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Creditreform

Leistungsverzeichnis: Zusammenhang mit Grundstücken

Als sonstige Leistungen in Zusammenhang mit Grundstücken zählen nach dem Umsatzsteuergesetz neben Erschließungsarbeiten auch die Vorbereitung, Koordinierung oder Ausführung von Bauleistungen. Dazu gehören laut BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2012 unter anderem

  • Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen einschließlich Abrissarbeiten, Verlegen von Fliesen und Parkett sowie Tapezieren, Errichtung von auf Dauer angelegten Konstruktionen, wie Gas-, Wasser oder Abwasserleitungen,
  • Installation oder Montage von Maschinen oder Ausrüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind, sowie
  • Bauaufsichtsmaßnahmen und Errichtung von Baugerüsten.
  • In einem engen Zusammenhang mit Grundstücken sehen die Finanzbehörden zudem (unter anderem) folgende Leistungen:

  • Eigentumsverwaltung bezogen auf den Betrieb von Geschäfts-, Industrie- oder Wohnimmobilien durch oder für den Eigentümer des Grundstücks,
  • Lagerung von Gegenständen, wenn dafür ausschließlich ein ganz bestimmtes (Teil)Grundstück vertraglich vereinbart wurde,
  • Wartung und Überwachung von auf Dauer angelegten Konstruktionen wie Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen sowie von Maschinen oder Ausrüs-tungsgegenständen, soweit diese zu den wesentlichen Grundstücksbestandteilen zählen und
  • grundstücksbezogene Sicherheitsleistungen.
  • Nicht im engen Zusammenhang mit Grundstücken stehen nach dem Anwendungsschreiben dagegen ausdrücklich

  • die Rechts- und Steuerberatung in Grundstücksangelegenheiten,
  • das Portfolio-Management in Zusammenhang mit Eigentumsanteilen an Grundstücken,
  • Werbeleistungen auf Grundstücken sowie
  • die Zurverfügungstellung von Gegen-ständen oder Vorrichtungen für Arbeiten auf dem Grundstück (z.B. Vermietung eines Baugerüsts), wenn der leistende Unternehmer mit dem Zurverfügungstellen keinerlei Verantwortung für die Durchführung der genannten Arbeiten übernimmt.