Wenn Ihr Unternehmen in besonders energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse investiert, können Sie auf eine Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium hoffen. Lesen Sie, wie Sie sich eine Zuwendung von bis zu 20 Prozent der Kosten sichern.
„Energieeffiziente und klimaschonende Lösungen in der Industrieproduktion tragen dazu bei, dass die Energiewende gelingt. Effizienztechnologien helfen zugleich, die Emission von Treibhausgasen zu senken“, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Ein neues Programm seines Hauses soll für Unternehmen Anreize schaffen, in diesem Bereich mehr zu investieren. „So können Unternehmen Energieverbrauch und -kosten senken und ihre Wettbewerbsfähigkeiten steigern.“
Beachten Sie diese Hinweise:
Förderungsfähige Lösungen
• Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien
• Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen oder Anlagen im Unternehmen
• sonstige energetische Optimierung von Produktionsprozessen
Voraussetzungen
Für die Zulassung müssen Sie folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen und nachweisen:
• Investitionsmehrkosten von mindestens 50.000 Euro und
• spezifische Endenergieeinsparung bei gleichem Produktionsoutput gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre der betrachteten Anlage/des Prozesses von mindestens fünf Prozent und
• mindestens 100 kg CO2-Einsparung pro Jahr im Verhältnis zu 100 Euro Investitionsmehrkosten
Bis zu 20 Prozent Förderung
• Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Energieeffizienzmaßnahme.
• Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 20 Prozent der unmittelbar auf den Umweltschutz bezogenen Investitionskosten. Diese werden ermittelt als Differenz zu den Kosten einer Investition, die technisch vergleichbar ist, aber ein geringeres Maß an Umweltschutz bietet.
• Die maximale Zuwendung ist je Vorhaben auf einen Betrag von 1.500.000 Euro begrenzt.
Die Förderrichtlinie können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.