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Creditreform

Bei der Versetzung muss die Firma die persönliche Lebenssituation der Mitarbeiter berücksichtigen. Wenn mehrere Kollegen zur Auswahl stehen, so muss derjenige gewählt werden, der am wenigsten schutzbedürftig ist – ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: Sa 157/15).

Der Fall
In dem Arbeitsvertrag eines Beschäftigten ist geregelt, dass dieser auch auf Baustellen eingesetzt werden könne, die nicht an einem Tag zu erreichen sind. Dennoch war der Betroffene stets in der Nähe seines Wohnorts tätig. Nun wollte der Betrieb ihn auf einer mehr als 650 Kilometer entfernten Baustelle einsetzen. Gegen die Versetzung klagte er erfolgreich.

Die Begründung
Solange nicht betriebliche Gründe oder die Belange anderer Kollegen dem entgegenstehen, hat die Firma auf familiäre Belange Rücksicht zu nehmen. Als dreifacher Vater genießt der Arbeitnehmer in diesem Fall besonderen Schutz.