Besserer Zugang zu (Förder-) Krediten, Erhöhung der „Spielräume“ im Bereich der Liquidität und bei Investitionen. Bessere Entwicklungsmöglichkeiten für junge Unternehmen, Unternehmenskäufer, und bei geplanten Investitionen von Unternehmen sowie bessere Risikobewertung des Unternehmen, (noch) günstigere Zinsen und im Bankgespräch eine bessere Verhandlungsposition besetzen – das sind die Vorteile von staatlichen Bürgschaften.
Die Bürgschaftsbanken bzw. deren Bürgschaftsprodukte für junge und alte Unternehmen oder für Personen mit Finanzierungsbedarf, sollten als ein Werkzeug in der Hand der Unternehmen bzw. der Personen angesehen werden, die das Thema Sicherheiten unternehmerisch und professionell einsetzen wollen.
Nimmt man den Förderauftrag der 16 Bürgschaftsbanken in Deutschland, dann ist das Kernprodukt die Verbürgung von Finanzmitteln bzw. von Krediten. Diese werden für junge Unternehmen, Nachfolger bzw. für Unternehmen mit Bedarf an (fehlenden) Sicherheiten für zukünftige Investitionen und Betriebsmittellinien ausgegeben. Die Bürgschaftsbank bürgt dabei für Vorhaben die sich betriebswirtschaftlich tragen bis max. 1,25 Mio. Euro, höchstens 80% des Kreditbetrages. Das entspricht einem maximalem Kreditbetrag (je Vorhaben) von 1.562.000 Euro. An dieser Stelle schon der Hinweis, dass Kreditbürgschaften nicht dazu genutzt werden können, fehlende Unternehmenskonzepte und fehlenden Bonität zu ersetzen.
Kreditbürgschaften von Bürgschaftsbanken können als Werkzeug für Unternehmen genutzt werden, wenn diese schon heute und in Zukunft rentabel geführt werden. Bei Unternehmen die eine nachvollziehbare Historie haben bestimmen vorwiegend die bereits erbrachten Leistungen die Bürgschaftsmöglichkeiten. Ergänzt werden diese dann durch aussagekräftige Planungsunterlagen zur weiteren Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Bei jungen Unternehmen und Gründern ist ein professionelles Unternehmenskonzept, welches die Zukunft nachvollziehbar und quasi im Voraus beweisbar macht, Voraussetzung.
Bürgschaften kann man zu den öffentlichen Fördermitteln zählen und unterliegen wie andere Fördermittel auch, bestimmten Regularien. Sie dienen der Verbesserung von (fehlenden) Sicherheiten bei der Unternehmensfinanzierung, aber sie ersetzen nicht eine fehlende Rentabilität im Unternehmen. Die Bürgschaftsbanken bürgen somit für Kreditmittel für Unternehmen mit einer realistischen Planung und überzeugendem Management bzw. überzeugenden Unternehmern gegenüber der (Haus-) Bank (o.ä.).
Ein Unternehmen, welches einen Antrag für eine Bürgschaft stellt, muss dabei keine eigenen Sicherheiten haben. Sollten Sicherheiten bestehen, sind diese von dem jeweiligen Unternehme zur Verfügung zu stellen. Eine Übernahme der persönlichen Haftung der jeweiligen Antragsteller (Geschäftsführer, Gesellschafter aus dem Unternehmen) ist obligatorisch.
Um das Werkzeug „Bürgschaftsbank bzw. Bürgschaft“ zu nutzen, muss man es verstehen und pflegen und professionell behandeln. Immerhin sollen mit einer Bürgschaft anstehende Investitionen mit Sicherheiten verstärkt werden. Sicherheiten, die das antragstellende Unternehmen oder die antragstellende Person nicht hat. Sicherheiten für Finanzierungen für geplante Vorhaben von Unternehmen ohne ausreichende Sicherheiten. An dieser Stelle deshalb ein Überblick zu den Bürgschaftsbanken:
Bürgschaftsbanken sind in jedem Bundesland eigenständig vertreten und im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken organisiert VDB. Sie sind nicht gewinnorientiere private Selbsthilfevereinigungen. Gesellschafter (quasi die Kapitalgeber, die der Bürgschaftsbank das Handlungskapital zur Verfügung stellen) können sein: IHKen, Handwerkskammern, Verbände der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft oder Versicherungswirtschaft (o.ä.).
