Das Thema Industrie 4.0 ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen interessant, da für diese Unternehmen ein Großteil der Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen zur Verfügung steht. Diese sogenannten KMU´s (kleine und mittlere Unternehmen) machen ca. 90% aller Unternehmen in Deutschland aus und schaffen die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Auf der anderen Seite der positiven Eigenschaften der KMU´s steht, dass oftmals nicht dauerhaft planbar ausreichend Liquidität zur Verfügung steht, die diese Unternehmen für die Vorfinanzierung von Projekten im Bereich Industrie 4.0, bei Innovationen allgemein oder auch bei Produkt- oder Prozessentwicklungen dringend benötigen.
Um die Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu unterstützen, gibt es Fördermittel, Zuschüsse, Subventionen – auch für das Thema Industrie 4.0
Nachfolgend sehen sie beispielhafte Fördermittel-Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen.
Das ERP-Innovationsprogramm, für Innovationsförderung in Prozessinnovation ist ein Fördermittel als Förderkredit. Antragsteller können Unternehmen und Freiberufler sein. Die Höchstgrenze für den Gruppenumsatz (bei Holdingstrukturen bzw. bei Strukturen mit Tochtergesellschaften) darf maximal 500 Mio. Euro betragen. Die antragstellenden Unternehmen müssen sich mehrheitlich in privatem Besitz befinden. Es müssen etablierte Unternehmen sein, die sich mindestens 2 Jahre am Markt befinden.
Gefördert werden Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten und Produktionsverfahren. Dabei werden bis zu 60 % der Risikoübernahme durch die KfW als Nachrangkapital (!) zur Verfügung gestellt. Nachrangkapital bedeutet, dass dieser Förderkredit hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurücktritt. Somit entlastet dies ein Unternehmen bei der Sicherheitengestellung der ausreichenden „Hausbank“, da nur ein Anteil von 40% des Förderkredites zu besichern ist.
Als Innovationsgrad oder Innovationshöhe ist seitens des antragstellenden Unternehmens zu beachten, dass bei einem Gruppenumsatz bis einschl. 125 Mio. Euro das zu finanzierende Vorhaben für das geförderte Unternehmen neuartig sein muss. Bei einem Gruppenumsatz größer 125 Mio. Euro und bis einschl. 500 Mio. Euro muss es sich um ein besonders förderwürdiges Vorhaben handeln. Dies ist in der Regel bei für Deutschland neuen Vorhaben der Fall (Quelle KFW).
Thema Sicherheiten und Liquidität: Gerade bei Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben kann in den meisten Fällen keine Bank das 100%tige Kreditrisiko übernehmen. Es braucht Sicherheiten für den Fall der Fälle. Die Grenzen die den Banken hier per Kreditwesengesetz (KWG) und ähnlicher im Bankbereich vorhandener Gesetze vorgegeben sind, überwinden die Fördermittel. Finanzierungslösungen sind somit ohne Bankkredite möglich, gerade wenn es um das Thema Entwicklung und Innovation geht und Sicherheiten aus dem Unternehmen nicht gestellt werden (können).
Mit dem ERP-Innovationsprogramm wird langfristig die marktnahe Forschung finanziert, sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Deutschland wirtschaftlich tragbar gemacht.
Im Fokus stehen dabei Vorhaben, die für das einzelne Unternehmen innovativ sind – was bei Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen häufig zutrifft. Es muss sich nicht zwingend um hochgradige und technologisch herausragende Innovationen handeln (Quelle KFW).
Die Voraussetzung ist dabei, dass das Unternehmen die Forschung und Entwicklung überwiegend mit eigenem Personal durchführt oder sich wesentlich durch einen eigenen innovativen Beitrag daran beteiligt.
Gefördert werden primär die weichen Kosten, die bei Banken nicht als Sicherheitsobjekt angesehen werden können, aber Liquidität benötigen:
- dem Vorhaben zurechenbare Personalkosten
- dem Vorhaben zurechenbare Reise-, Material- und EDV-Kosten
- Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste
- Investitionskosten, die für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anfallen. Sofern die angeschafften Güter über den Vorhabenszeitraum hinaus im Unternehmen genutzt werden, sind die projekt- und zeitanteiligen Abschreibungen anzusetzen.
- Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- dem Vorhaben zurechenbare Gemeinkosten; die Gemeinkosten sind nach Art und Höhe zu benennen
- Hinweis: Das jeweilige Unternehmen kann in diesem Förderprogramm auch einfach wie folgt vorgehen: Personalkosten mal zwei gleich Projektkosten gleich Förderkreditsumme! Das ist so gestattet und basiert auf der „vereinfachten Kostenrechnung“ zur Ermittlung der Gemeinkosten!!!
WICHTIG: Gefördert werden Kosten, die innerhalb von 2 Jahren nach Ihrer Antragstellung anfallen. Das bedeutet, das Unternehmen die Personalkosten etc. für zwei Jahre (Projektlaufzeit) im Vorwege als zum Projekt dazugehörig einplanen können und dann bei erfolgreicher Antragstellung die damit geplante Liquidität in einer Summe (Förderkredit) auf das Unternehmenskonto überwiesen bekommen. Und bitte meinen vorgenannten Hinweis bedenken!
