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Creditreform

Das Thema Zuschuss oder Zuschüsse ist für alle wichtig, die investieren wollen. Ob Sie nun in der Gründungsphase sind oder im bestehenden Unternehmen – Zuschüsse sind für alle wichtig, die Investitionen oder auch Innovationen planen. Warum ist das wichtig für Sie? Zuschüsse sind nicht rückzahlbare Gelder. Sie bekommen sie aus Steuermitteln vom Staat bei bestimmten Maßnahmen geschenkt.

Als Vergleich, was Kredit ist als Förderung, und was Zuschuss ist als Förderung – ist es wie folgt: Bei der Bank bekommen Sie alles an Kredit und Sie müssen es zurück bezahlen. Bei den Förderstellen bekommen Sie alles an Zuschuss und müssen diese nicht zurück bezahlen. Seien Sie also Ihrem Banker nicht sauer, wenn er Ihnen was zu Zuschüssen nicht sagen kann. Warum?

Die Bank hat Geld, das borgt sie Ihnen und Sie müssen es zurück bezahlen. Die Förderstellen haben Steuermittel und andere Ressourcen, die sie wirtschaftspolitisch einsetzen können. Geregelt ist das Ganze, also wer Kredite vergeben kann und wer Zuschüsse als nicht rückzahlbare Gelder verschenken kann in der sogenannten Verständigung II. Schauen Sie dazu auch bei Wikipedia nach, Verständigung II da ist dort genau erklärt, warum eine Bank Ihnen Kredit geben kann und warum eine Förderstelle Ihnen einen Zuschuss geben kann.

Fördermittel oder Hausbankkredit:

Der Förderkredit, den bekommen sie auf Antrag bei der Hausbank, aber auch bei einer Förderstelle. Förderkredite gibt es bei beiden Stellen, aber primär wollen wir uns ja mal die Instrumente der Zuschüsse ansehen. Den Investitionszuschuss, den bekommen Sie schon nicht mehr bei der Bank, sondern nur noch bei der Förderstelle. Ein Investitionszuschuss kann z.B. für eine Energieeffizienzmaßnahme beantragt werden, oder Maschineninvestitionen, Unternehmenskauf, Innovation, Auslandsinvestitionen, etc.. Gerade für kleinere und mittlere Betriebe gibt es einen Zuschuss in Energieeffizienz, der ist pro Maßnahme auf 100.000 Euro begrenzt. 100.000 Euro als geschenktes Geld vom Staat. Sollten Sie dort also Investitionen vornehmen wollen, hätten Sie vorher einen Antrag zu schreiben, in dem Sie Ihre Maßnahme detailliert darstellen. Dann reichen Sie ihn ein und wenn dann Ihre Maßnahme vollendet ist, dann können Sie auf den Zuschuss zugreifen, sofern ihm denn stattgegeben wurde.

Maschineninvestitionen:

In bestimmten Regionen in Deutschland gibt es dafür bis zu 40 Prozent Zuschuss. Sollten Sie also eine Maschine im Wert von 400.000 Euro investieren, wäre der Zuschuss bei 40 Prozent 160.000 Euro. In Schleswig-Holstein zum Beispiel ist der Prozentsatz maximal 30, in Rheinland-Pfalz ist er 20, im Saarland ist er 20, in Thüringen ist bis zu 40 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern auch, in Nordrhein-Westfalen ist er bis zu 20. Sie haben also verschiedene Regionen in Deutschland und dort wird verschieden im Investitionsbereich bezuschusst. Das immer wiederum aus wirtschaftspolitischen Gründen. Das heißt, es werden bestimmte Regionen gefördert oder bestimmte Maßnahmen werden gefördert.

Projektförderungen bei Entwicklungen:

Das bedeutet, Sie haben eine Produktweiterentwicklung, eine Dienstleistungsweiterentwicklung, eine Prozessweiterentwicklung oder eine Neuentwicklung und diese läuft vielleicht über bis zu drei Jahre, das kann der maximale Förderzeitraum sein und verursacht bei Ihnen Kosten von 400.000 Euro. Und der Zuschuss kann hier maximal 50 Prozent sein. Dann wäre Ihr Projektzuschuss auf diesen Projektrahmen von drei Jahren 200.000 Euro. Sie haben 200.000 Euro Zuschuss, 200.000 eigene Mittel, so kommen 400.000 Euro zusammen. Das heißt, Ihre Projektgröße hat 400.000 Euro. 50 Prozent Zuschuss sind 200.000 Euro.

Nutzen Sie also diese Mittel und nutzen Sie damit auch Ihre wirtschaftlichen Vorteile, denn wenn Sie das nicht nutzen, hätten Sie im vorgenannten Fall 200.000 Euro zu viel ausgegeben. Die hätten Sie sich ja sparen können.

Regionalzuschuss:

Bei Regionalzuschüssen ist es auch wie vorher bei den Investitionszuschüssen. Bestimmte Regionen haben bestimmte Fördersätze für bestimmte Maßnahmen. Wenn Sie zum Beispiel in ausgewählten Regionen in Rheinland-Pfalz eine Erstinvestition für einen Betrieb vornehmen, dann kann es sein, dass Sie für Maschinen bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten. Wenn Sie dort eine Betriebserweiterung machen und die kostet zwei Millionen Euro und Sie haben einen 20-prozentigen Fördersatz, also 20 Prozent Zuschuss, dann sind von den zwei Millionen 20 Prozent 400.000 Euro.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten und beantragen Sie Fördermittel! Je nachdem, wo Sie in der Region sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesförderstelle oder im Internet. Dort gibt genügend Informationen. Für alle Zuschüsse gilt: Sie bekommen Sie nicht automatisch und müssen vor Beginn der Maßnahme den richtigen Antrag in der richtigen Art und Weise stellen.

Kai Schimmelfeder, der „Fördermittel-Papst“ ist mehrfacher Buchautor und erfolgreicher Unternehmer aus Leidenschaft und der Experte zum Thema öffentliche Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen und deren konkrete Nutzung für den unternehmerischen Erfolg. Als mehrfach ausgezeichneter Fördermittel-Experte hat er seit 1996 bis heute mit seinem Team über 11.000 Beratungen durchgeführt und begleitet kleine, mittlere, große Unternehmen und Start-ups bei Investitionsvorhaben mit öffentlichen Förderungen. In seinen Fördermittel-Beratungen, Seminaren und Vorträgen begeistert „Mister Fördermittel“ Kai Schimmelfeder seine Zuhörer mit seinem geballten Praxiswissen und motiviert sie, neue Wege zu denken. Kai Schimmelfeder ist u.a. Geschäftsführer der mittelständischen Beratungsgesellschaft feder consulting, und Inhaber des Fördermittel-Sachverständigenbüros.