Das Unternehmermagazin aus der Handelsblatt Media Group

Creditreform

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Ein Leitfaden der Bundesregierung hilft weiter.

Das Dokument klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei. Dies kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.

Bitte beachten Sie, dass sich die nachfolgenden Hinweise auf die Kennzeichnungspflichten beziehen, die sich aus dem Telemediengesetz ergeben. Im Einzelfall können auch weitergehende Informationspflichten mit unterschiedlichen Rechtsfolgen bestehen, die hier nicht behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Kennzeichnungspflichten nach § 55 des Rundfunkstaatsvertrags oder bei Fernabsatzverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die rechtssichere Bestellübersicht: Wichtige Hinweise und finale Gestaltungsvorschläge für Shopsysteme und Verkaufsplattformen finden Sie in einem Whitepaper des Händlerbunds.