Krankengeld belastet die Krankenkassen. Die Kosten hierfür sind in letzter Zeit stark gestiegen, weswegen die Krankenkassen zu überlegen begannen, wie man das ändern könne. Herausgekommen ist ein Sondergutachten mit dem Vorschlag eines „Teilkrankengeldes“ und eine „Teilkrankschreibung“. Jemand wäre dann etwa zu 50 oder 75% arbeitsunfähig und könne den Rest arbeiten. Etwa der Handwerker im Büro.
Tatsächlich stellt sich oft genug die Frage, wie krank jemand tatsächlich ist, der arbeitsunfähig krank geschrieben ist. Und das insbesondere auch schon, bevor die Sechswochenfrist der Lohnfortzahlung abgelaufen ist. Das Problem liegt vielleicht eher im Mißbrauch als in der Aushöhlung begründeter Ansprüche.
Ein Handwerker ist ein Handwerker und keine Bürokraft. Bürotätigkeit steht nicht in seiner Stellenbeschreibung und im Zweifel kann er sie auch nicht. Bei anderen Berufen dürfte es ähnlich sein.
Was es zu bekämpfen gilt, ist ein falsches Verständnis von Arbeitsunfähig. Das mag teilweise in der Einstellung des Arbeitnehmers liegen, teilweise aber auch bei den Ärzten, die unkritisch gleich wochenweise krankschreiben. Sie haben ja auch nicht die Kosten.
Vielleicht fällt der Politik hierzu etwas ein. Wenn es Kopfschmerzen bereitet, können sie ja das Büro putzen. Dass eine Teilkrankschreibung ebensowenig alltagstauglich ist, wie das Hinterfragen von Krankschreibungen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen liegt für jeden Praktiker auf der Hand.
Diesen Kostenblock kann man besser bekämpfen!