Beim Thema Sicherheit denken viele Unternehmer zunächst an die Abwehr von Cyberattacken. Doch auch das Betriebsgelände, das Büro, den Verkaufsraum und das Lager gilt es zu sichern. Gut geeignet ist eine moderne Videoüberwachung.
In der Musikszene ist das Familienunternehmen Thomann bestens bekannt: Mehr als sechs Millionen Kunden ordern ihre Produkte entweder online oder kommen persönlich im weitläufigen Ladengeschäft im bayerischen Treppendorf vorbei, um sich ihr Musikinstrument auszusuchen. Auf rund 6.000 Quadratmeter Verkaufsfläche hat Thomann eigens Themenwelten geschaffen, die das Verkaufspersonal optisch nicht überblicken kann.
Um die Fläche wie auch das umfangreiche Lager mit rund 800.000 Artikeln auf 18.000 Paletten-Stellplätzen zu sichern, setzt das Familienunternehmen eine Video-Sicherungsanlage des schwedischen Hard- und Softwareanbieters Axis ein. Im Lagerbereich sowie bei der Verpackung dienen die Kameras auch als zusätzliche Augen, um die Logistikprozesse im Blick zu haben.
120 Kameras im Einsatz
Weitere Kameras im Außenbereich behalten die Zugänge zum Gebäude im Blick. „Uns ist es wichtig, in allen Bereichen die gewohnte Qualität und Professionalität zu bieten“, erklärt IT-Leiter Stefan Thomann. „Und dazu gehört ein professionelles Sicherheitssystem“, meint er. Über 120 Kameras sind im Einsatz, sie werden zentral von der Axis Camera-Station-Software verwaltet. Über die dazugehörige App können die Nutzer die Videobilder auch mobil abrufen, ohne direkt am Ort des Geschehens zu sein. Bei Zwischenfällen sind relevante Videobilder schnell zu finden, neue Kameras können mit wenigen Klicks eingebunden werden. Bei einem wachsenden Unternehmen wie Thomann garantiert dies weitere Skalierbarkeit.
Wie das Musikhaus Thomann sichern immer mehr Unternehmen ihre Objekte mit professioneller Videoüberwachung. Die Technik hilft tatsächlich: Nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik sinkt bei Gewerbetreibenden der Anteil des Segments „Diebstahl aus Dienst-, Büro- und Lagerräumen“ dank der Sicherheitsvorkehrungen kontinuierlich ab. Lag er im Jahr 2015 noch bei 131.636 Fällen, ging er im Jahr 2016 auf 123.117 Fälle zurück.
Die herkömmliche Alarmanlage hat ausgedient
Die Sicherheitsbranche nutzt dabei neue Techniken, um Objekte zu schützen. Die gute alte Alarmanlage hat längst ausgedient. Sie macht zwar auf mögliche Diebstähle aufmerksam, doch in der Regel dauert es zu lange, bis der Wachschutz oder die Polizei vor Ort sind. Währenddessen können sich die Täter ungestört bedienen und aus dem Staub machen. Zeitgemäße Sicherheitskonzepte ermöglichen es heute, potenzielle Täter unmittelbarer zu stören und so einen Diebstahl zu verhindern.
Vielen Unternehmen fällt es jedoch schwer, die richtige Lösung zu finden. Zahlreiche Anbieter, unzählige Produkte und Systeme verwirren, und außerdem müssen sie bei der Videoüberwachung auch den Datenschutz beachten. „Verstöße werden am 25. Mai mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung richtig teuer. Es können Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmens erhoben werden“, erklärt Arbeitsrechtler Frank Hahn von der Kanzlei Kasper Knacke in Stuttgart (siehe Interview).
Jedes System ist eine Maßanfertigung
Während in großen Konzernen eigene Datenschutzbeauftragte und Sicherheitsberater mit Herstellern und Integratoren gemeinsam ausgeklügelte Konzepte für die zu überwachenden Bereiche ausarbeiten, liegt das Thema bei kleineren und mittleren Unternehmen meist in der Hand von nur einer Person – oft dem Geschäftsführer. Dieser fühlt sich bei dem großen Angebot an verschiedenen Arten von Sicherheitssystemen überfordert. „Abhängig von der Größe und den jeweiligen Anforderungen, ist jedes System quasi eine Maßanfertigung“, sagt Thorsten Grimm, Key Account Manager Medium Business bei Axis Communications. „Die Lösungen sind hochkomplex“, bestätigt Katharina Geutebrück, Geschäftsführerin der Geutebrück GmbH, einem der führenden Anbieter. „Wir empfehlen dringend, sich von einem Experten beraten zu lassen“, sagt sie. Für Unternehmen gilt es daher, zunächst die Anforderungen festzulegen: Was soll überwacht werden? Wo sollen die Videos gespeichert werden? Wer soll den Alarm bestätigen? Und: Wie ist die Alarmkette (Abteilungsleiter, Feuerwehr, Werkschutz, Polizei)?
So ging auch die Holemans Gruppe in Rees mit einem Kieswerk, Lagersilos und eigenem Transporthafen am Niederrhein vor. Die Anlage erstreckt sich dabei über ein großes Gelände, was einen Gesamtüberblick über die Vorgänge erschwert. Im Kieswerk Ellerdonk entschied man sich für zwei Außen-Domekameras mit einem 32-fachen optischen Zoom für besonders große Überwachungsflächen des Anbieters Abus. Einmal an den höchsten Stellen des Kieswerks angebracht, ist es nun möglich, alle relevanten Stellen im Auge zu behalten. Die Nachtsichtfunktion und ein robustes Gehäuse ermöglichen zudem die Videoüberwachung bei allen Witterungs- und Lichtverhältnissen.
