Die 20 Jahre alte Datenschutzrichtlinie wird durch eine europaweite Regelung ersetzt. Die neuen Vorschriften sollen einerseits den Datenschutz sichern und andererseits den freien Datenverkehr zulassen. Der Zeitplan und andere wichtige Fakten.
Die Idee
Alle spielen auf demselben Platz: Künftig sollen einheitliche, gleich strenge Datenschutzregeln für alle Verbraucher und Unternehmen in der EU gelten – und zwar auch für alle nicht-europäischen Firmen. Ein italienisches Unternehmen beispielsweise, das via Internet in Deutschland und in Frankreich Bekleidung verkaufen will, soll nicht mehr recherchieren müssen, welche unterschiedlichen Datenschutzgesetze in diesen Ländern gelten. Das spart Zeit und Geld.
Die Ausgangslage
EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischer Rat haben sich im Dezember 2015 auf eine Datenschutz- Grundverordnung geeinigt. Die bisherige Richtlinie stammt aus dem Jahr 1995 und war nicht mehr zeitgemäß. Am 4. Mai 2016 wurde die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 21 Tage später, also am 25. Mai 2016, ist sie in Kraft getreten. An diesem Tag hat die im Regelwerk vorgesehene Übergangs- und Umsetzungsphase von zwei Jahren begonnen. Wirksam wird die Verordnung damit am 25. Mai 2018.
Der Fahrplan
Der deutsche Gesetzgeber hat also noch gut 20 Monate Zeit, die notwendigen Bereinigungen der deutschen Gesetze vorzunehmen. Da im Herbst 2017 Bundestagswahlen anstehen und der anschließend verbleibende Zeitraum bis zur Geltung der neuen Verordnung für gesetzgeberische Maßnahmen der dann neuen Bundesregierung nicht ausreichen wird, muss die notwendige Gesetzesanpassung bis etwa Mitte nächsten Jahres erfolgt sein. Ein ambitionierter Zeitplan.
Der erste Schritt
Denkbar ist, dass das Bundesinnenministerium in absehbarer Zeit den Entwurf eines „Ablösegesetzes“ für das im Mai 2018 unwirksam werdende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorlegt. Es könnte zunächst die im Hinblick auf die künftige Geltung der Datenschutz- Grundverordnung unbedingt notwendigen Maßnahmen enthalten. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen, insbesondere solche mit einem hohen Abstimmungsbedarf, könnten dann in einem zweiten Schritt mit mehr Muße nach der Bundestagswahl ergriffen werden.
Die Reaktionen
Die Verordnung schafft Rechtssicherheit auch für Unternehmen und sorgt für gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer, so die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Zugleich entstehe ausreichend Spielraum für „intelligente neue Geschäftsmodelle“. Datenschutz sei zudem inzwischen ein „Qualitätsmerkmal“ und lasse sich somit durchaus auch als Standortvorteil nutzen. Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform können mit der Verordnung im Großen und Ganzen leben. Im Vorfeld war manch ein Vorschlag diskutiert worden, der ihre Geschäftsgrundlage bedroht hätte.