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Creditreform

Der Gesetzgeber hat bisher erst einige der Punkte, die 2018 auf seiner steuer- und wirtschaftspolitischen Agenda standen, umgesetzt. Aus den bereits verabschiedeten Regelungen ergibt sich für Unternehmen Handlungsbedarf. Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der Gesetzgeber so die bisherige Regelung des anteiligen Untergangs von Verlusten einer Kapitalgesellschaft gestrichen.

Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen

Aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben sind neue Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen vorgesehen. Diese sollen den Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ab 2020 auf den ersten Blick ein adäquates Instrument an die Hand geben, um ausufernde Steuergestaltungen bei multinationalen Konzernen zu bremsen.

Praktisch dürften weit mehr Unternehmen betroffen sein. Es fehlt nämlich eine Beschränkung auf aggressive Steuergestaltungen oder auf Gestaltungsmodelle, die in einer Vielzahl von Fällen genutzt werden. Die Mitteilungspflicht nach dem EU-Konzept richtet sich zwar in erster Linie an die Berater der Unternehmen. Infolge der in Deutschland geltenden Verschwiegenheitspflicht dürfte die Meldepflicht aber in vielen Fällen auf die Unternehmer zurückfallen.

Auch wenn die Steuergestaltungen erstmals zum 31.8.2020 aufzuzeichnen und den zuständigen Behörden zu melden sind, gilt dies bereits für Steuergestaltungen, die seit 25.6.2018 in die Wege geleitet werden. Die Pflicht besteht damit faktisch schon, obwohl noch gar nicht abschließend geklärt ist, was konkret gemeldet werden muss.

Brexit wird Gesetz

Für die steuerrechtliche Gesetzgebung in Deutschland im kommenden Jahr dürften auch andere internationale Entwicklungen entscheidende Antriebsfeder sein. Allen voran sind die Auswirkungen des Brexits zu regeln. Ein erster Entwurf liegt hier mit dem sogenannten Brexit-Steuerbegleitgesetz bereits vor.

Dauerthema DSGVO

Das nach wie vor im Wirtschaftsrecht beherrschende Thema ist für alle Unternehmen die am 25.5.2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung. Datenschutz ist spätestens seit diesem Datum eines der zentralen Compliance-Themen. Die Erfahrung zeigt, dass längst noch nicht alle Unternehmen die geforderten Maßnahmen korrekt umgesetzt haben. Die zuständigen Behörden bemühen sich, Vorgaben für einen praxisgerechten Umgang mit den Anforderungen der DSGVO zu schaffen. Unternehmen sollten dieses Thema auch 2019 ganz oben auf ihrer To-Do-Liste stehen haben.