Fazit: Die geplante Liquidität, die das jeweilige Entwicklungsvorhaben oder die jeweilige Innovation, o.ä. über bis zu 24 Monaten verbraucht, steht am ANFANG des Projektes dem Unternehmen zur Verfügung! Die somit frei zur Verfügung stehende Liquidität kann ab dem Zeitpunkt in die unterschiedlichen Unternehmensbereiche abfließen! Damit kann das Liquiditäts- bzw. Vorfinanzierungsproblem von kleinen und mittleren Unternehmen behoben werden.
Das gerade beschriebene Fördermittel war ein Förderkredit mit Nachrangfunktion und muss von dem Unternehmen an die Förderbank – hier die KFW, zurückgezahlt werden. Eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn ist Pflicht.
Hinweis vorab: Unternehmen können verschiedene Fördermittel gleichzeitig nutzen!
Jetzt sehen wir uns ein Fördermittel an, das aus Bereich der Zuschüsse kommt und sich speziell im Elektronikbereich nutzen lässt. Es kann nicht bei der Bank beantragt werden, sondern bei speziellen Projektträgern. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und stehen dem Unternehmen somit als zusätzliche Liquidität und als Finanzressource zur Verfügung. Es ist das Fördermittel IKT2020. Daraus stelle ich wiederum einen speziellen Förderbereich dar: Elektronik.
Gefördert werden Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf dem Gebiet der IKT – also der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese Vorhaben sollen für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.
Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten des Vorhabens. Dieser Zuschuss ist geschenktes Geld vom Staat und muss nicht zurückgezahlt werden. Dieser finanzielle Vorteil ist direkt in der Liquiditätsplanung des Unternehmens wirksam. Das aus dem Zuschuss entwickelte Vorhaben wird dem Unternehmen die Zukunftssicherheit verbessern und Wettbewerbsvorteile verursachen.
Nach den Aussagen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gilt es in diesem Elektronik geförderten Bereich wie folgt:
Die Mikro- und Nanoelektronik ist eine Schlüsseltechnologie, die für die gesamte produzierende Industrie von großer Bedeutung ist. Im Rahmen des Forschungsprogramms IKT 2020 fördert das BMBF Innovationen, die die technologische Spitzenstellung Deutschlands in der Elektronik stärken, die Wettbewerbsfähigkeit sichern und die Attraktivität des Standorts Deutschland erhöhen (Quelle BMBF).
Das Förderprogramm bzw. der Förderrahmen sieht dabei folgende mögliche Vorhaben im Bereich Elektronik vor:
- Basistechnologien der Chipherstellung wie Chipentwurf, Lithografie, 3D-Integration und Prozesstechnologien auszubauen und neue Materialien zu erforschen,
- Kompetenzzentren im Bereich Bauelemente und Geräte für die Elektronikfertigung zu schaffen und zu fördern,
- eine zukunftsfähige Mobilität durch Forschung auf dem Gebiet der elektronischen Komponenten und Systeme für das Auto von morgen zu ermöglichen,
- durch innovative Elektronik-Bauelemente neue Anwendungen zu erschließen, z.B. im Bereich der Leistungselektronik, und
- neuartige Ansätze für elektronische Systeme zu unterstützen, z.B. in Form einer organischen Elektronik oder von magnetischen Mikrosystemen.
In diesem Fördermittelrahmen sind die Schwerpunkte gesetzt in den Anwendungsfeldern: Automobil, Medizin, Logistik, Energie sowie Maschinen- und Anlagenbau.
Gerade das Thema Industrie 4.0 ist von diesen Anwendungsfeldern wesentlich beeinflusst. Durch die geförderte und erfolgreiche Forschung und Entwicklung stehen verschiedene Qualitätsziele wie die Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Nutzerfreundlichkeit und Ressourceneffizienz im Vordergrund.
Die vielen kleinen und mittleren Unternehmen sind hier aufgerufen, sich um die Fördermittel zu bemühen, und so das eigene Unternehmen weiter zukunftsfähig zu halten.
Nutzen Sie Ihre Chancen und starten Sie mit ersten Ideen in diesem Fördermittelbereich.
Ich wünsche Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Zeit
Ihr Kai Schimmelfeder
zertifizierter Fördermittelberater (FH)
Mittelstandsbotschafter für Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen Geschäftsführer, feder consulting
Kai Schimmelfeder, der „Fördermittel-Papst“ ist mehrfacher Buchautor und erfolgreicher Unternehmer aus Leidenschaft und der Experte zum Thema öffentliche Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen und deren konkrete Nutzung für den unternehmerischen Erfolg. Als mehrfach ausgezeichneter Fördermittel-Experte hat er seit 1996 bis heute mit seinem Team über 11.000 Beratungen durchgeführt und begleitet kleine, mittlere, große Unternehmen und Start-ups bei Investitionsvorhaben mit öffentlichen Förderungen. In seinen Fördermittel-Beratungen, Seminaren und Vorträgen begeistert „Mister Fördermittel“ Kai Schimmelfeder seine Zuhörer mit seinem geballten Praxiswissen und motiviert sie, neue Wege zu denken. Kai Schimmelfeder ist u.a. Geschäftsführer der mittelständischen Beratungsgesellschaft feder consulting, und Inhaber des Fördermittel-Sachverständigenbüros.