„Bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann die Privathaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für den Schaden einspringen“, erläutert Jörg Kranz. „Wenn etwa ein Baum auf die Straße fällt und einen Autounfall auslöst, kann der Schaden im fünfstelligen Bereich und höher liegen. Dann braucht der Grundstückseigentümer oder Mieter des Grundstücks eine umfangreiche Deckung.“
Auch Unternehmer, Selbstständige und Kleinunternehmer sollten sich darüber Gedanken machen. Denn für sie gelten ebenfalls die Regelungen zur Haftung von Grundstückseigentümern, sofern die Unternehmung – etwa eine GmbH oder eine AG – auch Eigentümer des betroffenen Gebäudes oder Baumes ist, wie Sabine Essing aus der Gothaer-Pressestelle auf „Creditreform“-Nachfrage mitteilt. „Für die Schäden am eigenen Gebäude, Inventar oder auch Kraftfahrzeugen bieten die Gebäude-, Inhalts- und Kaskoversicherungen entsprechenden Versicherungsschutz.“ (mil)
Berücksichtigen Sie diese Tipps der Gothaer:
Bäume als Risiko
Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden müssen kranke Bäume behandelt und notfalls gefällt werden. Bei Sturm gefährdet sind auch alleinstehende und besonders hochgewachsene Bäume. Vor und nach schweren Unwettern sollten Sie außerdem prüfen, ob die Bäume gut verwurzelt sind und lose, ausladende oder morsche Äste entfernen und die Bäume außerdem vorsorglich zurückschneiden.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich bietet diese Schutz, wenn Inhaber von Immobilien ihre Verkehrs-siche¬rungs¬pflichten verletzen und dadurch Dritte einen Schaden erleiden.
Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz kann auch über diese Versicherung bestehen. Sie schützt gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aus den sogenannten „Gefahren des täglichen Lebens“, zu denen auch die Arbeit im Garten und das Bepflanzen von Balkons oder Dachterrassen zählen. Je nach Deckungsumfang erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf die Nutzung der eigenen Wohnung, sondern auch auf weitere Immobilien wie beispielsweise das Ferienhaus.
Wohngebäudeversicherung
Mit dieser Versicherung können sowohl Schäden am eigenen Haus durch einen bei Unwetter umstürzenden Baum, als auch die daraus resultierenden Folgeschäden abgedeckt werden. Zerstört der Baum etwa das Dachfenster und dringt in Folge dessen Regenwasser ins Haus ein, das wiederum das Parkett beschädigt, so werden sowohl das Fenster als auch der Parkettschaden übernommen. Auch die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume können eingeschlossen werden.
Hausratversicherung
Diese Versicherung tritt für Gegenstände in der versicherten Wohnung ein, wenn sie durch Sturm oder Hagel unmittelbar beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen. Aber auch eine mittelbare Schädigung ist versichert, wenn beispielsweise durch einen Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen fallen.
Teilkaskoversicherung
Wird das eigene Auto beschädigt, kann die diese Versicherung den Schaden übernehmen. Voraussetzung: Ein Sturm von mindestens Windstärke 8 verursacht unmittelbare Schäden am versicherten Fahrzeug. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.