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Creditreform

Laptop einstöpseln, anschalten, losarbeiten – auf den ersten Blick sieht Homeoffice kinderleicht aus. Aus rechtlicher Sicht ist die sogenannte Telearbeit aber ein ziemlich komplexes Unterfangen. Was Unternehmen beachten sollten.

1. Arbeitsvertrag

„Sag ja zum Homeoffice“, wünschen sich viele Mitarbeiter von ihren Chefs. Doch damit fangen die Herausforderungen bereits an – denn einmal gewährt, könne das Privileg nur schwer wieder entzogen werden, warnt Henning Timm, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Altenburg. Er empfiehlt, das Recht auf Homeoffice direkt im Arbeitsvertrag zu verankern oder in einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung. Aber auch dann ist ein Widerruf nicht ohne weiteres möglich: „Um dem Mitarbeiter die gewährte Erlaubnis zu entziehen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein“, so der Experte. „Erstens: Das Recht zum Widerruf muss bereits im Arbeitsvertrag oder in der Homeoffice-Vereinbarung verankert sein, inklusive möglicher Gründe. Und zweitens: Der Widerruf selbst muss auch im konkreten Fall gerechtfertigt sein.“ Etwa aufgrund einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Mitarbeiters.

2. Kosten

Die Kosten fürs Arbeiten zu Hause sind ein weiterer Punkt, warum Homeoffice-Vereinbarungen schriftlich getroffen werden sollten. Denn anders als im Firmen­büro stellt der Mitarbeiter selbst Arbeitsraum, Stromversorgung und WLAN zur Verfügung. Entsprechende Passagen stellen klar, ob und wie sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Späterer Streit über diese Punkte kann so vermieden werden.

3. Arbeitszeiten

Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes müssen eingehalten werden – unabhängig davon, wo ein Mitarbeiter seinen Job macht. So muss sichergestellt werden, dass er auch im Home­office die Höchstarbeitszeit nicht überschreitet. Dazu kann dem Arbeitnehmer aufgegeben werden, ein Arbeitszeitjournal zu führen. Das ermöglicht dem Unternehmen gleichzeitig, die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten gegenüber Behörden nachzuweisen.

4. Arbeits- und Unfallschutz

Auch im Homeoffice trägt der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, dass dem Mitarbeiter ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der Arbeitsschutzvorschriften genügt. Timm empfiehlt deshalb, dem Mitarbeiter eine detaillierte Fragenliste zukommen zu lassen und so die für eine Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen einzuholen. Eine solche Beurteilung kann zum Beispiel ergeben, dass die Tätigkeit am Firmenlaptop zu einer ungünstigen Arbeitshaltung führt und dem Mitarbeiter ein separater Bildschirm zur Verfügung gestellt werden muss. Ein weiterer Schritt zur Absicherung kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sein, die einspringt, wenn sich nicht mit Sicherheit klären lässt, ob ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall ist, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen muss. Auch hier empfiehlt es sich, den Abschluss einer solchen Versicherung zur Bedingungen für eine Tätigkeit im Homeoffice zu machen.

5. Datenschutz

Was den Datenschutz angeht, gelten dieselben Anforderungen wie im Büro: Die Sicherheit sensibler Informationen muss gewährleistet sein. Die Verbindung mit dem Firmennetzwerk sollte über ein Virtual Private Network (VPN) erfolgen, um eine sichere Übertragung zu gewährleisten. E-Mails sollten verschlüsselt geschickt werden und Akten müssen nach Feierabend in einem Schrank oder im Arbeitszimmer eingeschlossen werden.