Mit Hilfe der Vorlage können die Geschäftspartner sicherstellen, dass die ausgelagerten Daten gesetzeskonform verarbeitet werden. „Viele Unternehmen lagern Datenverarbeitungsprozesse aus, um externes Know-how zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu sparen“, sagt Susanne Dehmel. „Das Bundesdatenschutzgesetz stellt jedoch hohe Anforderungen an die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung. Bei Missachtung können Sanktionen folgen.“
Für beide Vertragsparteien ergeben sich unterschiedliche Verpflichtungen an die Datenverarbeitung, zum Beispiel:
• Der Auftragnehmer darf die ihm anvertrauten Daten nur soweit verwenden, wie es der Auftraggeber im Vorfeld festgelegt hat.
• Der Auftraggeber hingegen muss seinen Dienstleister unverzüglich informieren, falls er bei dessen Arbeit Fehler im Zusammenhang mit dem Datenschutz feststellt.
Die Bitkom-Vorlage berücksichtigt daher sowohl die Interessen von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern. Beide Seiten haben an dem Vertragsmuster mitgearbeitet. Die aktualisierte Version 4.0 enthält zudem englische Übersetzungshilfen für internationale Geschäftspartner. „Für ein konkretes Projekt müssen die Vertragsparteien das Muster gegebenenfalls anpassen und ihre individuellen Bedingungen noch ausarbeiten“, so Susanne Dehmel.
Die Vorlage „Mustervertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung – Version 4.0“ können Sie hier abrufen.