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Creditreform

Ab dem 1. Januar 2015 gelten Änderungen bei der Umsatzbesteuerung elektronisch erbrachter Dienstleistungen. Im europäischen Geschäftsverkehr hat dies neben neuen Registrierungspflichten Auswirkungen auch auf die Rechnungsstellung.

Für EU-Unternehmer fällt künftig die Umsatzsteuer auf elektronisch erbrachte sonstige Leistungen am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des privaten Endverbrauchers an. Und zwar unabhängig davon, ob dieser in einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland ansässig ist. Damit von 2015 an dem jeweiligen Staat die ihm zustehende Steuer nicht verloren geht, müssten sich von der Neuregelung betroffene Unternehmen eigentlich in jedem Land registrieren lassen und Umsatzsteuererklärungen abgeben, in dem auch nur ein einzelner privater Kunde ihre Leistungen in Anspruch nimmt.

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, profitieren zumindest EU-Unternehmen von einer Sonderregelung für ihre Umsätze in anderen Mitgliedstaaten: Ein bei den nationalen Finanzbehörden eingerichteter Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ermöglicht ihnen die steuerliche Registrierung, Abgabe von Erklärungen und Zahlung der Umsatzsteuer in ihrem eigenen EU-Staat. Vorausgesetzt, dass alle E-Dienstleistungen einheitlich über das MOSS-Verfahren abgewickelt werden.

Elektronisches Verfahren

Deutsche Unternehmen können die Teilnahme an der Sonderregelung auf elektronischem Weg seit Oktober 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, ihre Steuererklärung ab 2015 bis zum 20. Tag nach Ende des Besteuerungszeitraums elektronisch zentral übermitteln und anschließend die Umsatzsteuer entrichten. Ausgenommen sind Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte besteht.

Weitaus schwieriger als die Erfüllung der Melde- und Erklärungspflichten dürfte angesichts der Bandbreite der Umsatzsteuersätze von derzeit 15 bis 25 Prozent dagegen die korrekte Rechnungsstellung sein. Der Hintergrund: Sofern der Ort der elektronischen Dienstleistung, anders als bislang, ab 2015 im EU-Ausland liegt, darf statt der deutschen Umsatzsteuer ausschließlich der im jeweiligen Mitgliedstaat gültige Steuersatz in der Rechnung ausgewies en sein.

Dazu müssen die Unternehmen den tatsächlichen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer privaten Kunden aber kennen. Laut Europäischer Kommission sollten die den Unternehmen seitens der Mitgliedstaaten auferlegten Pflichten, insbesondere bei Umsätzen mit geringem Wert, dabei angemessen und realistisch sein. Blindes Vertrauen wird im Streitfall freilich kaum ausreichen: Eine Erklärung des Kunden mit Angabe einer vom Unternehmer anhand der Kreditkarte oder „anderer Mittel der geografischen Ortung“ überprüfbaren Rechnungsanschrift ist nicht nur akzeptabel, sondern entspricht zumindest nach Auffassung der EU-Kommission „der gängigen Geschäftspraxis“.  Übersicht der betroffenen Services

Doch welche Services fallen unter die Neuregelung?

„Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen“ werden im Wesentlichen automatisiert und ohne nennenswerte menschliche Beteiligung über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz ausgeführt. Dazu zählen nach EU-Richtlinie 2002/38/EG insbesondere:

• Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen sowie Online-Data-Warehousing,

• Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung einschließlich der automatisierten Onlineinstallation von Filtern auf Websites und von Firewalls,

• Bereitstellung von Bildern, Texten und Informationen. Hierzu gehören neben dem Herunterladen von Fotos, Bildschirmschonern, E-Books und anderen Publikationen auch die Abonnements von Onlinezeitungen und Informationsdiensten wie Börsennachrichten sowie die Bereitstellung von Werbeplätzen für Bannerwerbung auf Webseiten,

• Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen einschließlich Glücksspielen und Lotterien sowie von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung,

• Erbringung von Fernunterrichtsleistungen sowie nicht zuletzt

• Onlineversteigerungen über automatisierte Datenbanken.