Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Die folgende „ASR A4.2“ konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Pausen-und Bereitschaftsräume >>> ASR-A4-2
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