Heute geht mein Kollege Ingo Claus auf typische Honorare beim Unternehmensverkauf ein. Er beschreibt dabei die wichtigsten Abrechnungsmodelle und beantwortet die die Frage, warum rein erfolgsabhängige Honorare beim Unternehmensverkauf einen erfolgreichen Projektabschluss gefährden können.
In einem früheren Beitrag gingen wir auf die Merkmale eines seriösen Beraters für den Unternehmensverkauf ein. Diesmal konzentrieren wir uns auf die Honorarmodelle bei Unternehmensverkäufen. In den meisten Fällen werden Honorare beim Unternehmensverkauf auf Basis der folgenden Modelle abgerechnet:
- Honorar auf Erfolgsbasis
- Monatspauschalen + Erfolgsprovision
- Beratungshonorar + Erfolgsprovision
Rein erfolgsabhängige Honorare beim Unternehmensverkauf
Es gibt Unternehmensvermittler oder -makler, die ihre Dienstleistung auf reiner Erfolgsbasis anbieten. Bei dieser Art der Nachfolgebegleitung steht oft der Versuch eines schnellen Abschlusses im Vordergrund. Dauert ein Verkauf jedoch zu lang oder wird in der Begleitung anspruchsvoll, verlieren viele Berater zudem das Interesse und wenden sich dem nächsten Projekt zu. Das M&A-Projekt ist dann zumeist vorläufig beendet. Die Kosten des Unternehmensverkaufs liegen dann zwar bei null. Eine Wiederbelebung des Projektes ist jedoch erst nach einiger Zeit erwartbar. Da in vielen Branchen aktuell weniger Käufer als Verkaufsprojekte auf dem Markt sind, wirkt sich ein Neustart nicht eben positiv auf den erzielbaren Preis aus.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn das Vergütungsmodell vom Bestellerprinzip abweicht und damit einen Interessenkonflikt vermuten lässt. Der Verkaufsberater gibt an, dass er vom Verkäufer mandatiert ist. Die Erfolgsprovision und weitere Kosten einer Unternehmensnachfolge sollen aber vom Käufer bezahlt werden. Dies ist oft ein klares Indiz auf ein ungeklärtes Mandant. Ein seriöser M&A-Berater hingegen vertritt die Interessen seines Mandanten und wird auch von diesem leistungsgerecht honoriert.
Aus diesem Grund hat es sich als sinnvoll erwiesen, die Beratung und Vermittlung getrennt zu betrachten und zu vergüten. In der Praxis haben sich dafür die folgenden zwei Modelle etabliert.
Monatliche Pauschalen + Abschlußprovision
Insbesondere bei sehr großen Unternehmenstransaktionen hat sich die Vergütung auf Basis von Monatspauschalen (sog. „Retainern“) mit einer nachfolgenden Erfolgsprovision etabliert. Für die Auftraggeber ergibt sich daraus eine gewisse Planbarkeit.
Im familiengeführten Mittelstand führt diese Vorgehensweise jedoch oft in eine typische Beratungsfalle beim Unternehmensverkauf. Denn solche Dienstverträge haben oft eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Eine konkrete Leistungsbeschreibung und Projektplan fehlen meist. Obwohl konkret messbare Ergebnisse oft ausbleiben betragen die Kosten eines Unternehmensverkaufs schnell mehrere zehntausend Euro.
Da seriöse Berater ihr Geld nicht über hohe monatliche Pauschalen verdienen, lohnt sich ein Blick auf das folgende Modell:
Beratungshonorar + Erfolgsprovision
Ein klar definiertes Angebot mit einer Leistungsbeschreibung beschreibt die Höhe der zu erwartenden Honorare beim Unternehmensverkauf oder einer Unternehmensnachfolge vorab. Das Angebot sollte eine schriftlich fixierte Leistungsbeschreibung und Festpreise für eine Unternehmensbewertung oder ein aussagefähiges Exposé enthalten. Zeitabhängige Komponenten wie z.B. für die Verhandlungsmoderation rechnet ein seriöser Berater auf der Basis von Tages- oder Stundensätzen ab. Weiterhin definiert ein Projektplan die wesentlichen Meilensteine des Projektes. Somit wird jede erbrachte Leistung des Beraters nachvollziehbar. Ein seriöser Berater verrechnet zudem wesentliche Teile der im Erfolgsfall fälligen Provision fair mit den entstandenen Vorlaufkosten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
falls sich Verkäuferr und Käufer auf eine Ratenzahlung des Unternehmenskaufpreises geeinigt haben, kann dies mit der Vereinbarung in einem Transaktionsberaterungsvertrags kollidieren, die besagt „das Erfolgshonorars ist fällig bei Zahlung des Kaufpreises“. Wie wird hier bitte üblicherweise verfahren?
Vielen Dank und viele Grüße,
Ingo Wagener
Sehr geehrter Herr Wagner,
der von Ihnen genannte Sachverhalt muss meines Erachtens individuell geprüft werden. Rufen Sie mich doch gern unter 05461 – 80 92 840 an, damit wir uns einmal zu Ihrem Fall austauschen können.
Beste Grüße, Ingo Claus
https://www.die-nachfolgespezialisten.eu/standort/osnabrueck-claus/