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Creditreform

In meinem Beitrag zur Verhandlungsmachtposition von Unternehmen gegenüber ihren Kreditgebern habe ich vier entscheidende Erfolgsfaktoren angesprochen:

  1. Rating
  2. Kapitaldienstfähigkeitsberechung
  3. Sicherheitenbewertung
  4. Unterlagen

Mit der Kapitaldienstfähigkeitsberechnung (KDF) wollen Kreditgeber eine einfache aber gleichzeitig zentrale Frage beantworten: „Wird der Kreditnehmer künftig Zinsen und Tilgungen (=Kapitaldienst) jederzeit pünktlich und vollständig erbringen können?“

Als Basis nutzen Kreditgeber dafür eine einfache Cashflow-Rechnung in drei Schritten – die Zahlen dazu stammen jeweils aus dem letzten Jahresabschluss des Kreditnehmers:

  1. Berechnen der Entstehungsseite des Cashflow:
    Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen (AfA)
    (Jahresüberschuss = welcher Überschuss bleibt nach Abzug aller Kosten pro Jahr übrig? AfA: werden als Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung abgezogen – es fließt jedoch keine Liquditität ab da reine Rechengröße – daher hier addieren)
  2. Berechnen der Verwendungsseite des Cashflow:
    Aus dem Cashflow werden von Unternehmen im Laufe eines Jahres bezahlt:
    – regelmäßige Ersatzinvestitionen (jene, die nicht über Leasing oder Kredite finanziert, sondern aus der laufenden Liquidität / dem Cash bezahlt werden – da kommen je nach Geschäftsmodell sehr ordentliche Summen zusammen)
    – Eigenanteil bei Neu-Investitionen (wenn Leasing-Unternehmen oder Banken die Investitionen nicht zu 100 % finanzieren)
    – Tilgungen von Darlehen
    – Bei Einzelunternehmen zusätzlich: Die kompletten Privatentnahmen
  3. Berechnen des Saldos „Entstehungsseite abzüglich Verwendungsseite“:
    Dieser Saldo sollte natürlich positiv sein – dann hat das Unternehmen freie Liquidität

Im Detail sehen die Berechnungen zum Teil etwas umfangreicher aus – typische Veränderungen gegenüber dem Basis-Modell können zum Beispiel sein:

  • Aufteilung des als Basis einheitlich berechneten Cashflows in verschiedene Teile wie zum Beispiel operativer Cashflow, Investitions-Cashflow, Finanzierungs-Cashflow oder ähnlich
  • Kritischer Punkt sind die Abschreibungen: Viele Kreditgeber ziehen diese zu einem bestimmten Prozentsatz auf der Verwendungsseite wieder ab. Argument dahinter: Die Mittel werden für die Folgeinvestition benötigt, wenn die AfA-Dauer abgelaufen ist. Dabei sind die gewählten Prozentsätze meistens nicht begründbar – und gehen bis zu 100 %.
    Die Argumentation ist betriebswirtschaftlich nicht plausibel: Denn es werden auf der Verwendungsseite bereits die Kredittilgungen abgezogen (diese entsprechen bei richtiger Finanzierung der AfA-Dauer). Damit ist das Anlagegut nach der AfA-Dauer abbezahlt und eine Folgeinvestition kann wieder neu finanziert werden. Daher ist der Abzug der regelmäßigen Ersatzinvestitionen (die Größenordnungen lassen sich aus der Vergangenheit gut ableiten und fortschreiben) und des Eigenanteils geplanter Neu-Investitionen kaufmännisch näher an der Realität.

Der zukünftige Cashflow?!

Wenn Zahlenbasis der letzte Jahresabschluss ist, berechnen Kreditgeber so nur die vergangene Kapitaldienstfähigkeit ihres Firmenkunden. Für das Berechnen der künftigen KDF benötigen Kreditgeber von Ihnen Planzahlen – mindestens eine Ertragsplanung. Stellen Sie sich darauf ein, dass die Forderung danach weiter zunehmen wird.

Was Unternehmen tun sollten:

  1. Sprechen Sie mit Ihren Kreditgebern über die Kapitaldienstfähigkeitsberechnung und lassen Sie sich den Ausdruck mitgeben.
  2. Berechnen Sie auf dieser Basis vor Bankgesprächen selber die Kapitaldienstfähigkeit Ihres Unternehmens.
  3. Schätzen Sie in Kombination mit den anderen drei Einflussfaktoren Ihre Verhandlungsmachtposition realistisch ein.