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Creditreform

Seit geraumer Zeit wenden sich Händler, Insolvenzverwalter aber auch Unternehmen, die selbst Software nutzen, an die Öffentlichkeit und bieten (ihre) „gebrauchte“ Software bzw. „gebrauchte“ Softwarelizenzen an. Dabei handelt es sich vor allem um überschüssige oder ausrangierte Softwareprogramme. Der folgende Leitfaden informiert über den Gebrauchtsoftwarehandel und dessen rechtliche Einordnung.

Der Leitfaden wurde in diesem Jahr vom Branchenverband BITKOM erstellt und umfasst auf knapp 15 Seiten folgende Themen:

  • Urheberrechtliche Grundsätze
  • Umstrittene Rechtsfragen
  • Gerichtliche Entscheidungen und deren Rechtsfolgen
  • Offene Fragen und Ausblick
  • Checkliste „Was Sie beim Kauf wie auch Verkauf von gebrauchter Software aus urheberrechtlicher Perspektive beachten müssen“

Und << hier >> geht’s zum Download beim BITKOM.