Unternehmen, die eine Betriebsrente anbieten, müssen der Bewertung dieser Verpflichtungen in 2018 neue Richttafeln zugrunde legen. Erstmals nach 13 Jahren gibt es nunmehr wieder neue Richttafeln; die Folgen sind jedoch maßvoll, denn der Anstieg der Lebenserwartung hat sich verlangsamt.
Bewertung von Pensionsverpflichtungen überprüfen
Die Richttafeln der Heubeck AG sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen, wenn es um die bilanzielle Bewertung von Pensionsverpflichtungen geht. Die neue Ausgabe 2018 G wurde am 20. Juli veröffentlicht, eine korrigierte Version folgte Anfang Oktober. Es ist die erste Aktualisierung seit 2005.
Sie berücksichtigt erstmals auch sozioökonomische Auswirkungen auf die Lebenserwartung. Die neuen Richttafeln basieren auf aktuellen Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes und berücksichtigen die jüngsten Entwicklungen bei den Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten.
Die Lebenserwartung nimmt zu, aber nicht so schnell wie erwartet
Nach den aktualisierten Richttafeln steigt die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland weiter an. Das Tempo des Anstiegs hat sich jedoch verlangsamt. Daher fallen die bilanziellen Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen der Unternehmen insgesamt geringer aus als bei der letzten Aktualisierung 2005.
Konkret rechnet die Heubeck AG damit, dass in der Steuerbilanz je nach Zusammensetzung des Bestandes eine Zuführung zur Pensionsrückstellung von 0,8 % bis 1,5 % erforderlich sein wird. In einem nach HGB oder IFRS erstellten Jahresabschluss erwartet die Heubeck AG eine Erhöhung von 1,5 % bis 2,5 %.
Richttafeln auch für die Steuerbilanz maßgeblich
Die Heubeck AG geht davon aus, dass die neuen Richttafeln – wie in der Vergangenheit auch – vom Bundesfinanzministerium für die steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen anerkannt werden und noch vor der nächsten Bilanzsaison ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlicht wird.