Kann das Unterlassen einer Bonitätsprüfung und entsprechender Sicherungsmaßnahmen strafrechtliche Konsequenzen für den Kreditgeber im Falle einer Insolvenz nach sich ziehen?
Creditreform-Experte Andreas Püschel meint: „Ja“.
Unter welchen Umständen, erklärt der Fachmann anhand praktischer Fallbeispiele << hier >>
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