Geht ein Beschäftigter außerhalb der üblichen Pausenzeiten in die Zigarettenpause, so ist er nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden (Az.: S 4 U 1189/15).
Der Fall
Auf dem Weg in die Zigarettenpause wurde eine Mitarbeiterin von einem vorbeifahrenden Gabelstapler verletzt. In der Unfallsofortmeldung war angegeben, dass der Unfall rund 15 Minuten vor der eigentlichen Pausenzeit passierte. Daraufhin verweigerte die gesetzliche Unfallversicherung den Versicherungsschutz. Eine Klage der Mitarbeiterin blieb ohne Erfolg.
Die Begründung
Ein Arbeitnehmer genießt keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn er außerhalb der üblichen Pausenzeiten den Arbeitsplatz verlässt, um eine Zigarettenpause einzulegen. Diese Arbeitsunterbrechung ist vielmehr Privatsache.