Anrufe bei einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline auf Firmenkosten rechtfertigen eine ordentliche Kündigung, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 12 Sa 630/15).
Der Fall
Eine Arbeitnehmerin hatte während ihrer Arbeitspausen mehrfach bei einem Gewinnspiel eines lokalen Radiosenders angerufen. Nachdem dem Arbeitgeber dies aufgefallen war und er die Mitarbeiterin daraufhin ansprach, gab sie die Anrufe zu und bot an, die Telefonkosten zu erstatten. Das Unternehmen kündigte ihr stattdessen fristlos, hilfsweise fristgerecht. Dagegen klagte die Betroffene – aber nur zum Teil mit Erfolg.
Die Begründung
Auch wenn private Telefonate in der Firma gestattet waren, stellen die Anrufe bei der kostenpflichtigen Gewinnspielhotline eine Pflichtverletzung dar. Allerdings wiegt diese Pflichtverletzung nicht so schwer, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Die ordentliche Kündigung hat jedoch Bestand.