Wenn Unternehmen Investitionen planen, um umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte zu erforschen und zu entwickeln, werden diese unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien mit Zuschüssen gefördert. Insbesondere mittlere und kleine Unternehmen werden dabei berücksichtigt und sollen in die Lage versetzt werden, sich innovativen Lösungen zu widmen.
Damit wiederum kann dann das Unternehmen weiter ausgebaut werden bzw. der weitere Wachstumskurs beschritten werden. Es soll damit auch ein gesellschaftspolitischer Einfluss und Wandel einhergehen, da die geförderten Projekte in unsere Lebensräume positiv eingreifen.
Zwingend ist dabei zu beachten, dass im Sinne eines vorsorgenden, integrierten Umweltschutzes entwickelt wird und/oder Produkte und Leistungen mit dieser „Funktion“ genutzt werden. Es werden dabei Konzepte einer nachhaltigen Entwicklung gefördert. Nachhaltig bedeutet in diesem Fall, dass eine sogenannte Umweltvorsorge dauerhaft gewährleistet wird. Der Nutzen des zu fördernden Projektes muss also langanhaltend darstellbar sein bzw. dargestellt werden. Diese Konzepte bzw. innovativen Umwelttechnologien sollen dabei u.a. dazu beitragen, die Energieeffizienz von Verfahren oder Prozessen zu verbessern und damit u.a. den Ausstoß von Treibhausgasen zu vermindern.
Ein wirtschaftlicher Effekt kann zum Beispiel sein, dass die betreffende Innovation die Betriebskosten der betreffenden Unternehmen senkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen stärkt und ausbaut. Die grenzüberschreitende positive Einflussnahme und Wirkung ist an den Ländergrenzen nicht aufzuhalten. Deshalb werden analog dazu die Fördermittel „Umwelt“ auch länderübergreifend an die entsprechenden Unternehmen bzw. Projekte vergeben, sodass inländische Unternehmen für Investitionen im Fördermittelthema „Umwelt“ auch gefördert werden, wenn das Unternehmen die Maßnahme im Ausland durchführt. Die Fördermittel sind somit nicht auf das Hoheitsgebiet Deutschlands begrenzt.
Der grundsätzliche Rahmen des Fördermittelthemas: Es sind u.a. Verbesserungen der Effizienz, Entwicklung erneuerbarer Ressourcen zum Austausch und Schutz der bisherigen (erschöpflichen) Ressourcen oder auch Recyclingthemen förderfähig, um nur wenige zu nennen.
Im Fokus der Förderung – aus Sicht der Förderstellen – stehen somit vorwiegend die sogenannten „Pionierunternehmen der Umwelt“. Mit Aufbruchsstimmung, Tatkraft und weiteren notwendigen Ressourcen ausgerüstet, entwickeln diese Unternehmen innovative Ideen und schaffen Mehrwerte im Bereich Umwelt.
„Umwelt“ ist damit definiert, und ich stelle Ihnen im Folgenden die Grundstruktur der Fördermittel vor:
- Förderbereich 1: umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte
- Förderbereich 2: Klimaschutz und Energie: Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Förderbereich 3: Architektur und Bauwesen: Integrale Planung und Flächenschonung, ressourcenschonende Bauweisen und –Produkte
- Förderbereich 4: angewandte Umweltforschung: Stipendienprogramm, nachhaltige Chemie–Verfahren und -Produkte, biotechnologische Verfahren und Produkte
- Förderbereich 5: umweltgerechte Landnutzung: landwirtschaftliche Produktionsverfahren und Produkte, nachhaltige Waldnutzung, nachwachsende Rohstoffe
- Förderbereich 6: Naturschutz: Naturschutz in genutzten Landschaften, Entwicklung degradierter Lebensräume, Naturschutz in besiedelten Räumen, Naturschutz in Naturlandschaften und Schutzgebieten
- Förderbereich 7: Umweltinformationsvermittlung: Methoden und Instrumente, Erprobung und Einsatz neuer Medienformate, elektronische Medien, Umweltmanagementsysteme für kleine und mittlere Unternehmen
- Förderbereich 8: Umweltbildung: Interdisziplinärer Austausch und Vermittlung von Wissen zu Umwelt und Natur, Bildung für Nachhaltigkeit, berufliche Umweltbildung und Umweltberatung
- Förderbereich 9: Umwelt und Kulturgüter: Erhalt von Kulturgütern unter Umweltaspekten, Erhalt von historischen Kulturlandschaften und national bedeutenden Gartenanlagen, Kooperation zwischen Kulturgütern und Naturschutz
Förderfähigkeit ist der Maßstab
Es ist darauf zu achten, dass die einzelnen geplanten Projekte eine Förderfähigkeit besitzen. Zu beachtende Positionen sind dabei u.a. folgende Parameter:
- Das geplante Projekt grenzt sich eindeutig vom Stand der gegenwärtigen Forschung und Technik ab und stellt eine Weiterentwicklung dar („die Innovation“).
