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Creditreform

Zum Beispiel Iran, Russland oder Ägypten: Wenn sich Geschäftsbeziehungen mit Kunden in bestimmten Ländern nicht mehr auf übliche Weise absichern lassen, unterstützt die Bundesregierung den Exporteur. So profitieren die Firmen.

Es geht um sehr viel Geld: Im vergangenen Jahr sicherte der Bund Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure im Wert von 20,6 Milliarden Euro ab. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den sogenannten Hermes­deckungen. Geschäfte mit Partnern in Russland standen mit 3,8 Milliarden Euro an der Spitze, gefolgt von Handelsbeziehungen mit Ägypten.

Der Bund kommt immer dann ins Spiel, wenn exportorientierte Firmen Forderungen mit Kunden im Ausland absichern wollen – und mit einer privaten Kreditabsicherung nicht mehr weiterkommen. Dabei geht es um Handelsbeziehungen mit Partnern in Ländern mit hohen politischen oder wirtschaftlichen Risiken. So hat sich der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien beispielsweise jüngst entschieden, die Deckungsmöglichkeiten für Bolivien auszuweiten. Ab sofort können Lieferungen und Leistungen sowohl mit dem öffentlichen als auch mit dem privaten Sektor abgesichert werden. „Bis dato bestanden lediglich für kleinere, devisenbringende Geschäfte im privaten Sektor Deckungsmöglichkeiten“, erklärt die Internetseite agaportal.de, die umfassend zum Thema informiert.

» Dank APG-light können wir Auftraggeber beliefern, die wir aufgrund der Lage im jeweiligen Land sonst nur gegen Vorkasse angenommen hätten. «
Andrea Grundmann Roy Robson Fashion GmbH & Co. KG

Gefördert wird vom Staat auf vielfältige Art und Weise. Zum Beispiel lässt sich mit dem Instrument der sogenannten Lieferantenkreditdeckung eine Forderung aus einem einzigen Ausfuhrgeschäft absichern. Die so genannten Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG) sind gefragt, wenn mehrere Kunden in unterschiedlichen Ländern wiederholt beliefert werden (siehe auch „Die Instrumente“).

Die Firma Roy Robson etwa profitiert von der so genannten „APG light“. Das Unternehmen mit Sitz in Lüneburg mit 180 Mitarbeitern exportiert hochwertige Männermode weltweit, so auch nach Georgien, Jordanien, Kasachstan oder in die Ukraine und nach Weißrussland. „Forderungen in diesen Ländern sichern wir häufig mit Unterstützung des Bundes ab“, erklärt Andrea Grundmann, Mitarbeiterin des Rechnungs­wesens. Die APG-light ist speziell für Aufträge mit kurzen Zahlungszielen von bis zu vier Monaten konzipiert, wenn Firmen wiederholt in unterschiedliche Länder liefern. Das Unternehmen stellt zuerst einen Antrag. Im nächsten Schritt wird die Bonität des ausländischen Kunden geprüft, und dann erhält die Firma eine Mitteilung, ob und in welcher Höhe der Bund den Auftrag versichert. „Wir können so Auftraggeber auf Ziele beliefern, die wir aufgrund der Lage im jeweiligen Land sonst nur gegen Vorkasse angenommen hätten“, sagt Grundmann.

Förderwürdigkeit zählt

Der Staat kann aber nur einsteigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Risiko muss für den Bund vertretbar bleiben. Entscheidend ist zum einen eben die Bonität des Partners im Ausland. „Es geht um Steuergelder und deshalb bestehen besondere Sorgfaltspflichten“, erklärt Hubert Bühne, Leiter International und Service der IHK Stade. Zum anderen zählt die ­Förderwürdigkeit. Darunter versteht der Bund, dass überwiegend in Deutschland produzierte Ware exportiert wird – mit Blick darauf, dass hierzulande Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden.

Wichtig: Firmenchefs, die erstmalig eine Deckung beantragen, sollten sich frühzeitig beraten lassen. Bundesweit sind die jeweiligen Ansprechpartner in der Region auf der Internetseite agaportal.de gelistet. Mit einem Berater können Unternehmen erörtern, welches Instrument am besten für sie geeignet ist. Darüber hinaus erfährt der Exporteur, worauf er mit Blick auf die Deckung achten sollte.

Aus gutem Grund sollten sich Unternehmer umfassend informieren: Wie bei öffentlichen Förderungen üblich, ist der Antrag in der Regel vor Risikobeginn zu stellen. „Außerdem sollten die Vorgaben des Bundes bereits bei den Vertragsverhandlungen berücksichtigt werden“, so Bühne. Sonst kann es mit einer Zusage am Ende schwierig werden. Falls es schnell gehen soll, haben Firmenchefs die Möglichkeit, kostenlos und unverbindlich über das AGA-Portal eine Deckungszusage zu starten. Hier sind nur Angaben zur Art des Auftrags, zu den abzusichernden Risiken sowie zu den Zahlungsbedingungen einzugeben. „Das Verfahren ist nicht besonders kompliziert“, sagt Michael Goll, Experte für Auslandsfinanzierungen der Stadtsparkasse München.

Nach Abschluss will der Bund dann frühzeitig informiert werden, falls es Probleme oder Zahlungsschwierigkeiten mit einem Kunden gibt. Und zwar nicht erst, wenn dieser schon in Verzug ist. Sobald der Unternehmer beginnt, sich Sorgen um seine Forderung zu machen, sollte er reagieren. Angenommen, ein Kunde begleicht seine Rechnung in der Regel nach 30 Tagen, und plötzlich kommen die Gelder erst nach 50 Tagen. Dann ist dies schon relevant. Bei einem drohenden Zahlungsausfall muss der Exporteur Maßnahmen ergreifen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Michael Goll weiß aber aus Erfahrung: „In der Regel gibt es keine Probleme. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird am Ende sehr zuverlässig vom Staat überwiesen.“

(c) Creditreform-Magazin

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