Physikalische Sicherheit
Gebäudesicherheit und Zugangsmanagement:
- Das Unternehmensgelände ist eingefasst und der Zutritt erfolgt nur über kontrollierte Bereiche.
- Besucher werden durch Mitarbeiter an den Zutrittspunkten abgeholt und bewegen sich nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände.
- Schwer einsehbare, kritische Bereiche sind videoüberwacht.
- Es werden keine Waren oder sonstige Wertgegenstände unbeaufsichtigt in Bereichen gelagert, zu denen Besucher, Lieferanten oder Dienstleister Zutritt haben.
IT-Sicherheit
Schutz gegen Angriffe von außen und innen sowie Brand- & Diebstahlschutz
- Die IT ist durch eine Firewall geschützt, die regelmäßig gewartet und überwacht wird.
- Es besteht ein ausreichender Schutz gegen Viren und Trojaner.
- Alle Geräte sind passwortgeschützt.
- Software-Aktualisierungen werden regelmäßig durchgeführt.
- Unternehmenskritische digitale Inhalte sind vom Internet getrennt gespeichert.
- Es besteht ein Berechtigungskonzept, d.h. IT Zugriffe sind klar geregelt. Zugriff auf unternehmenskritische Daten besteht nur innerhalb der Need-To-Know-Group.
- Der Zutritt zu Serverräumen wird nur autorisiertem Personal gewährt.
- Ihr Backup-Konzept umfasst eine externe, ebenfalls physikalisch gesicherte Sicherheitskopie.
Informationsschutz
Schutz Ihres Know-Hows bzw. Ihres geistigen Eigentums vor Betriebsspionage und illegaler Weitergabe
- Ihr geistiges Eigentum ist digital gekennzeichnet (z.B. mit digitalen Wasserzeichen).
- Ihr Unternehmen verfügt über einen Datenschutzbeauftragten.
- Es besteht ein Konzept der Informationsklassifizierung bzw. der eindeutigen Klassifizierung von Unternehmens- oder Betriebs-geheimnissen.
- E-Mail-Verkehr, USB und HDD Notebooks werden verschlüsselt.
- Richtlinien zum Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten sind definiert.
- Mit ausscheidenden Mitarbeitern werden nachvertragliche Schutz-reglungen vereinbart.
- Hinweisen auf erfolgten Informationsabfluss wird nachgegangen.
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Interne Auditierung
- Interne Bereiche wie Rechnungs- und Finanzwesen, Einkauf und Vertrieb werden ausreichend kontrolliert.
Prävention
Abwenden von Schäden für das Unternehmen
- Mitarbeiter werden umfassend bezüglich der Gefahren durch Wirtschafts-kriminalität geschult.
- Es besteht ein „Whistle-Blower“-Konzept, über welches Mitarbeiter ebenso wie Kunden und Lieferanten Feststellungen oder Verdachtsmomente mitteilen können.
- Neue Mitarbeiter, besonders in unternehmenskritischen Positionen, werden einem Pre-Employment-Screening unterzogen.
- Die Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtung ist in Arbeitsverträgen festgehalten.
- Eine Vereinbarung über die Nutzung von mobilen Endgeräten ist Teil des Arbeitsvertrags.
- Neue Geschäftspartner werden hinsichtlich ihrer Integrität überprüft (Background-Checks).
- Geschäftspartner werden zur Geheimhaltung verpflichtet