Mit den seit Anfang 2015 geltenden „GoBD“ haben die Finanzbehörden die Anforderungen an die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten der Unternehmen erhöht. Gleichzeitig wird der Datenzugriff der Finanzbehörden drastisch erweitert. Bei den steuerlichen Außenprüfungen steht die Einhaltung der GoBD durch die Unternehmen vorne an. Wer diese Einhaltung nicht nachweisen kann, dem drohen Zuschätzungen bei der Umsatz- und bei den Ertragssteuern.
Eine kompakte Zusammenfassung zu den Anforderungen und zu Ihren Handlungsmöglichkeiten im Unternehmen einschließlich einer Checkliste finden Sie in der aktuellen Ausgabe der „KMU-Berater News“ des Berufsverbandes „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.“. Dort kommen auch der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. und ein Steuerprüfer zu Wort.
Unternehmen sollten das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen – und auch die Chancen nutzen, die in den neuen Anforderungen liegen.
Einen schnellen Überblick finden Sie in der Pressemitteilung der KMU-Berater und hier die Ausgabe 2016-02 der „KMU-Berater News“.