitt bei rund 150.000 Euro. Straub sichert sich auf anderem Weg die günstigste Finanzierung: Zuerst schreibt er den Auftrag aus und holt sich mehrere Kaufangebote ein. Dann checkt er ab, zu welchen Konditionen er das Objekt leasen kann und holt sich zudem die Offerte einer Leasinggesellschaft ein.

Geförderte Verträge

Prinzipiell haben Unternehmer die Wahl, einen Leasingvertrag bei einem Kreditinstitut, bei einer Leasinggesellschaft oder beim Verkäufer oder Hersteller abzuschließen. Bei den Konditionen gilt: Die Laufzeit des Vertrags sowie die Güte des Objekts beeinflussen jeweils die Höhe der Raten. „Die Aufwendungen für Leasing im Vergleich zum Darlehen sind für uns in etwa vergleichbar“, sagt Straub. Allerdings bleibt die Bilanz des Unternehmens beim Leasing eben unberührt. „Das wiederum verschafft uns Pluspunkte bei Folgefinanzierungen“, so Straub.

Bei kapitalintensiven Objekten – wie zum Beispiel Immobilien – wirkt sich dieser Effekt besonders stark aus. Unternehmer können dazu das spezielle Modell Sale-and-Lease-Back nutzen: Sie verkaufen ihre Immobilie an eine Gesellschaft und leasen sie wieder zurück. Die Vorteile: Das Eigenkapital der Firma wird mit dem erzielten Erlös auf einen Schlag erhöht. Und der Verkauf erfolgt zum aktuellen Verkehrswert, der in der Regel deutlich höher als der Buchwert liegt.

Das Modell ist erst ab einem Verkehrswert des Objekts von mindestens 2,5 Millionen Euro sinnvoll, da hohe Fixkosten für die Verwaltung und Durchführung des Vertrags entstehen. „Damit ist diese Variante bei geringen Immobilienvermögen in der Regel wirtschaftlich nicht sinnvoll“, sagt Marc Betz von der DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KG. Immerhin: Die Leasingraten lassen sich weitgehend als Betriebsausgaben absetzen. Bei Vertragsende kann das Gebäude zum niedrigen Restwert angekauft werden.

Immobilienleasing hat allerdings nicht jeder Finanzierungspartner in seinem Programm. Weniger als fünf Prozent aller Leasingverträge entfallen auf diese spezielle Form. Die Fixit Gruppe verzichtet zum Beispiel darauf. „Wir setzen ausschließlich auf Maschinenleasing mit Laufzeiten zwischen vier und fünf Jahren“, sagt Straub. Im Anschluss kauft die Firma die Anlagen häufig zum Restwert. „Das entscheiden wir aber je nach Einzelfall und stets erst bei Vertragsende“, sagt Straub.

 

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Wie so oft kommt es auf das Kleingedruckte an. Clevere Unternehmer prüfen die Details vorab – und verhandeln mit ihrer Leasinggesellschaft. Die wichtigsten Aspekte:

Bearbeitungsgebühren: Der Unternehmer sollte sich den Effektivzins der Finanzierung ausrechnen lassen – und mehrere Angebote miteinander vergleichen. Im Optimalfall kontaktieren Unternehmer Hersteller, Banken und Leasinggesellschaften. Bearbeitungsgebühren oder vierteljährliche Vorauszahlungen gehen oft zusätzlich ins Geld.

Hersteller: Clevere Unternehmer wenden sich im ersten Schritt an den Hersteller und klären die Einzelheiten des Kaufvertrags vorab. So haben sie gleich ein Angebot in der Hand, aus dem sich die genauen Angaben zum Objekt ergeben. Das wiederum braucht die Leasinggesellschaft. Und sie erfahren, ob der Leasinggeber mit dem Hersteller eventuell kürzere Gewährleistungsfristen vereinbart hat – zum Nachteil des Leasingnehmers.

Nutzungsänderungen: Hier ist Vorsicht geboten, zum Beispiel beim Firmenwagen. Werden mehr Kilometer gefahren als vertraglich vereinbart, kann es teuer werden. Clevere Unternehmer überlegen vorab, wie sie das Objekt nutzen wollen. Im Zweifel frühzeitig den Anbieter kontaktieren und den Vertrag anpassen.

Nutzungsdauer: Die Laufzeit des Vertrags sollte maximal der Dauer der Nutzung entsprechen – andernfalls zahlt die Firma die Raten weiter, obwohl das Objekt nicht mehr zur Wertschöpfung beiträgt. Zu unterscheiden sind die unkündbare Grundlaufzeit von 40 bis 90 Prozent der AfA, falls der Leasinggeber das Wirtschaftsgut bilanziert, und die vereinbarte nutzungsabhängige Laufzeit.

Reparaturen: Das Leasingobjekt gehört der Gesellschaft oder der Bank – entsprechende Vorgaben bei Reparaturen sind zu beachten. Der Unternehmer sollte die Details seines Vertrags genau prüfen.

Steuern: In jedem Fall sollte der Firmenchef vor Vertragsabschluss die steuerlichen Aspekte mit einem erfahrenen Berater erörtern. Wer zum Beispiel den Investitionsabzugsbetrag nutzt, muss diesen beim Leasing später wieder gewinnerhöhend auflösen. Der Vertrag sollte so gestaltet sein, dass die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar sind.

Zinsanpassung: In der Regel haben die Gesellschaften bei langfristigen Verträgen die Option, den Zins bei Veränderungen am Markt anzupassen. Es sollte klar nachvollziehbar und transparent sein, wann das erfolgen darf.

 

Diese verschiedenen Vertragsformen sind zu unterscheiden:

Mietkauf: Im engeren Sinne handelt es sich um Ratenzahlungsverträge. Das Objekt bilanziert der Leasingnehmer. Das Eigentum geht nach Tilgung automatisch auf den Leasingnehmer über.

Operating-Leasing: Falls das Objekt nur für kurze Zeit betrieblich genutzt werden soll, kann sich diese Variante anbieten – konkret, falls die Maschine nur bis zu 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zum Einsatz kommt. Das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber. Solche Verträge sind kündbar. Die Instandsetzung obliegt dem Leasinggeber.

Sale-and-Lease-Back: Es wird extra eine Objektgesellschaft gegründet, die das Gebäude hält. Die Leasinggesellschaft zahlt einen Kaufpreis. Er orientiert sich am Ertragswert des Gebäudes minus Bewertungsabschlägen. Der Unternehmer mietet das Gebäude zurück.

Teilamortisation: Die Leasingraten decken nur einen Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Leasinggebers. Das Objekt wird nach Ende der Laufzeit an einen Dritten verkauft.

Vollamortisation: Die Leasingraten decken während der Laufzeit sämtliche Kosten – Anschaffungspreis, Finanzierung und Nebenkosten. Der Unternehmer kann das Gut später kaufen, zurückgeben oder den Vertrag verlängern.