Die Bürgschaftsbanken sind dabei eingebunden in die Gewerbeförderung und erhalten wiederum Rückbürgschaften und Rückgarantien des Bundes sowie der Länder für die ausgereichten Bürgschaften. Es sind Kreditinstitute gemäß dem Kreditwesensgesetz (KWG) und müssen deswegen auch die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen der BaFin und der Deutschen Bundesbank beachten.
Zielgruppe von Bürgschaftsbanken sind die KMU (kleine und mittlere Betriebe) mit weniger als 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Maßgeblich für einen Bürgschaftsantrag ist dabei der Investitionsort.
Um die unterschiedlichen Möglichkeiten und Angebote der Bürgschaftsbanken leichter zu verstehen, sind hier einige Geschäftsdaten:
- In 2014 sicherten die deutschen Bürgschaftsbanken rund 6.500 Finanzierungsvorhaben ab. Das übernommene Bürgschafts- und Garantievolumen lag bei fast 1,1 Mrd. EUR. Damit wurden Kredite und Beteiligungen in Höhe von mehr als 1,5 Mrd. EUR abgesichert. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Finanzierung von Existenzgründungen und Übernahmen.
- In 2013 gab es insgesamt 6.735 zugesagte Bürgschaften. Baden-Württemberg hat von diesen 100% zugesagter Bürgschaften einen Anteil von 34,9% (absolut 2.349 zugesagter Bürgschaften). Die anderen Bundesländer haben prozentuale Anteile zw. 0,5% und 8,2%. Interessant ist auch, dass der durchschnittliche Verbürgungsgrad zwischen 52,5% (Bremen) und 79,4% in Sachsen-Anhalt in den Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt war.
- Mehr als die Hälfte der Bürgschaften und Garantien lag 2013 zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Damit wurde die Bürgschaftsobergrenze von 1,25 Millionen Euro im letzten Jahr in den meisten Fällen nur zu maximal einem Fünftel ausgenutzt. Demgegenüber entfielen zwar weniger als vier Prozent der Bürgschaften und Garantien auf Beträge über eine Million Euro, doch der Anteil lag rund fünf Prozent höher als 2012 und passt damit zum Gesamttrend, dass zwar weniger, dafür aber höhere Bürgschaften und Garantien vergeben wurden (Quelle: feder consulting eigene Berechnungen und VDB-Verbandsbericht).
Bürgschaften – Für wen und für was
Der Unternehmenssitz oder Investitionsort muss sich in dem jeweiligen Bundesland der Bürgschaftsbank befinden. Es könne Existenzgründer (Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligung) und kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe die verschiedenen Bürgschaften nutzen. Bürgschaften gibt es grundsätzlich bei Investitionen, für Betriebsmittel und für Avale.
Bürgschaften – Wofür
Die Finanzierungsanlässe für die es Bürgschaften gibt sind u.a.: Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Gesellschafterauszahlungen, Betriebsverlagerungen, baulich und Inventar-Investition, Vorratsfinanzierungen, Verstärkung von Betriebsmitteln. Dabei können unterschiedliche Finanzierungsformen verbürgt werden: öffentlich geförderte Kredit, Hausbankdarlehen, Kontokorrentkredite, Avalrahmen, Kombirahmen, stille Beteiligungen
Bürgschaften – Wofür nicht
Bürgschaften werden nicht vergeben, wenn ein Vorhaben keine Aussicht auf Erfolg hat, oder das Unternehmen nicht in dem jeweiligen Bundesland die Investition vornehmen will oder wenn es um die Vergangenheitsbewältigung des Unternehmens geht (Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungskredite, bereits gewährte Kredite)
Bürgschaften – Voraussetzungen
Voraussetzung ist es, dass das jeweilige antragstellende Unternehmen kaufmännisch und fachlich qualifiziert geführt wird, die finanziellen Verhältnisse geordnet sind, die Finanzierung für ein vertretbares betriebliches Vorhaben genutzt werden soll und das Unternehmen muss ausreichende Erträge erwirtschaften.
