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Creditreform

Das Urteil: Einem Mitarbeiter, der sich bewusst bei der Zeiterfassung für bezahlte Pausen nicht an- und abmeldet, können Sie fristlos kündigen. Dieser Vertrauensbruch wiegt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen schwerer als eine lange Betriebszugehörigkeit (Az.: 16 Sa 1299/13).

Der Fall:Ein Arbeitnehmer, der seit 25 Jahren im Betrieb tätig war, hatte beim Ein- und Ausstempeln betrogen. Die Zeiterfassung erfolgte in dem Betrieb per elektronischem Chip, der vor das Zeiterfassungsgerät gehalten werden musste. Der erfolgreiche Stempelvorgang wird dabei durch einen Piepton bestätigt. Der Arbeitnehmer verdeckte den Chip beim Vorhalten jedoch geschickt mit der Hand und seiner Geldbörse, sodass kein Stempelvorgang ausgelöst wurde. Auf diese Weise konnte der Arbeitnehmer zwischenzeitliche private Unterbrechungen, die gestempelt werden müssen, als bezahlte Arbeitszeit weiterlaufen lassen. Als das Unternehmen dies erfuhr, wurde das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt.

Die Entscheidung:Da die Zeiterfassung durch den Signalton den erfolgreichen Stempelvorgang bestätigt und das Unternehmen bei einer Kontrolle des Arbeitnehmers über 1,5 Monate regelmäßige Verstöße feststellte, ist ein Versehen des betroffenen Kollegen ausgeschlossen – die fristlose Kündigung ist also rechtens. Der Arbeitnehmer hatte vielmehr bewusst versucht, bei der Zeiterfassung zu betrügen. Ein solch schwerwiegender Vertrauensverlust rechtfertigt eine fristlose Kündigung.