Außer einer wirksamen Aufklärung bei Diebstahl und anderen Vorfällen können die Videoüberwachungssysteme noch mehr: Dank der Zoomfähigkeit der Domekameras können im Kieswerk Vorgänge in Echtzeit und stationär überwacht werden. „Unsere Maschinen halten automatisch an, sobald sie auf grobe Verunreinigungen stoßen“, erklärt Betriebsleiter Udo Wehning. „Allerdings ist es jetzt erheblich schneller, störenden Unrat über das Kamerabild zu entdecken.“
Videokamera, sei Wachsam!
Fünf Anbieter und Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen im Überblick:
Abus PTZ Netzwerk Domekamera
Sie ist als Innendome und Außendome verfügbar. Der Innendome kann an der Decke verschraubt oder in abgehängte Decken integriert werden und ist für Ladengeschäfte, Büros oder Lagerhallen geeignet. Der Außendome trotzt mit Schutzklasse IP66 und integrierter Heizung jedem Wetter. Hochauflösende Bilder, Steuerungsoptionen, ein hochwertiges Zoomobjektiv sowie Alarmfunktionen sorgen für eine effiziente Überwachung.
abus.com
Axis Companion Line
Die Lösung für kleine Unternehmen besteht aus Kameras, einem Recorder und einer Videomanagement-Software und ist auf bis zu 16 Kameras skalierbar. Per Fernzugriff können die Bilder abgerufen sowie das System konfiguriert werden. Die Innen- und Außenkameras verfügen über zahlreiche Funktionen, wie Bewegungserkennung, Infrarotbeleuchtung oder Wide Dynamic Range (WDR)-Technologie für schwierige Lichtbedingungen wie Gegenlicht.
axis.com
Geutebrück Video Security
Mit Video Security bietet Geutebrück maßgeschneiderte, bildgestützte Sicherheitslösungen. Sie ermöglichen einen lückenlosen Schutz vor Einbruch, Ausbruch, Vandalismus oder Schädigung. Die Kameras unterschiedlicher Filialen können von einer Basis aus gesteuert werden. Sie identifizieren selbstständig, wer und was sich in einer Filiale bewegen darf, und wer und was nicht. Im Alarmfall werden zuvor festgelegte Stellen informiert und Türen automatisch geschlossen.
geutebrueck.com
Protection One Fernüberwachung
Die 24-Stunden-Live-Fernüberwachung ist für Innen- und Außenbereiche geeignet. Je nach Anforderung werden Bewegungsmelder, Mikrofone und hochsensible Kameras installiert. Kommt es zu einem Einbruchalarm, stellt das System sekundenschnell eine Verbindung zur firmeneigenen Notruf- und Serviceleitstelle her. Ein Wachhabender schaltet sich über eine Gegensprechstelle in das Objekt oder auf das Gelände und spricht den Eindringling lautstark an. Damit werden Einbrecher meist vertrieben, wenn nicht, wird die Polizei alarmiert.
protection-one.de
Riva IP-Netzwerkkameras mit integrierter Videoanalyse (VCA)
Riva steht für Realtime Intelligent Video Analytics und bietet universell einsetzbare Überwachungskameras und Server für Innen- und Außenanwendungen. Die integrierte VCA analysiert und verarbeitet Videobilder bereits in der Kamera. Das entlastet Netzwerk und Rechner und vermeidet hohe Speicherkapazitäten sowie die damit verbundenen Kosten. Auch Fehlalarme werden damit reduziert.
Datenschutz beachten
Arbeitsrechtler Frank Hahn von der Kanzlei Kasper Knacke in Stuttgart zur Rechtslage bei der Videoüberwachung in Unternehmen.
Was müssen Unternehmen beachten, die ihr Gebäude oder ihre Verkaufsfläche via Videoüberwachung vor Einbrechern sichern wollen? Schließlich nehmen sie zwangsläufig auch die eigenen Mitarbeiter auf.
Für das Datenschutzrecht ist hier eine typische, umfassende Abwägung der beteiligten Interessen vorzunehmen: Berechtigte Interessen des Unternehmens liegen vor, wenn es Verstöße von Kunden feststellen will, auch wenn dabei Beschäftigte zwangsläufig mitgefilmt werden. Es dürfen aber keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der von der Videoüberwachung Betroffenen überwiegen, etwa Beschäftigte durchgehend bei der Arbeit gefilmt werden. Eine Videoüberwachung im Eingangsbereich ist im Regelfall unproblematisch. Eine offene Videoüberwachung müssen Unternehmen allerdings deutlich kenntlich machen, etwa durch ein Piktogramm.
Muss der Betriebsrat ins Boot geholt werden, auch wenn die Videoüberwachung nicht den eigenen Mitarbeitern gilt?
Wird die Videoüberwachung im Eingangsbereich oder auf der Verkaufsfläche durchgeführt, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Dabei ist es unerheblich, ob die Überwachung der Mitarbeiter nur ein Nebeneffekt ist.
Welche rechtlichen Aspekte müssen Unternehmen bei der Speicherung und Auswertung der Videodaten zur Gebäudesicherung beachten?
Sofern durch eine Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden, ist diese nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen über die Speicherung oder Nutzung dieser Daten zu benachrichtigen. Sind durch die Videoüberwachung gewonnenen Daten nicht mehr erforderlich, müssen sie unverzüglich gelöscht werden.
Worauf müssen sich Unternehmen bei der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai einstellen?
Hier kommt einiges auf sie zu, etwa deutlich erweiterte Nachweispflichten, dass die DSGVO eingehalten wird und personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Verordnung verarbeitet und auch gelöscht werden. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmens erhoben werden. An Verstößen beteiligte natürliche Personen müssen mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro rechnen.