Leistungsverzeichnis: Zusammenhang mit Grundstücken
Als sonstige Leistungen in Zusammenhang mit Grundstücken zählen nach dem Umsatzsteuergesetz neben Erschließungsarbeiten auch die Vorbereitung, Koordinierung oder Ausführung von Bauleistungen. Dazu gehören laut BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2012 unter anderem
Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen einschließlich Abrissarbeiten, Verlegen von Fliesen und Parkett sowie Tapezieren, Errichtung von auf Dauer angelegten Konstruktionen, wie Gas-, Wasser oder Abwasserleitungen,
Installation oder Montage von Maschinen oder Ausrüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind, sowie
Bauaufsichtsmaßnahmen und Errichtung von Baugerüsten.
In einem engen Zusammenhang mit Grundstücken sehen die Finanzbehörden zudem (unter anderem) folgende Leistungen:
Eigentumsverwaltung bezogen auf den Betrieb von Geschäfts-, Industrie- oder Wohnimmobilien durch oder für den Eigentümer des Grundstücks,
Lagerung von Gegenständen, wenn dafür ausschließlich ein ganz bestimmtes (Teil)Grundstück vertraglich vereinbart wurde,
Wartung und Überwachung von auf Dauer angelegten Konstruktionen wie Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen sowie von Maschinen oder Ausrüs-tungsgegenständen, soweit diese zu den wesentlichen Grundstücksbestandteilen zählen und
grundstücksbezogene Sicherheitsleistungen.
Nicht im engen Zusammenhang mit Grundstücken stehen nach dem Anwendungsschreiben dagegen ausdrücklich
die Rechts- und Steuerberatung in Grundstücksangelegenheiten,
das Portfolio-Management in Zusammenhang mit Eigentumsanteilen an Grundstücken,
Werbeleistungen auf Grundstücken sowie
die Zurverfügungstellung von Gegen-ständen oder Vorrichtungen für Arbeiten auf dem Grundstück (z.B. Vermietung eines Baugerüsts), wenn der leistende Unternehmer mit dem Zurverfügungstellen keinerlei Verantwortung für die Durchführung der genannten Arbeiten übernimmt.
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