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Creditreform

Niedrige Zinsen machen Pensionszusagen für Unternehmen derzeit zur teuren Last. Sie müssen für die Altersvorsorge der Mitarbeiter höhere Rückstellungen bilden. Das belastet die Ergebnisse, senkt die Eigenkapitalquote und könnte die Kapitalaufnahme erschweren. Was tun?

Pensionsrückstellungen steigen an.
Zum Jahresende 2014 waren für Pensionsrückstellungen Zinssätze von 4,5 Prozent in der Handelsbilanz zu berücksichtigen. Da die Zinsen auch in den kommenden Jahren niedrig bleiben werden, wird sich das Thema zukünftig noch verschärfen. Schon jetzt rechnen Versicherungsmathematiker bereits mit Zinssätzen von nur noch 2,8 Prozent zum 31. Dezember 2017. Diese lassen die Pensionsrückstellungen weiter deutlich ansteigen.

Da die betriebliche Altersversorgung hierzulande zum wesentlichen Teil über Direktzusagen erfolgt, sind große Teile des deutschen Mittelstands betroffen.
Unternehmen sollten die Auswirkungen steigender Pensionslasten bereits heute vorausschauend in der Unternehmensplanung berücksichtigen, um beispielsweise Überraschungen bei der Einhaltung von Kreditbedingungen (Financial Covenants) zu vermeiden. Versicherungsmathematiker stellen hierfür Simulationsrechnungen zur Verfügung.

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Die bilanziellen Auswirkungen einer Direktzusage können vermieden werden, etwa über den Aufbau von insolvenzgesichertem Planvermögen oder über doppelseitige Treuhandmodelle. Diese führen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Verrechnung von Planvermögen mit den jeweiligen Pensionsverpflichtungen zu einer Bilanzverkürzung. Im Zusammenhang mit doppelseitigen Treuhandmodellen sind aus dem internationalen Vergleich sogenannte Contractual Trust Arrangements (CTA) bekannt.

Pensionsverpflichtungen auslagern?
Um die Belastungen durch betriebliche Altersversorgungspläne zu mildern, denken Unternehmen auch über Rückdeckungsversicherungen oder eine Auslagerung ihrer Pensionslasten nach.

Neben bilanziellen Aspekten spielen hierbei oftmals folgende Kostenargumente eine Rolle:

  • das Unternehmen muss Pensionszusagen und Deckungsvermögen nicht mehr selbst verwalten;
  • es muss nicht mehr ausreichend Liquidität für fällige Versorgungszahlungen bereit halten;
  • Dritte könnten ggf. ein professionelleres Kapitalanlagemanagement für das Versorgungsvermögen gewährleisten.

Die Ausfinanzierung individuell prüfen.
Bei einer Ausfinanzierung, die zur Übertragung  von Pensionsverpflichtungen auf einen anderen rechtlich selbständigen Träger führt, sind jedoch nicht zuletzt auch steuerliche und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten. Patentlösungen ohne Beachtung der individuellen Gegebenheiten gibt es nicht.

Darüber hinaus ist die Ausfinanzierung stets mit deutlichen Liquiditätsabflüssen verbunden. Das Unternehmen muss nämlich dem künftigen neuen Versorgungsträger die erforderlichen Mittel zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Verfügung zu stellen.