Markus Hoffmann-von Wolffersdorff, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei KNPP Rechts- und Patentanwälte in Leipzig, erklärt, wie Unternehmer sich aufs Lieferkettengesetz vorbereiten.

© KNPP
Herr Hoffmann-von Wolffersdorff, momentan machen Unternehmen eher die massiven Lieferengpässe zu schaffen und vom Lieferkettengesetz sind erst einmal nur große Unternehmen direkt betroffen. Sollten Mittelständler ihre Arbeitskraft da nicht lieber in die drängenden und aktuellen Problemlösungen stecken?
Verständlich ist das und sicherlich auch notwendig. Dennoch kann ich nur hoffen, dass sich Unternehmer auch aus dem kleineren Mittelstand vorbereiten. Die Zeit ist bis 1. Januar 2023 ist knapp, der Aufwand allein für die Datenerhebung der einzelnen Lieferanten ist sehr groß.
Was macht eine gute Vorbereitung aus?
Ein strukturiertes Vorgehen in der Risikoanalyse ist wichtig, um effizient die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen im Unternehmen und gegenüber ausländischen Zulieferern vornehmen zu können. Am Ende wird ein ausführlicher jährlicher Bericht stehen, der alles transparent macht. Hierzu gibt es vonseiten der Ministerien ausführliche Leitfäden, die für die Implementierung und Orientierung nützlich und relevant sind. Besonders für Betriebe mit Verbindungen ins außereuropäische Ausland – also auch Unternehmen mit Niederlassungen oder Beteiligungen – wird der mit dem Lieferkettengesetz verbundene Aufwand hoch sein.
Wo dürften die größten Schwierigkeiten liegen?
Betroffen sind insbesondere Branchen rund um Textilien, Möbel und Konsumgüter wie etwa Spielzeuge, Haushaltsgegenstände oder Schmuck. Im Prinzip geht es um jene, die zum Beispiel aus Asien oder Afrika importieren. Allein die Rahmenverträge mit lokalen Zulieferern komplett zu überarbeiten, wird mehrere Monate beanspruchen. Denken Sie nur daran, dass Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung und andere Sanktionen mit aufzunehmen sind, falls die Zulieferer gegen die Codes verstoßen.