Bürgschaften – Beispiele
Bürgschaften gibt es unter anderem für Unternehmen mit Bedarf an Liquiditätskrediten. Hier ist der Verbürgungsgrad max. 60% und kann für die Auftragsvorfinanzierung genutzt werden. Bei Nutzung als Avalrahmen ist die Verbürgung auch max. 60% wenn es um Avale für die Auftragserfüllung oder Mängelgewährleistung geht. Bei Investitionsdarlehen werden es max. 80% Verbürgung wenn es um Investitionen für Maschinen, Einrichtungen und Gebäude geht. Eine Kaufpreisfinanzierung von einem Unternehme kann auch bis zu 80% verbürgt werden! Maximal ist die Bürgschaft in sich aber mit 1,25 Mio. € begrenzt.
Bürgschaften – was wird geprüft
Bei der Beantragung einer Bürgschaft werden unterschiedliche Positionen aus dem antragstellenden Unternehmen bzw. den Personen geprüft, wie z.B.: Branche/ Standort/ Markt, tragfähiges Konzept (Vollexistenz), kaufmännische, fachliche und persönliche Eignung, Kapitalbedarf und geplante Finanzierung, angemessene Eigenbeteiligung, Rentabilitätsvorschau und Kapitaldienstfähigkeit (auch unter Berücksichtigung der privaten Parameter) und die Schlüssigkeit der Annahmen zum Vorhaben.
Bürgschaften – was kosten die denn?
In den Bundesländern ist in jedem Bundesland eigenständige Bürgschaftsbank oder Bürgengemeinschaft. Die Kosten-Konditionen sind bei Antragstellung (einmalig) ca. 1.5% des zu verbürgenden Kredites und jährlich kostet die Bürgschaftsprovision noch ca. 1,5% des (offenen) Kredites. Sobald die Tilgung eines verbürgten Kredites sinkt, senken sich auch die Kosten der Bürgschaftsprovision. Bei einem Vergleich von Finanzierungen ohne und mit Bürgschaft ist die Zinsersparnis bei der Finanzierung mit Bürgschaft höher- Dies ist begründet damit, dass die Sicherheiten im Unternehmen wesentlich besser sind, wenn eine Bürgschaft zugesagt wurde, als wenn ein Unternehmen keine Bürgschaft als Sicherheit einer Bürgschaftsbank vorweisen sein.
In den meisten Finanzierungen wurde das betreffende Unternehmen – wenn es eine Bürgschaft hatte – in die beste der möglichen Besicherungsklassen „gehoben“ bwz. dort eingestuft. Gerade an dieser „Arbeitsposition“ sollten Unternehmen das Thema „“Bürgschaftsbank“ als Werkzeug professionell handhaben. Unternehmen sollten das Thema aktiv gestalten und sich im Detail damit auseinander setzen und Sicherheiten im Unternehme erhöhen und somit die Bonität des Unternehmens zu verbessern. Dies wirkt sich direkt auf die Zinskonditionen für Unternehmenskredite aus. Dies wiederum wird sich auf die Liquidität und die Zukunft des Unternehmens aus.
Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Zeit!
Kai Schimmelfeder, der „Fördermittel-Papst“ ist mehrfacher Buchautor und erfolgreicher Unternehmer aus Leidenschaft und der Experte zum Thema öffentliche Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen und deren konkrete Nutzung für den unternehmerischen Erfolg. Als mehrfach ausgezeichneter Fördermittel-Experte hat er seit 1996 bis heute mit seinem Team über 11.000 Beratungen durchgeführt und begleitet kleine, mittlere, große Unternehmen und Start-ups bei Investitionsvorhaben mit öffentlichen Förderungen. In seinen Fördermittel-Beratungen, Seminaren und Vorträgen begeistert „Mister Fördermittel“ Kai Schimmelfeder seine Zuhörer mit seinem geballten Praxiswissen und motiviert sie, neue Wege zu denken. Kai Schimmelfeder ist u.a. Geschäftsführer der mittelständischen Beratungsgesellschaft feder consulting, und Inhaber des Fördermittel-Sachverständigenbüros.