- Das Projekt ist dabei für eine breite Anwendung nutzbar und kann unter markt-. bzw. betriebswirtschaftlich sinnvollen Rahmenparametern umgesetzt werden.
- Das Projekt erschließt neue, additive Potentiale, die die Umwelt entlasten. Dabei ist der Grad der Umweltentlastung für die Förderung mitentscheidend.
Ausschlusskriterien bei Investitionsvorhaben im Bereich Umwelt
Um die Eingrenzung des Fördermittelthemas „Umwelt“ weiter transparent zu machen, sind folgende Ausschlusskriterien aus den Förderrichtlinien zu beachten.
Ein Zuschuss wird nicht vergeben für:
- Vorhaben, die der Erfüllung gesetzlicher Pflicht aufgaben dienen
- „reine“ institutionelle Förderung (z.B. Universitäten) ohne Projektvorhaben
- Projekte, die den Stand der Technik bzw. des Wissens nicht merkbar überschreiten
- Projekte mit geringer Bedeutung/Relevanz zum Thema „Umwelt“
- reine Investitionsvorhaben
- Projekte, die bereits mit der Entwicklung begonnenen haben
- Projekte zur Markteinführung bereits entwickelter Produkte
- Projekte, die ausschließlich der Grundlagenforschung dienen
- Überwachung von Projekten zu Analyse von Umweltbelastungen
- Studien, die nicht der Umsetzung eines Vorhabens dienen
Höhe der Förderung
Der Zuschuss erfolgt für ein zweckgebundenes Vorhaben und ist nicht rückzahlbar. Diese Förderung (Zuschuss) kann als Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung erfolgen. Grundlage für die Berechnung der Höhe des Zuschusses sind die gesamten Projektkosten. Die Kosten müssen nachgewiesen werden, und es erfolgt somit ein Zuschuss (bis ca. 25%) auf die entstandenen und bereits gezahlten Kosten. Ein Eigenanteil ist dabei zu leisten.
Fördermittelantrag, Bewilligung
Der Zuschuss wird u.a. nur gegeben, wenn es vor Beginn des Projektes bzw. vor Maßnahmenbeginn einen Förderantrag und eine Bewilligung seitens der Förderstelle gegeben hat. Um eine Bewilligung zu erhalten, muss der Förderantrag vorher gestellt worden sein. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Wenn das Unternehmen, das eine Bewilligung zur Förderung der Maßnahme bzw. des Projektes erhalten hat, den Zuschuss nach Abschluss des Projektes „abrufen“ will, also den Zuschuss ausgezahlt haben möchte, müssen zahlreiche Punkte beachtet werden. Der „Auszahlungsantrag“ selber hat mindestens folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. muss u.a. folgende Punkte erläutern:
- Gegenstand und Zielsetzung des Projektes bzw. des Vorhabens (abgeschlossen)
- den Stand des Wissens bzw. der Technik, der erreicht wurde
- die entstandenen Kosten des Projektes
- den nach Kostenarten gegliederten Kostenplan
- die Art der Finanzierung
- den Finanzierungsplan
- Art und Umfang der Durchführung
- Beginn und Dauer des Projektes
- die Weiterführung des Projektes
Nutzen Sie Ihre Chancen und starten Sie mit ersten Ideen in diesem Fördermittelbereich. Ich wünsche Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Zeit!
Kai Schimmelfeder, der „Fördermittel-Papst“ ist mehrfacher Buchautor und erfolgreicher Unternehmer aus Leidenschaft und der Experte zum Thema öffentliche Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen und deren konkrete Nutzung für den unternehmerischen Erfolg. Als mehrfach ausgezeichneter Fördermittel-Experte hat er seit 1996 bis heute mit seinem Team über 11.000 Beratungen durchgeführt und begleitet kleine, mittlere, große Unternehmen und Start-ups bei Investitionsvorhaben mit öffentlichen Förderungen. In seinen Fördermittel-Beratungen, Seminaren und Vorträgen begeistert „Mister Fördermittel“ Kai Schimmelfeder seine Zuhörer mit seinem geballten Praxiswissen und motiviert sie, neue Wege zu denken. Kai Schimmelfeder ist u.a. Geschäftsführer der mittelständischen Beratungsgesellschaft feder consulting, und Inhaber des Fördermittel-Sachverständigenbüros.