Banken haben als profitmaximierende Unternehmen naturgemäß wenig Interesse daran, Hochzins- in Niedrigzinsdarlehen umzuschichten. Entsprechend hartnäckig müssen Unternehmer verhandeln. Worauf es bei der Vorbereitung der Umfinanzierung ankommt, verraten wir im Folgenden ergänzend zu unserem Beitrag im Oktober-Heft:
Der Kreditvertrag. Das Kleingedruckte zählt: Langfristige Festzinskredite sind zumeist erst nach zehn Jahren kündbar. Unternehmer haben deshalb kaum eine Chance, frühzeitig auszusteigen. Die regulären Kündigungsfristen betragen zumeist drei Monate. Diese gelten zum Beispiel auch für Darlehen mit flexiblen Zinssätzen. Aktuell lautet die Empfehlung, bei Neukrediten möglichst einen festen Zinssatz über mindestens zehn Jahre zu wählen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank wird in der Regel – falls sie sich auf einen Ausstieg überhaupt einlässt – eine Ablöse verlangen. Die jeweilige Höhe hängt bei gewerblichen Verträgen von der Darlehenshöhe sowie von der Restlaufzeit des Vertrages ab.
Der Sparringpartner. Im Zweifel sollten sich Unternehmer von einem qualifizierten Rechtsanwalt oder dem Steuerexperten beraten lassen. Denn es ist gut und richtig, im Vorfeld der Verhandlungen die eigene rechtliche Situation zu kennen. Im Anschluss können die beteiligten Berater gemeinsam mit dem Firmenchef eine Strategie entwickeln, mit welchen Argumenten der Firmenkundenbetreuer zum Mitmachen bewegt werden können. Zudem kommt es bei den Banken gut an, wenn sich Unternehmer die Expertise eines unbeteiligten Dritten einholen.