Der IT-Branchenverband Bitkom und der Verband elektronische Rechnung haben zehn Merksätze zu den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung sowie zum Datenzugriff) formuliert.
Folgende Punkte sollten Unternehmer demnach beherzigen, wenn sie auf digitale Prozesse in ihrem Büro setzen:
1. Elektronische (E-)Archivierung ist technologieneutral.
2. Sie hat zeitnah zu erfolgen.
3. Die E-Archivierung muss eine Unveränderbarkeit sicherstellen.
4. Archivierte Objekte müssen mit einem Index versehen werden.
5. Die Objekte müssen lesbar und auswertbar bleiben.
6. Die Objekte unterliegen der Betriebsprüfung.
7. Steuerrelevante Daten dürfen im E-Archivsystem aufbewahrt werden.
8. Das E-Archivsystem darf vom Betriebsprüfer genutzt werden.
9. Die E-Archivierung darf unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland erfolgen.
10. Das E-Archivierungsverfahren ist zu dokumentieren.