Der BGH hat entschieden: Kreditinstitute dürfen ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für Darlehen in Rechnung stellen, wenn damit Kosten entgolten werden sollen, die im eigenen Interesse der Bank liegen, also z.B. für die Bonitätsprüfung. Dieses Urteil löst jetzt bundesweit vielfältige Aktivitäten aus von Verbraucherzentralen und Anwälten mit dem Ziel, alle Kunden zu motivieren, von ihren Banken und Sparkassen die Gebühren zurück zu verlangen. Das Urteil gilt für Darlehen an Private. Aber es wird bereits empfohlen, das auch Unternehmen gegenüber ihren Banken aktiv werden sollten, weil zum einen die Übertragbarkeit des Urteils auf Unternehmenskredite plausibel erscheint und zweitens Verjährungsfristen gestoppt werden sollten.
Aber mal ehrlich: Wollen Sie das als Unternehmer/in wirklich tun?
Schauen wir uns den Sachverhalt einmal nicht formaljuristisch sondern wirtschaftlich an: Sie haben vor Jahren ein Darlehen aufgenommen und dabei zwei Preisbestandteile vereinbart: Sollzins und Bearbeitungsgebühr. Natürlich haben Sie sich von Ihrer Bank den Effektivzins ausrechnen lassen, der beide Preisbestandteile enthält – denn nur so konnten Sie die Angebote mehrerer Institute wirklich vergleichen (nebenbei: für Privatkunden ist die Angabe des Effektivzinssatzes nach der Preisangabenverordnung sogar gesetzliche Pflicht der Kreditinstitute). Dann haben Sie sich auf Basis Ihres Preis- und Leistungsvergleiches für ein Angebot entschieden.
Jetzt offeriert Ihnen ein Gericht die Möglichkeit, dies vor Jahren vereinbarte Geschäft für den Preisbestandteil Bearbeitungsgebühr anzugreifen. Wäre das wirtschaftlich fair? Was würden Sie von Ihrem Kunden halten, der bei einer vergleichbaren Konstellation Ihnen gegenüber so agieren würde? Hand aufs Herz: hätten Sie noch große Lust zu weiteren Geschäften mit diesem Kunden?
Für mein Verständnis von Geschäftspartnerschaft hat das jetzt landauf landab empfohlene Verhalten nichts zu tun mit dem Bild des „ehrbaren Kaufmanns“, das wir von allen Seiten zumindest in Sonntagsreden seit Jahren wieder beschwören.
Stehen Sie also so zu Ihrer damaligen Entscheidung!
Und wenn Sie denken „Warum sollte ich diese Chance nicht nutzen, die mir der BGH hier gibt“, dann machen Sie bitte vor der Ansprache Ihrer Bank eine weitere wirtschaftliche Rechnung auf: Möglicher Schadenersatzanspruch in Euro verglichen mit den Anwaltsgebühren in Euro und Ihrem Zeiteinsatz umgerechnet in Euro. Und das wäre dann nur die Euro-Rechnung. Bedenken Sie auch, wie stark Ihre Verhandlungsmachtposition gegenüber Ihrer Bank ist und beziehen Sie diesen nicht unmittelbar in Euro umrechenbar Kalkulationsbestandteil mit in Ihre Überlegungen ein – gehen Sie also nicht nur aktionistisch, sondern taktisch-strategisch vor.
Was Sie natürlich auf jeden Fall tun können im nächsten Gespräch mit Ihrem Bankbetreuer: Daraufhin weisen, aus welchen Überlegungen heraus, Sie das Thema eben nicht aufgreifen!
Sehr geehrter Damen und Herren,
gehts noch???
Sie erwarten einen ehrbahren Kaufmann???
Wenn Banken und Sparkassen sich endlich wie ein solcher Verhalten würden, dann bräuchten wir keine Institutionen wie den BGH, der nun nach langer harter Arbeit endlich die Interessen auch des Bankkunden vertritt.
Und dass völlig zurecht, denn das Entgelt für ein Darlehn ist seit mehr als 100 Jahren der Zins (Vgl., $ 488 BGB) und keine durch undurchsicht durch AGB´s erschlichenen Bearbeitungsgebühren. Jeder kleine Handwerker und Gewerbetreibende kann auch nur die Leistungen berechnen, die er im Interesse seiner Kunden erarbeitet. Wieso sollen dann Banken und Sparkassen dafür kassieren dürfen, dass sie Leistungen berechnen, die ausschließlich in ihrem eigenen Interesse liegen?
Der ehrbahre Kaufmann würde solche Leistungen nie in Rechnung stellen. Von daher können Banken und Sparkassen nicht als ehrbare Kaufleute angesehen werden.
Dass sich nunmehr auch die Crefo gegen Ihre eigenen Mitglieder stellt, zeugt von einem Armutszeugnis, dass die korrupte Finanzwirtschaft wichtiger erscheinen lässt, als die rechtmäßigen Interessen von ehrlich arbeitenden Klein- und Mittelständlern, die als einzige die Gesamtwirtschaft noch „am Laufen halten“.
Ralf Schepers
Rechtsanwalt, Lengerich